Ludwig I. von Boineburg

Rat und, Landvogt an der Werra, Statthalter an der Lahn und Hofrichter in Marburg, Hofmeister und Vormundschaftsregent in Hessen, Begründer der Linie von Boineburg zu Lengsfeld.
Ludwig wurde 1466 als Sohn Ottos II. von Boineburg und Anna von Lugelin im Todesjahr seines Vaters geboren. Über seine Jugend weiß man nur sehr wenig. Erst ab seiner Stellung beim Landgrafen von Hessen in einer staatspolitisch wichtigen Funktion existieren geschichtliche Quellen. Im Oktober 1496 saßen hessische Brautwerber mit den Räten des Herzogs Rene von Lothringen in Nanzig (heute Nancy) zusammen, um einen Ehevertrag zwischen dem Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel und der Tochter des lothringischen Herzogs auszuhandeln. Am 28. Oktober setzten die Räte beider Fürsten die Unterschrift unter das Dokument; an erster Stelle Ludwig von Boineburg als Führer der Gesandtschaft.
Urkundlich nachweisbar ist Ludwig von Boineburg schon zuvor 1493 als Rat und Landvogt an der Werra und 1494 als Hofmeister seines Fürsten, Wilhelm von Hessen-Kassel. Er war aber durch Lehen nicht nur diesem, sondern gleichzeitig fünf Herren verpflichtet: Hessen, Fulda, Sachsen, Henneberg und Köln.
Ludwig war zweimal verheiratet, in erster Ehe mit Mechthilde von Herda und in zweiter Ehe mit Elisabeth von Meisenburg. Durch Mechthilde war er in den Besitz des fuldischen Lehens von Lengsfeld gekommen und war somit fuldischer Lehensträger. Aus zwei Urkunden aus dem Jahr 1498 geht hervor, dass er auch das Lehen zu Weilar besaß und daher den Beinamen „von Boineburg zu Gerstungen“ trug. Gerstungen war auch sein erster Wohnsitz.
Eine einschneidende Veränderung in seinem Leben brachte das Jahr 1499 mit sich. Auf der Hochzeitsfeier des Grafen Wilhelm von Henneberg erhielt Ludwig die Botschaft, dass der kinderlose Landgraf von Hessen-Kassel auf der Jagd verunglückt sei. Sein plötzlicher und früher Tod bot die einmalige Gelegenheit, die seit etwa 50 Jahren getrennten Länder Hessen und Thüringen wieder zu vereinigen. So brach Ludwig in großer Eile nach Marburg auf, um vor anderen möglichen Anwärtern auf die Erbschaft seinen Besitzanspruch geltend zu machen. Der neue Lehensherr Wilhelm beließ alle alten Diener in ihren Ämtern, und Ludwig von Boineburg wurde zu einem Mann seines ganz besonderen Vertrauens.
Er machte ihn zu seinem Stellvertreter als Statthalter an der Lahn. Von nun an wohnte L.v.B. im Schloss zu Marburg, wo er immer mehr in den Verantwortungsbereich eines erfahrenen Staatsmannes hineinwuchs.
Nachdem die Landgräfin im Jahre 1500 frühzeitig verstorben war, heiratete der Fürst noch im selben Jahr die erst 15-jährige Prinzessin Anna von Braunschweig. Bald jedoch erkrankte Landgraf Wilhelm an einer aus Frankreich eingeschleppten Seuche (wahrscheinlich Syphilis), die letztlich zu seiner Geisteskrankheit führte. Er sah sich gezwungen, die Regierung fast zur Gänze seinen Räten zu überlassen. Unter diesen galt Ludwig als der angesehenste. Durch ein 1506 ausgefertigtes Testament bestimmte der Fürst Landgraf Wilhelm die Vormünder seiner 21-jährigen Gemahlin Anna und seines zweijährigen Sohnes Philipp. Das Testament wurde jedoch auf Betreiben der jungen Landgräfin zwei Jahre später dahingehend abgeändert, dass sie sich selbst als Vormund einsetzte und die früheren Räte entmachten ließ.
