Die Burg „Merlins“

oder das Schloß „Kaldin-Northeim.“

Südöstlich von der Schloßruine Fischberg gelangt man in drei Viertelstunden nach dem Stadtflecken Kaltennordheim. Dieser Ort wird schon 795 n. Chr. urkundlich, aber nur als „Dorf im Tullifeld“, an der „Velda“ gelegen, erwähnt. Am rechten Ufer des Feldaflusses, oberhalb des Zutritts der kleinern „Goldbach“ zu demselben, am Südostende des Fleckens stand dereinst ein hennebergisches Grafenschloß, 1350 bereits in einer Urkunde die „burge Northeym“, 1384 das „slass tzü Kaldin-Northeim“ benennet. Schultes schreibt: „Mitten im Orte liegt das alte hennebergische Schloß „Merlins“, mit Mauern und Gräben umgeben, von dem man den Ursprung dieses Namens, der ohnehin in keiner Urkunde vorkommt, nicht zu erklären weiß.“ Spies schreibt „Merlisburg oder Merlinse“, Schneider dagegen „Merliesburg oder Meerlinse“, und Weinrich nennt die Burg „Schloß zur Meer-Linsen.“ Bevor wir uns anmaßen, dem sonderbaren Namen eine Deutung zu geben, wollen wir zunächst die Lage des Burghügels ins Auge fassen: Es ist eine kaum merkliche Bodenerhebung, in der sich das Weichbild des alten Grafensitzes einrahmt; zunächst liegen der „Sand-, Mühl-, Ziegenhauck“ und Kirchthorhügel als die äußern Aufstiege vom Schloßplatze. Der „Schafhauck“, auf dem das ehemalige Schloß- spätere Kammergut seine Oekonomiegebäude hatte, befindet sich im Ring der vorgenannten Hügel. Die das obere Felda-Becken einschließenden Berge, welche den Horizont der Grafenburg abgrenzten, sind: der im Norden mit 700 m Höhe von West nach Ost gestreckte Umpfen, der nach Westen zurückgelehnte 656 m. hohe Pinzlar, nach Süden die ziemlich ebenso hohe Altmark und südwestlich der Rhönwald mit dem über 800 m hohen Ellenbogen; östlich versperrt der 650 m hohe Hahnberg und ohnweit des Fleckens die „Harth“ mit dem zu 500 m. ansteigenden „Sonnhof,“ nordwestlich der dem Fischberg vorliegende etwa 550 m hohe Wind-Heftberg den Blick über die weitere Umgebung. Die „Merlins“ hat keinen Berg als Unterlage gehabt, der Schloßhof liegt ja nur gegen 440 m über der Nordsee, und die Burg gestattete also durchaus keine Umschau, wie man sie von Bergschlössern gewöhnlich genießt; vielmehr lag sie – zumal bei Rhönnebel, höchstens wie ein Inselchen im Meere. Aber doch konnte der Schloßherr von der „Meerlinse“ bei seinem Jagdgange auf die „Pinzlarhut“ das alte Stammschloß Henneberg nebst gleichnamigen Dorfe im Glanz derAbendsonne recht deutlich erkennen. (Das in Heft I. S. 18. als Wüstung bemerkte Schlößchen „Volkenberg“ hat höher als das Kaltennordheimer Grafenschloß, nach Norden aber gar nicht freigestanden, und zwischen ihm und diesem war das Heft I. S. 48 erwähnte „Erlloh“, wie überhaupt um den Ort „Northeim“ in vergangenen Zeiten viel Erlenbestand gewesen sein soll. Am Feldafluß entlang beschatteten zu Anfang unsers Jahrhunderts noch zahlreich hohe Erlen die Ufer, und ein Beamter (Adjunkt Koch) ließ zur Verschönerung des Wiesenthals damals die Bäume abschlagen. In der Nähe des Grafenschlosses, am Enzlergrund, wo der alten Flurkarte nach große und kleine „Herlich“-Erlich ist, hat vermutlich ein Erlenhain sich ausgedehnt.[1]

Das Schloß zur Meer-Linsen
Lang ist es her! Des schwarzen Riedes See,
Vier Flurenteiche und des Burgwalls Graben
(Geschmückt mit gelbem Schilf und grünen Wasserlinsen)
Die schmollen an, als der Rhönberge Schnee
Rasch schmolz – und ringsum wilde Bäche
Sich nun ergossen in das Oberfeldabecken
Und setzten Mensch und Tier in Todesschrecken.
Da dehnte sich, ach, zu gar weiter Fläche
Die trübe Flut gleich wie ein kleines Meer,
Der Burg- und Kirchhof nur die blieben wasserleer.
Dann wieder in des Sommers heißen Tagen
Gewitterschwere Wolken sich zerschlagen
Und scheuchen Hirt und Herde von der Huth;
Wie wälzt ins Thal zum Jammer sich die Flut!
Des Grafenschlosses seltsam feste Mauern
Die Wanken nicht; von ihnen doch mit Schauern
Sieht man des Flecken Markt und tiefe Gassen
Arg überschwemmt, von Lebenden verlassen. –
Der Gärten Bäume gleichen jetzt nur schwanken Binsen,
Der Bauern Häuser und Taglöhnerhütten nur – Meerlinsen!

 In älteren Zeiten ist Kaltennordheim wirklich öfter von großem Wasser betroffen worden.[2]

 Geschichtliches über die „Merlins“.

Nach Rückerts historischen Taschenbuch für Thüringen und Franken soll im dreizehnten Jahrhundert unter andern Besitzungen auch Kaltennordheim dem edlen und freien Geschlechte Derer von Nithardishusen gehört haben, die den Häusern Henneberg und Frankenstein verwandt waren. Wann und von wem das Schloß Kaltennordheim erbauet gewesen ist, läßt sich nicht angeben, sehr wahrscheinlich aber waren die Grafen von Henneberg, frühzeitig schon rechtliche Besitzer der Meerlinsburg (und Patrone des Orts). Kaltennordheim kommt 1145 bestimmt als Markflecken, d. h. als Hauptortschaft einer Gemarkung, mehrerer sich angrenzenden und einen Schutzverband bildenden Orts- und Flurgemeinden, vor; später bekam es als öffentlicher Verkaufsplatz auch Markt– und städtische Gerechtsame. 1334 trägt dieser Gerichtsbezirk bereits den Namen Vogteyamt, „Voigtampt“.

