Die Burg zu Lengsfeld und adelige Schlösser zu Weilar und Gehaus

Wandert man von Schloß ,,Feldeck“ aufwärts bis Stadt Lengsfeld die anmutige kurze Strecke des Wiesengrunds, so bietet sich uns zwischen dem ,,Riemen und Galgenberg“ keine Fernsicht, aber gern haftet der Blick an dem südlich aufsteigenden Beyer (heute Baier; 706 m). Von dem aus könnte man recht gut die Lage des alten ,,Gerichts Lengsfeld“ überschauen, wie sie der Chronist Heim in Folgendem angiebt: „Es liegt im Feldagrund und grenzet gegen Morgen an das Sachsen-Meiningische Amt Salzungen, wo noch verschiedentlich alte Grenz- und Jagdsteine stehen; auf der einen Seite die Henne, auf der andern das Boineburgische Wappen. Gegen Mittag an Fischberg, gegen Abend an Hessen, an’s Gericht Völkershausen, gegen Mitternacht an Dietles und an das Sachsen-Eisenacher Amt Crainberg. Zum Gericht Lengsfeld gehören Stadt Lengsfeld, Dorf Weilar und Gehauß. Es hat den Herren von Frankenstein gehört. 1137 bestätigte Abt Heinrich zu Hersfeld die Stiftung eines Hospitals, wobei zu Frauenbreitungen unter den Zeugen auch Ludovicus de Lengsfeld steht, der ein Herr von Frankenstein war und zu Lengsfeld wohnte. Weitläufige Prozesse (Heft I. S. 69) wurden über das Gericht Lengsfeld anfänglich bey dem Kaiserlichen Reichs-Cammergericht zu Speyer und nachhero zu Wetzlar dessentwegen geführt, weilen Fulda dessen Wiedereinlösung, wiewohl aus ganz nichtigen und unerheblichen Gründen, zwar gesucht hat: es ist aber dieser Reluitionsprozess ganz kürzlich durch einen förmlichen Vergleich völlig abgethan und beendigt worden. Von diesem Gericht ist noch ferner zu gedenken, wie daß es dem Ritter-Canton Rhön-Werra, und dessen Buchischen Quartier incorporiret, und daß solches von dem Geschlechte derer Herren von Boineburg lange Jahre ganz allein besessen worden sey. Diese hatten vor uralten Zeiten her unter sich eine Ganerbschaft[1] errichtet und zu deren Befestigung, nach dem Vorgang anderer adelichen Familien in dem Jahr 1685 einen förmlichen Burgfrieden verabredet, welcher auch von Römisch Kaiserlicher Majestät 1712 confirmiret worden ist.“ – Weiterlesen

Zur Historie von Gehaus mit seinem OT Hohenwart

Zitiert aus „Baier Bote“ 8 (2010) Nr. 3 vom 1. April 2010 (kein Aprilscherz!):

Ergänzungen und Neues zur Historie von Gehaus mit seinem OT Hohenwart (zur Dorfchronik in meiner Homepage)

Nach weiteren Studien von Quellen zur Geschichte unseres Or­tes mit seinem noch heute bestehenden OT Hohenwart, stieß der Unterzeichnende auf eine neue Urkunde, welche ebenfalls im Staatsarchiv zu Meiningen als Abschrift vorliegt. Es handelt sich dabei um die bisherige urkundliche Ersterwähnung des OT Hohenwart. Diese ist datiert auf den 10. August 1330, also 25 Jahre älter als die Ersterwähnungsurkunde von Gehaus aus dem Jahre 1355. Des weiteren ist diese in Latein verfasst. Mit diesem Fund wurde die Vermutung weiter bestätigt, dass die ehemaligen und zum Teil heute nicht mehr vorhandenen kleinen Wohnorte rund um das jetzige Gehaus, in ihrer Ersterwähnung, älteren Datums sind. Auch in der Deutung des Namen „Gehaus“ spiegelt sich diese Erkenntnis wieder. Der Inhalt der Urkunde basiert auf einem Verkaufsvertrag.

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