Ludwig hatte bisher seinen freien Wohnsitz im Schloss zu Marburg behalten und war als Statthalter sowie als Hofrichter tätig. Infolge des abgeänderten Testaments wurde nun auch er aus dem Regentschaftsverhältnis entlassen, obwohl es keinerlei Anlass zu Beschwerden gegeben hatte. Ludwig versuchte das neue Testament anzufechten, indem er sich mit den sächsischen Fürsten verbündete.
Als 1509 der Landgraf starb und der Erbfall eintrat, kam es zu einer offenen Auflehnung der Landstände (= 1. Prälaten, 2. Ritter, 3. Städte) gegen den letzten Willen desselben. Man einigte sich, die Testamentsänderung zu verwerfen. So wurde neben zwei Regenten Ludwig von Boineburg zum Landhofmeister gewählt und von den sächsischen Fürsten zu einem der beiden Verwaltendes fünfjährigen Landgrafen Philipp und seines geisteskranken Onkels ernannt. Kaiser Maximilian 1. gab am Reichstag von Köln seine persönliche Genehmigung dazu.
Ludwig führte dann fünf Jahre lang als Vormundschaftsregent die Regierung des Landes. In diesen Jahren hatte er seinen Wohnsitz von Marburg nach Kassel verlegt und seinen Wohnsitz im dortigen Schloss genommen. Den jungen Landgrafen Philipp, der gleichaltrig mit seinem eigenen jüngsten Sohn war, hatte er in seine Familie aufgenommen.
Die in ihrem Stolz verletzte Mutter, Landgräfin Anna, setzte alles daran, den Vormundschaftsregenten ihres minderjährigen Sohnes auszuschalten. Und es gelang ihr schließlich, Ludwig zu Fall zu bringen. Nach zahlreichen Streitereien bemächtigte sie sich mit militärischer Hilfe des ganzen Landes mit Ausnahme der Hauptstadt Kassel, wo ihr Sohn in der Obhut Ludwigs v.B. lebte. Zuletzt erreichte sie aber auch in der Hauptstadt ihr Ziel, wo sie die Regierung selbst übernahm. Sie besetzte alle maßgebenden Positionen mit Männern, mit denen sie ihre Rebellion betrieben hatte.
Von der Landgräfin zur Flucht aus Hessen gezwungen, suchte Ludwig auf der bereits im 11. Jahrhundert erbauten „Krayenburg“ Zuflucht. Die Landgräfin stellte ihn unter Anklage und beschlagnahmte seine sämtlichen Güter zusammen mit 600 Goldgulden Zins und 1000 Viertel Korn an jährlichen Einkünften. Außerdem wurde er geächtet und ihm ein Fehdebrief auf die „Krayenburg“ übersandt. Aus Angst, in Gefangenschaft zu geraten, galt seine Sorge für die nächste Zeit der Sicherung der Burg und seines eigenen Lebens. Von der „Krayenburg“ aus betrieb er seine Rechtfertigung und kämpfte um die Rückerstattung seiner Güter in Hessen.
Beim berühmten Reichstag zu Worms im Jahre 1521, wo Martin Luther sich vor Kaiser Karl V. wegen seines Thesenanschlages in Wittenberg rechtfertigen musste, trat auf Befehl des Kaisers auch eine Konferenz von sächsischen Räten zusammen, die den „Fall Boineburg“ klären sollte. Es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
Mittlerweile befand sich Georg, Ludwigs Sohn, schon im Gefolge des jungen Landgrafen Philipp. Daraus lässt sich schließen, dass der junge Regent der Führung seiner Mutter bereits entwachsen und zu eigener Urteilsfähigkeit gekommen war. Die Aufnahme des Sohnes eines Geächteten war für damalige Verhältnisse sicher eine Besonderheit. Die Rechtfertigung Ludwigs von Boineburg und die darauf folgenden Gerichtsverhandlungen wollte der junge Landgraf seiner Mutter jedoch ersparen. Er verschob eine Rehabilitierung Ludwigs und die Rückerstattung seiner eingezogenen Güter auf einen späteren Zeitpunkt.