Nach dem „Henneberger Urkundenbuch“ lautet (im Auszuge) zunächst eine Urkunde von 1334, Juli 10., in alter Sprechweise, mit lateinischen Lettern gedruckt, folgendermaßen:

„Ich Wolffram Schrympfe , ritter, bekenne offenbar an disem brieff, dasz ich mit gunst meines gnedigen herre graffen Bertholdes von Hennenberg han versatzt daz voigt ampt tzü Northeim, daz mir derselbe herre bat gelihen mit alle dem rechte, als ichs yn han gehabt bizher, den erbern (ehrbaren) mannen Appeln und Heinrich Sinthram, gebrudern, umb tzweyhundert pfunt heller[3] tzwey jar (auf zwei Jahre), die sich anhebin (beginnen) uff sende (Sankt) Michelstag u. s. w. So sal (soll) ich ynsetze (verpfänden) meinem hern graffin Berthold von Henneberg meyn vorwerg (Vorwerk des Guts) tzü Wasungen mit allem recht und nütze u. f. w. wer (wärs) aber, daz ich dazselbe vorwerg in den selbin tzweyen jaren nicht wider loste, so sal mir meyn herre von Hennenberg der vorgenant uff die tzwey hundert pfunt tzü gebin, (so viel) als tzwen bescheiden man sprechin, daz bescheidinlich sie, die wir beyder dartzü kysen (erwählen) und sal dazselbe Vorwerg ewiglich besicze.“

Aus einer Urkunde v. 1334, Okt. 26. – Schmalkalden:

„Ich Wolffram Schrympte, ritter, bekenne offenbar an disen brife, daz ich vor minn gnedigen herren, herren grauen (Graven) Bertolde von Henneberg ein gantze kuntliche rechenunge gehabt vnd getan han vm alle sache, also daz ich noch minen vorgenanten herren losen sal vm sechzehen mark lotiges silbers zu den juden zu Erfurte vf di phingsten di nehest kumen. Tete ich des niht, so wilez min herre dannoch mir lazen uf ztwene monde darnach. Lose ich dan in den tzwein monden niht minen herren, so sal er sich mins forwerkes zu Wasüngen mit alle dem daz dazu gehöret unterwinden als lange biz ich in von der vorgenanten schult gar und gentzliche lose. Jch sal auch mine herren daz ampt zu Northeim wider kauphe, daz er vur mich versetzet hat in alle der wise, als min offen briefe halbn, di ich im darober geben han. Jch sal auch mine vorgenanten herren alle schult briefe und rechenunge briefe, die er vns geben hat wider geben, oder sullen tod sin und keine macht mehr habn.

Bi disen sachen sin gewest her Reinhart Schrimphe und Sifrit Schenke ritter, her Kuene der capplan, Heinrich Schrimphe min sun, Dicel von Merkesleiben. Zu Vrkunde han ich min insigel an disen brief gehangen, der zu Schmalkalden geben ist nach gots geburte druzehen hunder jar in dem vier und drizegesten jare, an der mittewochen vor Simonis et jude.“ Kurzer Inhalt also : Wolfram Schrimpf, Ritter, verspricht den Grafen Berthold zu lösen um 16 Mark Silbers von den Erfurter Juden und den Wiederkauf des Amtes Nordheim. –

Laut Urk v. 1350 August 6. gestehet Abt Heinrich von Fulda dem Grafen Johann v. H. den Wiederkauf von Northeim, Roßdorf u. a. innenbenannten Gütern und Dörfern um 5000 Pfund Heller und 2000 florentiner Gulden zu. Die betr. Urk. beginnt: „Wir Heinrich, von gots gnadin apt, Berno Techant und der Convent gemeine des stifftes p. p., daz wir dem edeln manne, unserm libin Getrüwen und Fründe, graffen Johannes tzü Hb., fraüwen Eisbethen, seiner elichen wirtin und jren erbin wider tzekäufen sullin und wollin gebin an (ohne?) allerley geverde – die hernach geschrieben vesten und gute (Schlösser und Güter) mit allem dem, daz dar tzü gehört, gesucht und ungesücht pp. tzum ersten Northeym, Rostorff pp. pp. und endigt: Dar ubir (Darüber) tzu einer merer Sicherheit geben pp. „do man tzalt (schrieb) nach Crist gebürt (1350 =) drützehinhundert jar in dem fünfftzigisten jar an dem frytag vor sende (Sankt) Laurencientag“ . . . – pp. (ebenfalls weitläufige Urkunde). –

Aus einer großen Urkunde von 1350 August 8. „Wir Johann von gots gnadin pp. Bekennen, daz wir mit gesametes hant eyntrechtiglichen und mit vorbedachtem mute für uns und alle unser erben verkauft haben und verkeuffen an diesem brieffe, so wir best sollen oder mogen, dem Erwirdigen in gote vater, unsern gnedigen herren hern Heinriche, apte zu Fulde, und syme Stifte unser und unser herschafte burge Northeym, Rostorff und Barchfelt pp. pp

In der Urk. v. 1366 August 7. wird unter anderm Folgendes gemeldet: „Ich Henze von Aldindort (Allendorf?) burgman tzü Northeym Bekenne offenlich . . . pp. Ouch han ich gekauft umbe (von) den vorgenanten Hansen myn brudere dy hoffestat (Hof- od. Burgstadel) in der burg zu Northeym umbe eyn unde czwenezig phunt hellere pp. pp.

Urk. v. 1384 Sept 6. besagt: „Wir Fridrich von gotis gnadin apt tzü Fulde pp. pp. daz wir unsern lieben getruwen Friedrichin von der Tanne ritter amptmann tzü Ka1din-Northeim geheissen und gebeten han, daz her wolle von unsern weigen tzwei hundirt guldin vorbuwin (verbauen) ane unserm vorgnanten slasse Northeym pp. pp

Laut Urk. v. 1417 März 17. (4 Seiten lang kleiner Druck) überläßt Stift Fulda dem Grafen Wilhelm (II.) von Henneberg das Schloß Nordheim wiederlöslich für 2000 Gulden. Diese Urkunde beginnt: „Wir Johann, von gotesgnaden Apt u. s. w. thun kund gein (gegen) allermenclichen, dy disen brieff sehen) horren oder lessen, das wir mit voreynten willen und wolbedachtem müte recht vnd redelichen vorkaufft habin und vorkeuffen mit cralft dises briffes vnser sloss Northeim mit allen sinen gerichten, nutzen, renten, rechten, jerlicher bete, zinsen, golten, wisungen gross und klein, dinsten, herbergen, banwein, fischweiden, waszer, holtz, wonne und weide, lüte und gute (Leute und Güter?) zu haben und zu niszen, zu besetzen und zu entsetzen jn dorffern und in velde und mit allen herlichkeiten, frieheiten, gewald, gewonheiten und mit allem dem, das zu dem vorgenanten slosse Northeim von alder her gehord hat u. s. w. u. s. w.

Nach Urkunde v. 1419, November 5. gestattet das Stift Fulda dem Grafen Wilhelm von Henneberg die Zurücklösung des von dessen Vorfahren verpfändeten Schlosses Kaltennordheim nebst Dörfern Kaltenlengsfeld u. a. um 3300 Gulden; und lt. Urk. v. demselben Tage löst Graf Wilhelm von Henneberg wirklich das seinen Vorfahren an das Stift Fulda verpfändete Schloss Kaltennordheim mit den Dörfern Kaltenlengsfeld, Bettenhausen und Seba um 3300 Gulden zurück. – Die zum alten hennebergischen Schlosse Kaltennordheim gehörigen Besitzungen samt dem Orte Kaltennordheim besaß eine Zeit lang auch die Familie von Buchenau pfandweise, von welcher es Graf Wilhelm (III.) 1438 wieder einlöste. Dieser starb 1444 plötzlich, und nun trat sein Bruder Heinrich, der geistlichen Standes geworden war und bereits auf die Erbfolge in den nämlichen Landen verzichtet hatte, mit seinen Ansprüchen an die Grafschaft Henneberg wieder auf. Von 1445 bis 1475 ward Schloß Kaltennordheim die Residenz des streitbaren Grafen Heinrich XI. (XIV.), bis zu seinem Tode.

Eine Urkunde von 1445, Juli 24. besagt, daß die Herzöge Friedrich und Wilhelm zu Sachsen, Markgraf Albrecht zu Brandenburg und Landgraf Ludwig zu Hessen einen Vertrag zwischen dem Grafen Heinrich von Henneberg und dessen drei jungen Neffen errichten, wonach jenem Kaltennordheim (,,Stadt und Amt«) nebst einer Jahresrente von 350 Goldgülden als Erbteil zugesprochen wird. (Ein drei große Ouartseiten langes Schriftstück, im Original wie dergleichen andere nach altdeutscher Mundart und im Druck des Urkundenbuchs mit lateinischen Lettern.) –

Unterm 19. Februar 1446 ist eine Urkunde „Gegebin off Sonnabent nach sant Valentinstag des heiligen merterers« und besagt in 8 Folioseiten, daß „Graf Heinrich von Henneberg von Neuem gegen seine jungen Vettern, die Grafen Wilhelm und dessen Brüder zu Henneberg, ,,Zusprüche und Beschwerden“ erhebt und zwar folgende:

Erstens sei ihm kraft des Schiedes welchen die Herzöge Friedrich nnd Wilhelm zu Sachsen, Markgraf Albrecht zu Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg und Landgraf Ludwig von Hessen zu Vacha gemacht haben, das Schloß Kaltennordheim sammt den dazu gehörenden Dörfern als Besitzthum zugesprochen und auch von seinen Vettern anerkannt worden. Da nun aber letztere die Dörfer Kaltenlengsfeld, Bettenhausen, Seeba und den Zehnten zu Wohlmuthhausen in Beschlag genommen und die Männer zu Kaltenlengsfeld und Bettenhausen zur Huldigung gezogen hätten, so begehre er, die genannten Orte und Zehnten ihm freizugeben und die Männer zu Kaltenlengsfeld und Bettenhausen von der Huldigung loszusprechen, weil diese Dörfer und Zehnten nach der Urkunde, welche vormals seinen Eltern von dem Abt Hermann zu Fulda ausgestellt worden sei, zum Schloß Kaltennordheim gehören.

Zum andern fordere er von seinen jungen Vettern, daß sie die das Schloß Kaltennordheim und dessen Gerechtigkeit betreffende Dokumente und Register nicht länger zurückbehalten, sondern dieselben ihm nach Inhalt des Schieds ausliefern. Zugleich verlange er, daß seine Vettern und Heinz vom Stein alles Burggezeug, das sich in dem Schloße zu Kaltennordheim befunden habe, aber von ihnen weggenommen sei, nehmlich 1 Fuder Wein, 5 „Bankphule“, 8 „Bangkuffen“, 2 Messingbecken, 1 Handfaß, Salzkanne, Küchengeräthe, 2 Kessel, 3 irdene Häfen (Töpfe), 6 Pfannen, 8 Tischtücher, 10 Handweln (Handtücher), Kisten, Dronen (Truhen) u. mancherlei Hausgeräthe, 200 Malter Haber, 20 Malter Gerste, 6 Malter Erbsen, 50 Mauer Weizen, 10 Handbüchsen, 2 Schweinbüchsen, 2000 gestickte Pfeile, 8 Armbruste, ½ Tonne Pulver, 8 Kühe, 15 Schweine, 1 Wagenpferd, 4 Faß im Keller, Speck, Dürrfleisch und zwei fuder Bier, was alles aus 200 Hundert Gulden zu schätzen ist, ihm wieder zu erstatten.

Zum Dritten hätten seine jungen Vettern die Mühle zu Kaltenlengsfeld, die laut Briefen zum Schlosse zu Kaltennordheim gehöre, gewaltsam in Besitz, genommen und den Müller verjagt, weshalb er von ihnen die Abtretung der Mühle und die Entschädigung des Müllers mit 40 Gulden fordere.