Als im Mai 1527 die Mutter, Landgräfin Anna, verstarb, konnte der junge Fürst endlich die Angelegenheit Boineburg, von dessen Unschuld er längst überzeugt war, ins Reine bringen. Ludwig v.B. erhielt alles seine Güter und Ämter wieder zurück, zog abermals in das Schloß zu Marburg ein und übte sowohl sein Statthalter- als auch sein Hofrichteramt wieder aus. Die Doppelfunktion musste ihm, in seinem für damalige Verhältnisse schon hohen Alter von 63 Jahren, erhebliche Mühe bereitet haben. Zu dieser Zeit fanden auch die schon in den „Streiflichtern“ erwähnten „Marburger Religionsgespräche“ auf Wunsch Philipps statt, der aufgrund seiner großzügigen Haltung gegenüber seinen Untertanen den Beinamen „der Großmütige“ tragen durfte.
In den letzten Jahren seiner Statthalterschaft war Ludwig von Boineburg in mehrere historische Ereignisse im Zuge der Reformation und der Türkenkriege involviert. So nahm er beispielsweise im Jahr 1530 an der Gründung des „Schmalkaldischen Bundes“ teil, ein militärisches Bündnis der Protestanten, das maßgeblich zur Durchsetzung ihrer Lehre beitrug. Im März 1530 finden wir Ludwig und seinen Sohn Georg, der zum ersten Mal den Doktor-Titel in seinem Namen trug, auf dem Reichstag zu Worms wieder, der eine vorübergehende Einigung mit den Protestanten mit sich brachte. Nach der Rückkehr aus Worms im Juli 1533 legte Ludwig sein Amt als Statthalter in Marburg nieder und zog sich auf seine Burg in Lengsfeld – damals eine Wasserburg – zurück. Weil der Stammesherkunftsname des Geschlechts von der „Boineburg“ abgeleitet wurde, Ludwig sich aber nun auf einem neuen Wohnsitz niedergelassen hatte, legte er sich den Zweitnamen „Lengsfeld“ zu, der in Zukunft von unserem Familienzweig ständig getragen wurde. Mit der Belehnung Ludwigs von Boineburg verblieben Stadt-, Amt- und Burg-Lengsfeld als eigener reichsfreiherrlicher Herrschaftsbereich bis zur Neuordnung der deutschen Fürstentümer durch den Reichs-deputationshauptausschluß im Jahre 1803 in der Familie „derer von Boineburg zu Lengsfeld“.
Aus den schon früher erwähnten Ehen Ludwigs stammten aus der ersten Ehe drei Söhne, von denen zwei früh verstarben, und fünf Tochter. Aus der zweiten Ehe gingen neben seinem Sohn Georg, mit dem er am engsten verbunden war, zwei Töchter hervor. Somit lebten drei Familien in der Burg zu Lengsfeld, denen vier Burgsitze zur Verfügung standen.
Im Jahre 1536 verfasste Ludwig sein Testament. Er setzte Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen zum Vollstrecker seines letzten Willens ein. Die Lehensgüter und Allodbesitzungen wurden auf die zahlreichen Kinder aus beiden Ehen aufgeteilt, wodurch sein Vermögen aufgesplittert wurde. Der Wohnraum auf „Burg Lengsfeld“ reichte bald nicht mehr aus.
Georg hatte den Großteil der Burg erhalten. Ludwig, der Sohn der Elisabeth von Maisenberg, ließ sich auf Schloss Altenburg und in Felsberg, (heute im Kreis Melsungen) nieder. Die Kinder seines verstorbenen Bruders Wilhelm bezogen ihren Wohnsitz in dem damals neu gegründeten Dorf Gehaus.
Ludwig von Boineburg starb im Jahre 1537. Noch kurz vor seinem Tode hatte er sich 1536 durch den Bau eines Hospitals für Alte und Kranke ein bleibendes Denkmal gesetzt. Seine soziale Gesinnung zeigte sich auch in der Ermahnung an seine Erben, die Abgaben und Dienste der Lehensbauern nicht zu erhöhen.

[Auschnitt aus Kapitel IV der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg]



 

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