Zum Vierten und Fünften müsse er Beschwerde führen, daß sie etliche Chorherren zu Schmalkalden etc. aus deren Kirchenlehen vertrieben hätten etc. Dasselbe hätten sie auch gegen die Laien Melchior von der Tann, Peter Voigt und Jakob Schwabern ausgeübt. Er erwarte die Wiedereinsetzung der Verdrängten in ihre Lehen. – Zum Sechsten beschwere er sich, daß sie acht seiner Leute gegen den zu Vacha gemachten Schied der Fürsten gefangen hielten, wie denn ihm zu Rache, Leid und Schmach von ihnen einer seiner Leute aus Coburg erwürget, andere aus dem Lande verjagt worden wären; er verlange die Freigebung der Gefangenen und deren Entschädigung.

Zum Siebenten fordere er als Entschädigung für seine Kosten, Mühen und Schäden, die ihm durch die Sache geworden, 2000 Gulden rheinisch.

Endlich begehrte er von seinen Vettern die Ausführung aller Punkte, behalte sich aber dabei zugleich gegen etwaige Einreden seine Vertheidigung vor, desgleichen seine Appelation an die Fürsten, welche den Schied zu Vacha gemacht.

Siegler ist Graf:Heinrich.“

Dagegen erheben unter 1446 Feb. 20., uff Sonntag nach Valentini, Graf Wilhelm v. Henneberg und seine Brüder gegen ihren Vetter, den Grafen Heinrich zu Henneberg, Beschwerden.

1446 März. 18. „Gebin off fritag vor Oculi“, besagt eine Urkunde: Graf Wilhelm zu Henneberg und seine Brüder beantworten die vom Grafen Heinrich erhobenen Forderungen und Beschwerden. »Zum ersten die Angabe des Graf Heinrich, daß zum Schloße Kaltennordheim, welches ihm die Herzöge Friedrich und Wilhelm zu Sachsen, Markgraf Albrecht etc. durch ihren Schied zugestanden, auch die Orte Kaltenlengsfeld, Bettenhausen, Seeba und der Zehnt zu Wohlmuthausen gehören sollen, sei unrichtig, denn diese Orte und Zehnten hätten niemals zu Kaltennordheim gehört, wie dies durch Dokumente v. Curt v. Utenrode u. a. und von Wilhelm Marschalk, welche das Schloß Kaltennordheim als Pfand besessen, und durch die der Kaltennordheimer Amtleute Heinrich v. Stein, Werner v. Dermbach, Hartung Brato und Heinz Hainaw könnte bewiesen werden. Bettenhausen und Seeba hätten blos in etlichen Sachen das Gericht zu Sondheim zu suchen gehabt, keineswegs aber nach Kaltennordheim gehört. Ebenso unrichtig sei, daß die Männer zu Kaltenlengsfeld und Bettenhausen von ihnen zur Huldigung genöthigt worden, weil Graf Heinrich laut seines Verzichtbriefes wie die Herrschaft Henneberg so auch diese Dörfer, insonderheit das stets zum Gericht Friedelshausen gehörende Kaltenlengsfeld und desgleichen Bettenhausen an sie gewiesen habe, und weil ihm nach dem Schied der Fürsten nur allein das Schloß Kaltennordheim mit Zubehör, nicht aber irgend ein anderer Hennebergischer Ort zugestanden sei. Dabei berufe er sich auf Dokumente, von denen sie nie etwas gesehen und gehört haben, würde er dieselben vorlegen, so wollten sie darauf Antwort geben u. s. w.

Zweitens auf seine Beschwerde, sie hätten ihm die Kaltennordheim angehenden Urkunden und Zinsbücher nicht ausgehändigt, müßten sie ihm erklären, daß ihm, nach dem Schied der Fürsten, Kaltennordheim nur auf seine Lebenszeit überlassen sei, wobei sie die wahren Erben blieben.

Drittens bezüglich des Burggezeugs, das sie ihm sollen fortgeschafft haben, woraus ihm angeblich ein Schaden von 200 Gulden erwachsen sei, läge die Sache also, daß sie ihrem Untervoigt zu Kaltennordheim befohlen hätten, ihnen den Hausrath, den sie selbst angeschafft, auszuliefern, nicht aber das, was vorher im Schloße vorhanden gewesen sei. Dabei wären allerdings vom Gesinde des Heinrich von Stein etliche Handbüchsen, Pfeile und „Spangertelle“ in der Meinung, daß dieselben seinem Herrn gehörten, nach Barchfeld geschafft worden u. s. w.

Ebenso sei Viertens sein Spruch erdacht und untauglich, daß die Mühle zu Kaltenlengsfeld als Lehn nach Kaltennordheim gehöre.

Fünftens in Bezug auf die geistlichen und weltlichen Belehnungen, die er an etlichen Personen wolle gethan haben, bliebe es auf Grund des Vachaer Schieds bei dem Spruch, den sie gethan haben und den er zu beantworten habe.

Sechstens was die Gefangenen betreffe, so seien dieselben gehalten, wie es der Schied verlange, wobei es bleiben müsse.

Endlich zum Siebenten, wenn ihr Vetter seine Mühen und Kosten, die er der Sache wegen wollte gehabt haben, mit 2000 Gulden ansetze, so wüßten sie nicht, daß durch sie ihm irgend ein Schaden zugefügt wäre, da sie ihrerseits alle Schiede genau vollführt und gehalten hätten.

Uebrigens behielten sie sich nicht allein gegen ihren Vetter weitere Rechtfertigung vor, sondern stellten auch den Schiedsfürsten die rechtliche Ausgleichung ihrer Sache auf Grund des von denselben zu Schleusingen getroffenen Schiedes anheim.

Siegler Graf Wilhelm.

Durch Urkunde von Coburg, den 25. Juni 1448 überläßt Graf Heinrich zu Henneberg auf seine Lebenszeit nicht allein innen genannten Fürsten (seinen Vettern Grafen Wilhelm und dessen Geschwistern) das Schloß Kaltennordheim unbeschadet der Rechte seines gräflichen Hauses, sondern verspricht auch, ihnen seine Dienste zu widmen. –

Heinrich der Unruhige von Henneberg.

Graf Heinrich war nach Würzburg ’gangen,
Um dort als Domherr anzufangen.
Da kam, woran er nicht gedacht,
Die Trauerkunde ihm zu Ohr:
Daß Bruder Wilhelm auf der Jagd
Sein junges Leben schon verlor![4]
Schnell Heinrich an den Nagel hing
Den Chorrock und in’s Tullf’eld ging;
Als led’ger Graf unruh’gen Sinns,
Als „Fürst“ thront er nun in „Merlins“.

Mit Frankenwein, ein Angedenken,
Ließ er den Rittern voll einschenken,
Die gern ihm dienten und statt Sold
Annehmen solch’ Würzburger Gold.
Wie stärkte sie mit Muth der Duft!
Wie kämpften sie! Bald ward errungen
Schmalkalden und dann auch Wasungen,
Mit „Hurrah!“ ging’s zur „Maienluft“!![5]

Und siegberauscht zog man nachhaus,
Herr Heinrich wollt’ nun ruhen aus;
Doch überlegt er jen’s und das
Und zapft’ dabei manch’ köstlich Faß
Für die Kumpanen. Solch’ ein Spaß.
Ermuntert ihn: »Mit Wehr und Roß
Auf! in Galopp zum Hutsbergschloß!«[6]
Er fand im Ahornwald versteckt,
Was Geiervögel ausgeheckt,
Und nahm, eh’s merkten Mann und Maus,
Hier ein Raubritternest keck aus. –

Gut von Gemüt, rasch von Geblüt
War Heinrich, d’rum hab’n sich bemüht
Auch Westheim’s Frauen und verteidigt
Sein Schloß; was ein „Wetzstein“ beeidigt,
Den Er dort ihnen aufgestellt[7]
Als Wunderdenkmal in der Welt. –

Und als nach „dreißigjähr’gem Krieg“
Ein jeder seiner Gegner schwieg,
Starb Er, in Kalt-Nordheim soll’s sein,
Doch sagt’s kein Denkmal mehr, kein Stein.

 Spangenberg erzählt: „Heinrich hielt übermäßig stattlichen Hof, war Kostfrey, hielt alles auf, was zu ihm kam und wollte einem jeden seine Sache helffen ausführen, ward auch genannt ein Vater aller armen Gesellen, Edler und Unedler.“

Im Jahre 1450 unterm 6. Januar, zu Schmalkalden entscheidet Graf Georg von Henneberg endgültig die zwischen seinen Vettern, dem Grafen Heinrich von Henneberg an einem und den Grafen Wilhelm, Johannes und Berthold von Henneberg am andern Teile schwebenden Irrungen. Die betreffende Urkunde besagt nach formeller Einleitung: »Zum ersthen scheiden wir in gutlichkeit also, das unser Vetter Grave Heinrich die spruche nemlichen von der dorffer wegen Bettenhusen, Kaldenlengsfelt, Sewe (Seeba) und alle andere spruche (Ansprüche) gancz vnd gar bie und abethum sal u. s. w.

Esz sollen auch unsere jungen vettern von Hennenbergk dem Graven Heinrichen sin lebetag vnd nicht lenger die mollen (Mühlen) zeu Kaldenlengsfelt vnd jren czehenden zeu Wohlmathusen falgen und werden laszen u. s. w. Vnd abe (Wenn aber) unsere junge vettern eyns sulich (Solches) nicht theten, das weygerten u. s. w. so solten sie das dem genanten unserm Vettern Grauen Heinrich mit Thusind (1000) gulden vorbussen un jm die jn eyner jaresfriste darnach beczalen u. s. w. Und ob unser vetter graue Heinrich eyns sulichen nicht thete, so solt er das unsern jungen Vettern auch mit Thusind gulden vorpenen und vorbussen in dryen jahren schirst nach einander falgende an dem lipgedinge (Leibgedinge), so sie unserm vetter Gr. H. jerlichen schuldig und pflichtig sin, abegehen pp. pp. vnd hiruik sallen alle czwitracht, spenne (Spannungen) jrrunge vnd vnwiln geslicht sin etc.

Zcu urkunde ist unser sigille for uns vnd vnsern lieben Sun (Grafen Friedrich, den die Partheien zu ihrem Obmann erkoren hatten) an diesen briff mit witzen (Wissen) gehangen pp.

Graf Heinrich hatte auch noch andere Gegner als nur die Henneberger Neffen, das giebt z. B. eine Urkunde von 1451, d. 11. April an, wonach der Rath zu Erfurt der fürstlichen Herrschaft zu Henneberg meldet, daß deren Vetter Graf Heinrich der Stadt Feind geworden sei, und fragt an, wessen er sich bei entstehender Fehde von ihr zu versehen habe. – Weinrich spricht sich über Graf Heinrich dahin aus, daß er „von Kalten-Nordheim her alle umliegende Oerter und Herren, wann’s ihm beliebte, offt um bagatelle Sachen“ allarmiret habe. – „anno 1463 schlugen sich einige von Adel wider Fürst Heinrichen von Henneberg, der zu Kalten-Nordheim residirte, zusammen, incommodirten das gantze Amt sehr, plünderten. und brannten auch die zwei benachbarten Dörffer Mittelsdorf und Erbenhausen ab und fielen bey nächtlicher Weile das Schloß zu Kalten-Nordheim feindlich an: bey solchem Fall ließen die ins Schloß geflüchtete Kaltenwestheimer Weiber einen männlichen Muth sehen, und hielten sich sehr hart in der Uebergabe der Burg u. a.“. (Diesen Vorgang wie einen ähnlichen, bei dem die „Kaltennordheimer Frauen“ ebenso sich ausgezeichnet haben sollen, hat man in Versen geschildert, und werden wir später die Dichtung beachten).

Bei den vielerlei, bisweilen großen Unruhen im Tullifeld, die durch Heinrichs Regierungs- und Besitzansprüche entstanden, mischten sich benachbarte Fürsten mit ein, z. B. hatten Herzog Wilhelm III. von Weimar und Markgraf Albrecht von Brandenburg Amt und Schloß Kaltennordheim auch einmal in ihre Gewalt bekommen. Diese Fürsten verpfändeten aber, laut einer Urkunde im Ernestinischen Archiv zu Weimar, die Besitzungen von Kaltennordheim mit allen Rechten, Renten, Zinsen u. a. m. im Jahre 1448 für 600 Gulden an Hermann von Schwarzenberg und von Saunsheim; das dauerte aber nur ein Jahr.

Nach Graf Heinrich dem Unruhigen hat allwahrscheinlich kein anderer Henneberger Fürstgraf, überhaupt kein Graf, kein regierender Herr, kein reichsfreier Ritter die „Merlins“ zu seinem bleibenden Wohnsitze sich erwählt, so daß dies alte Schloß wohl über anderthalb Jahrhunderte hindurch nur den Amtsvögten und daneben vielleicht den Rent- und Centbeamten eingeräumt blieb. Diese waren nun aber auf Instandhaltung der Wohnungsräume entweder gar nicht bedacht, oder man gewährte ihnen von Seiten der Henneberg-gräflichen oder nach 1588 seitens der fürstlich sächsischen gemeinschaftlichen Regierung (bis 1660) keine völlig ausreichenden Mittel dazu. (s. S. 14 und 15) So ist nach außen wie nach innen die Burg Merlins allmählich vernachläßigt, vereinsamt und verödet gewesen. Die aufrührischen Bauern, so sehr sie 1525 es auf Schlösser und Burgen abgesehen hatten, hielten das Kaltennordheimer Schloß „zu Meerlinsen“ doch für nicht einladend genug oder für zu altehrwürdig – und stürmten es nicht. Außer von Graf Wilhelm IV. ist es von Heinrichs Zeit an bis zum dreißigjährigen Kriege auch nicht belagert worden.[8]

Umso weniger nun 1634 am 13. Oktober die unter General Isolani über Kaltennordheim hereingezogenen kroatischen, fanatischen Kriegerscharen im Schlosse wie im Flecken gewünschte Beute machen konnten, desto hab- und rachgieriger rissen sie Alles um und auf und schleuderten dann wutentbrannt die gräßlichen Fackeln in die altersmorschen leeren Speicher und Behausungen. An zeitige Rettung fürs arme Leben mußte, wer noch konnte, zunächst denken; von Bergung der Akten des Amts-, Pfarr- und Rathsarchivs war keine Rede! – Ein gebundenes Aktenstück aus 1659 (mit einer beigefügten ebenso alten und sehr abgegriffenen topographischen, kolorirten Karte) ist noch im alten Archiv zu Kaltennordheim aufbewahrt und giebt über das „Henneberger Ambt Kaltennordheimb“ damaliger Zeit Nachweis, der sich aber sonderlich auf die „Land-, Häyl- (oder Hähl-) und Jagtgrentzen“ erstreckt. Doch erfährt man unter Anderm daraus, daß in den Schreckenstagen des „Croateneinfalls“ und den Stürmen der Zeit von 1631 bis 1650 z. B. Kaltennordheim 162 Wohnungen oder „Feuerstedte“ und 152 „Unterthanen“ (Nachbarn) und deren meisten Angehörigen, Schloß- und Gutsgebäude, 2 Kirchen und alle öffentlichen Gebäude eingebüßt hat (s. I. S. 66.) Das 1636 neu angelegte „Kaltennordheimber Pfarr-Ambtsbuch“ berichtet ebenfalls: „anno Christi 1634 d. 18. October Sind die Croaten eingefallen, den Stadtflecken in Brandt gesteckt neben vielen andern Dörffern, den 16. in Meynungen kommen und umher Städte, Flecken und Dörffer angesteckt und viel Leut an Jungen und alt niedergehauen, erstochen und jämmerlich umb Ihr leben gebracht. Gott sey Unß gnädig!“ – (Aehnlich lautet’s im alten Fischbacher Pfarr-Register, das von 1625, den 23. Oktb. an geführt wurde.) 1661 besah Herzog Wilhelm IV. von Weimar die Ruinen und förderte den Wiederaufbau der Kirche; 1662 kam Amt Kaltennordheim an seinen dritten Sohn Herzog Johann Georg von Marksuhl, und 1741 erlosch mit Herzog Wilhelm Heinrich die Sachsen-Eisenacher Linie und seine Lande fielen an das Stammhaus Weimar. – Betreffs der in Vorzeit bei der „Merlins“ bestandenen Burg- oder Schloß- und Rittergüter, Edel- und Freihöfe sei kurz Folgendes bemerkt: 1427 verlieh Graf Wilhelm IIl. seinem Getreuen Heinrich Pfaffen ein Gut zu Kaltennordheim, genannt „von Schafhausen-Hof“, und in demselben Jahre giebt derselbe Graf an einen Wernher von Ternbach einen andern Hof mit Zubehör, genannt „Haselbachshof“, nebst noch einer „Hofstadt“, die in der Vorburg beim Thor auf dem Burggraben lag, welche Besitzung vorher die Familie Vasalt innegehabt. Eine Urkunde von 14. August 1444 redet auch von einem „treuen Diener“, dem dort Graf Wilhelm ein kleines Gut (gutgin), das Curt Trost inngehabt, gab; und noch war da ein „von Tannisches Burggut“ und der „Gebe’sche Hof“, letzterer einer Ritterfamilie auf der Geba gehörig. 1463 verleihet Heinrich der Unruhige den ,,Syntramshof« an einen Georg Heier, 1483 ging das Pfaffen’sche Besitztum an die Familie Rauwe über. Der sogenannte „Bauhof“, ein herrschaftliches Vorwerk, und das

eigentliche gräfliche Oekonomie- oder „Cammerguth“ wurden 1703 an die Bürgerschaft verkauft; es sind (lt. Kaufbrief in den Rathsakten) dafür an Hertzog Johann Wilhelm zu Eisenach 14500 Gulden gezahlt worden; es hielt 254¾ Acker Land und 90 Acker Wiesen. Außerdem war noch da, wie 1801 Schultheiß Greifzu in Kaltennordheim an Hofrath Schultes in Meiningen berichtet, der Freyhof, den ein Amtmann Müller und später ein gewißer Hellmuth, bzl. dessen Familie bis 1798 besaßen. Alle in alter Zeit verlehnte Grundbesitzungen bestehen als Rittergüter nicht mehr.

Die Überreste des Grafenschlosses zu Kaltennordheim.

Vom Altmarkt des Stadtfleckens aus sieht man gegenüber des Gasthofs „zum Hirsch“ in einem Garten eine 7 bis 8 Meter hohe alte, aber noch feste Mauer, die in einem Halbrund an der innern Seite des ehemaligen Burggrabens sich erhebt und deutlich noch den Stumpf eines ihrer Wachttürme umfaßt. Sie bildet den nördlichen Rahmen des Postaments, auf dem der eigentliche Hochbau des hennebergischen Grafenschlosses gestanden hat. Diese Grundstätte ist schon im achtzehnten Jahrhundert zu einem Gemüsegarten (sogenannten Rondélgarten) für Beamte geebnet worden. Unter dem westlichen Teile desselben wie unter dem anstoßenden Platze des ehemaligen Centhauses befinden sich jetzt noch große brauchbare Keller. Nach einer Copie der Ortskarte, betitelt: Geometrischer Grundriß über das Stadtflecken Kaltennordheim, (fortgezeichnet 1794 von Johann Adam Schneider, dermaligem Rathsmitglied zu Kaltennordheim) bildet die Grundfläche des „Fürstlichen Schlosses“ ein mit der Langseite nach Norden ausspitzendes Trapez von über 1½ Acker Fläche; die ganze Ausdehnung des Burg-Terrains, einschließlich des Schloßgartens, ist zu 7 Acker 10 Ruthen (alten Gehalts) angegeben. Südlich hat die instand gehaltene Gartenmauer ein unverdecktes Thor zu ökonomischen Fuhren, und nördlich, an der Ecke des Schafhofes da, wo in der Ringmauer noch jetzt ein Stein die Zeichen H. H. W. 1617 trägt, war eine nun seit Jahrzehnten vermauerte Gartenthüre. Dem erwähnten Kartenriß nach war von der gegenwärtigen Amtsdienerwohnung ab, längs des Mühlgrabens der Burghügel, wie überhaupt seine ganze Umfassung mit einer dicken Grundmauer versehen.

Als schönes, festes Denkmal aus der Burgzeit gilt zunächst das am Altmarkt noch stehende Steinthor mit dem „Schloßtürmchen“, an dessen Spitze eine Windfahne die Jahreszahl 1753 zeigt, in welcher Zeit das Turmhänschen wahrscheinlich ausgebessert wurde. (Das „Schloßglöckchen“, womit man früher den Jahrmarkt einläutete, giebt mit hellem Schall nach der dabei gestellten Turmuhr die abgelaufene Stunde noch heute an). Unter dem Thorbogen hängen rechts und links die schwer beschlagenen Thorflügel noch in den Angeln, indeß das bis zur Mitte unsers Jahrhunderts an einem Steinpfosten eingehängt gewesene „Pranger“-Halseisen als ein den „Plan“ nicht mehr schmückendes Wahr- und Warnungsstück längst beseitigt worden ist. Mit ihm wurden die kleinen Diebe stehend blamiert, und oben im Turm saßen die großen arretiert! Die über dem Turmthor und westlich daneben gewesenen Gefängnißzellen sind durch den 1879 ausgeführten Neubau eines zweistöckigen Arresthauses (nicht „Fronveste“) ausreichend ersetzt.

Am östlichen Fußende desselben steht ein Stück alter Mauer, worin sich eine ausgefüllte Pforte zeigt, die jedenfalls dereinst zum engen Cent-, Gerichts- oder „Vogteihofe“ führte. In diesem, im Schatten einer alten hohen Winterlinde befindet sich noch das frühere Amtsgebäude; im massiven Unterstock, hinter eisern vergitterten Nischenfenstern und einer besondern, dickbeschlagenen Thüre verwahrt, ist jetzt das Archiv ältester Akten (nicht aus der Zeit vor dem dreißigjährigen Kriege).[9] Im Oberstock ist noch eine Familienwohnung, die bis vor einem Jahrzehnt als Försterei diente; das nördlich danebenstehende Waschhaus und das sogenannte Centhäuschen sind keine Ueberreste aus der Grafenzeit! Das alte gräfliche Jägerhaus lag, wie auch ein später gefertigter Grundriß darthut, aber im Dreieckchen an der südwestlichen Schloßgartenmauer, vor dem „Jägersteg“, 1858 mit niedergebrannt; der gräfliche Jagdhundestall war an der westlichen Sockelmauer des noch vorhandenen sogenannten „steinernen Hauses“. Dieses, jetzt bäuerliche Haus war jedenfalls die Wohnung des gräflichen Ritterguts-Inspektors. Der Gutshof-Complex muß teils südlich am und östlich vor dem steinernen Haus gelegen haben, denn es sind zur Zeit noch drei Nachbarhäuser auf dem ehemaligen Schafhof, die aus früheren Oekonomiebauten hergestellt wurden. Vor kaum hundert Jahren erst erwarben sich drei hiesige Bürger vom alten Burggraben (zwischen dem Markt und dem steinernem Hause) Grund und Boden zu neuen Hofraiten; die obere derselben hat der vormaligen Herzoglichen Regierung aber eine Ausfahrt vom Schloßgarten für etwaige Feuers- oder andere Not auf immer zugestehen und bislang dort auch einen Bretterverschlag unversperrt lassen miissen. –

An Eingängen oder Ausfahrten zum eigentlichen Schloßhof hat die „Merlinsburg“ jedenfalls nur zwei gehabt und zwar die eine vom Flecken aus über den Plan, unterm Schloßtiirmchen hin, mit einem Pförtchen linkerhand, die andere vom „Stockgarten“ her durchs Ortsoberthor. Letztere ging zugleich nach dem gräflichen Gutshof und dann durch ein sogenanntes Kutschenthor in den Schloß- oder Burghof. Hier sah man noch bis 1885 den in neuerer Zeit als „alte Meerlins“ bezeichneten, an einen massiven, hochragenden „historischen“ Giebel nach dem dreißigjährigen Kriege erst wieder hergestellten Zimmerbau, in dessen Erdgeschoß Stallungen und Kutschenhalle sich befanden, an welche sich die 1896 nun niedergelegten Scheunen reiheten. Wahrscheinlich hatte daneben der gräfliche Marstall, der im erwähnten Inventar verzeichnet ist, seinen Platz. Die Wohnung darüber war bis zum Jahre 1849 vom Amtsaktuar bezgl. Amtscommissär bezogen; der Dachraum über Haus und Nebenbau wurde bis dahin als Magazin der Herrschaftszins-Getreide mitbenutzt. Seit 1858, vom großen Brande im

Flecken bis 1864 hatte die Großherzogliche Gewerkenschule die Zimmer der irrtümlich „alten Merlins“ eingeräumt bekommen. Zwei greise Sommerlinden, die zwischen dem historischen Burggiebel, dem Rondélgarten und dem Anbau am alten Amts- oder Voigteigebäude so traulich gestanden, wölben doch alljährlich noch domartig. ihre grünen Wipfel über die Merlinstrümmer empor! –

Was den Wiederaufbau eines neuen „Schlosses“ oder Herrschaftlichen Amtshauses für die Justiz- und Steuerbehörden anlangt, sei hier nur bemerkt, daß derselbe innerhalb der Jahre 1752-54 durch Herzog Ernst August Constantin von Weimar unter Vormundschaft des Herzogs Friedrich III. von Gotha erfolgte.

Der Schloßhof, in dessen Mitte jetzt auch eine mächtig ausgebreitete Linde Staat macht, ist wahrscheinlich damals nicht nur erweitert und aufgefüllt worden, sondern das langfaçadige Schloßgebäude ist, weil südlicher zu dem schönen Schloßgarten herein gestellt (also über einen Teil des „meerlinsigen“ Burggrabens,) -, wie man annimmt, durch Einrammung sogenannten Pfahlrostes auch gut grundiert. Die Feldgrundstücke, so östlich und südlich des großen Schloßgartens längs der Mauer und der ehemaligen schmalen Fuhr- und Poststraße liegen, bezeichnet die jetzige Flurkarte noch: „Hinter der Burg!“


aus
C. E. Bach
„Im Tullifeld“
Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat
– der Vorderrhön –


[1] Der Volksmund hat z. B. die uralte Besitzung Alberts oder „Albers“ mit der Zeit in Malpers, Melpers (a. Stellberg), und das Dörfchen Eckarts (vor Zillbach) in „Meckers“ umgewandelt, so daß nicht ganz unwahrscheinlich das Erlich auch in „Erlins“ und die Redensart: „nach ’m Erlins!“ mit Ueberziehung des m in „Merlins“ dem gemeinen Manne bequemer geworden ist. Wem diese Namendeutelung zu steif, zu trocken sein sollte, dem bieten wir in Berücksichtigung des Weinrich’schen Ausdrucks oben stehende poetische Auffassung.

[2] Die Ortschronik berichtet z. B:
„1575 Dienstag nach S. viti ist ein großes gewässer gewesen“.
„1596, d. 3. adv. ist ein großes geweßer gewesen“
„1625, d. 14 Juli hat sich ein Wolcke so stark ergoßen, daß das gewäßer im fellgrund merklichen schaden gethan. –
„1651. d. 15. January ist gegen Abent geschwindt ein große Wasserflut kommen, welches den neuen steg bey dem obern Wirtshauß weggeführet, den leuten in die heuser gangen Und zum theil auf leitern auß ihren heufern steigen müssen. Es ist so groß gewesen, daß dergleichen kein mann gedenket . . .
„1675 den 10. Juni nach Mittage umb 2 Uhr ist allhier ein schreckliches Hagelwetter und Wasserflut geweßen, das Ungewitter gleich über den Umpffen kam, daß ihm niemand entlauffen konnte und war so groß und starck in einer Kürze, daß es auch den Schlagbaum beim Kirchberg weggeführet bis unter das Flecken. Viel Schweine und Geißen, so im Felde an der weide waren, sind ersoffen. Gott sey uns gnädig“

[3] à 480 Heller oder 240 Silberpfennig

[4] Siehe Seite 10 d. Hefts

[5] Dr. Germann schreibt: „Es steht unzweifelhaft fest, daß Graf Heinrich sich Schmalkaldens und auch Wasungens bemächtigt hat. Burg Wasungen hieß früher Meyenluft :« 1444 erobert, aber wohl erst 1525 gänzlich zerstört.

[6] Nach Brückner: 1449 von Heinrich erobert, am 14. Mai 1525 durch die Bauern zerstört.

[7] Volkssage n. Schultes u. a. Chronisten; s. nächsten Abschnitt.

[8] Im Rechnungsamt Kaltennordheim fand sich ein Aktenbogen als „Inventariam von Haus Kaltennordheim aus anno 1613“, welcher in verblichener Schrift bemerkt: „In der Thorstuben, in der Kammer dabei, im Stüblein über der Thorstuben, im Kämmerlein darin, in den Stuben im Jägerbeulein, im Kämmerlein daran, in der Ambts- oder Verhörstuben, im Gewölblein daran (mit Erbregistern, Gerichtsbüchern, Türkensteuer- und Musterregistern u. a.), in der neuen Hofstuben mit 1 alten Tisch, in der ,,Schnecke«, im Stüblein uffem Thurm, im alten Marstall, in der Malzdarr u. s. w. Die meisten Spalten weisen nur den Raum für ein „Vakat“ auf. Da ist die Mobiliar-Pliinderung, welche Graf Heinrich (s. S. 47) beklagt, von größerem Belang gewesen als eine im dreißigjährigen Völkerkrieg.

[9] In den Jahren 1835 bis 1840 bin ich mit meinem Vater, dem Registrator Valentin Bach, zur Zeit der Gerichtsferien oftmals in dem Archiv gewesen, wo er die bestäubten Akten revidierte. Da sah ich auch mit einigem Grauen nach dem riesigen altmodischen Ofen, hinter dem verschiedene aus den Hexenprozessen stammende Tortur-, Falter- oder Marterinstrumente, z. B. eine kleine Streckleiter, Daumenschrauben, Kneipzangen aufbewahrt lagen. Der »Pauluskasten« aus dem alten Centhaufe ist jetzt noch in der Schloßspritzenhalle zu sehen.


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