Die Grafen von Boineburg

Inhalt

 

„Alles geschieht: Das ist die ganze Wahrheit.“

[aus „Die Verwirrungen des Zöglings Törleß“ von Robert Musil]

Unser Dorf, eine Wüstung, wurde 1506 von der Familie von Boineburg gekauft und wieder zum Leben erweckt. Ihr gehörte folglich aller Grund und Boden, die sie entweder von Tagelöhnern bearbeiten oder durch Pächter bewirtschaften ließ. So gaben sie vielen Menschen zwar Lohn und Brot, allerdings reichte das oft kaum für das Existenz-Minimum aus. Gewiss litt die Grafenfamilie keinerlei Not, doch hat sie mit den Abgaben und dem Mehrwert der Arbeit ihrer Untergebenen auch Kultur und Wissenschaft befördert und viel zur Verschönerung des Ortes beigetragen.

Nicht die Geburt macht schlecht und gut, von Adel ist, wer Edles tut.
[Sprichwort]

Einen freien Bauernstand wie im Nachbardorf Oechsen gab es erst nach der Allodifizierung, trotzdem – es gilt das Schillerwort auch in Gehaus:

Des Bauern Handschlag, edler Herr, ist auch ein Manneswort!
Was ist der Ritter ohne uns? Und unser Stand ist älter als der Eure.
[aus „Wilhelm Tell“]


Vom Werden des Adels

Das Wort „Adel“ in der Bedeutung „vornehmes Geschlecht“ gehört seit dem 8. Jh. zum Standardwortschatz, im Mittel- und Neuhochdeutschen „adel“ , im Althochdeutschen „adal“. Es ist aus dem gotischen „*aþala“ (Neutrum) abgeleitet, das sonst nur in altnordischen als „adal“ bezeugt ist, als Vorderglied auch im Altsächsischen und vielleicht in gotischen Namen (Athalaricus) auftritt, aber durch seine Ableitungen überall außer im Gotischen vorausgesetzt wird. Die Bedeutung fällt auseinander, lässt sich aber einerseits auf „Geschlecht, Herkunft“, andererseits auf „Art, Wesen, natürliche Beschaffenheit“ zurückführen.
Aus diesen Bedeutungen des Wortes „Adel“ sollte man schließen können, wodurch sich der „Adel“ im frühen Mittelalter, also seit der durch die Goten wesentlich beeinflussten Geschichte der „germanischen“ Völker, von der übrigen Bevölkerung abhob: es sind also zum einen die Familientradition, die Zugehörigkeit zu einer angesehenen Familiengemeinschaft und zum Anderen aber auch die besonderen Fähigkeiten eines Repräsentanten dieser Gemeinschaft.
Um das Jahr 100 nach Christus beschrieb Tacitus in seiner „Germania“ die Lebensweise der Germanen und nennt dort auch die Gruppe der „nobiles“, also Adlige ohne näher zu beschreiben, wodurch sie sich von anderen Freien unterschieden. Unterschieden war die Gesellschaft damals im Wesentlichsten durch den Status eines „Freien“ und des „Unfreien“. Sklaverei im Frühen Mittelalter ist nicht nur durch persönliches Schicksal, wie Kriegsgefangenschaft, bedingt – als wichtigstes Handelsgut wurden damals auf den Fernhandelsstraßen Sklaven gehandelt.
Bodenfunde von großen Gehöften neben kleineren lassen den Schluss zu, dass diese Nobiles des Tacitus ihr höheres Ansehen einem größeren Besitz, der von Abhängigen und Sklaven bewirtschaftet wurde, verdankten. Doch dieser Adel unterschied sich vom Erbadel des Mittelalters ganz wesentlich. Der Rang der Familienverbände war sehr unterschiedlich und veränderte sich schnell, man orientierte sich immer an dem Mitglied der Gruppe, welches in der Hierarchie der Gesellschaft am höchsten aufstieg, z.B. als Heerführer oder zu christlicher Zeit als mächtiger Bischof. Alle jüngeren Mitglieder des Familienverbandes betrachteten diesen dann als ihren Ahnherren, obwohl er das in biologischem Sinne gar nicht war.
In damaliger Zeit (Völkerwanderung und Herausbildung der Frankenherrschaft) bedeutete kriegerische Unterwerfung eines Volkes meist auch Ausrottung der bisherigen Führungsschicht und Aufstieg neuer Personengruppen. Allein immer war die Vorstellung entscheidend, dass die Mitglieder der Führungsschicht Vorfahren haben müssten, die dieser Schicht angehörten, um ihre neue Position zu legitimieren. Maiores natu, große Leute von Herkunft her, werden immer wieder die Adligen in den frühmittelalterlichen Quellen genannt. War eine entsprechende Familiengeschichte in der Wirklichkeit nicht nachweisbar, so wurde sie auch des öfteren trickreich erfunden.
Erst im hohen Mittelalter wurde aus dieser lockeren Struktur ein tatsächlicher Erbadel mit einem Familiennamen – vorher führte man nur einen Namen. Hießen sächsische Königsfamilien im 10. und früheren 11. Jahrhundert z.B. die Ottonen, weil der Begründer Otto hieß, so gab es dann ab dem 12. Jahrhundert die Dynastie der Staufer, weil ihre Stammburg auf dem Berg Stauf stand.
Die adlige Burg, ein Stammsitz, bleibt ab dem Hochmittelalter über Jahrhunderte im Besitz einer Familie, im frühen Mittelalter jedoch lebten Adlige nicht in Burgen, sondern in befestigten Höfen und dessen Besitz war sehr unbeständig, selbst die Adelsfamilien waren in ihrer Zusammensetzung ja sehr veränderlich.
Ein besonderes Charakteristikum des sich um 1100 herausbildenden Adels ist seine Offenheit über Landesgrenzen hinweg, er bildet sozusagen eine „Familie“ in Europa. Es macht ihn zu einer geschlossenen Gesellschaft, da er scharf getrennt ist von seinen bäuerlichen Untertanen und dem freien und unfreien Bürgertum der Städte. Doch gerade der Aufstieg des unfreien Dienstadels, der Ministerialen, im deutschen Königtum in den höheren Adel zeigt, dass diese Gesellschaftsschicht so geschlossen doch nicht war. Insbesondere die auf dem Lande lebenden Schichten des niederen Adels leben in enger Nachbarschaft zu ihren bäuerlichen Untertanen – sind also selbst auch offen nach unten. Und so formt der Adel seine Untertanen, wenn auch unbewusst, durch seine „hautenge“ Nähe mutig zu weltoffenem Denken, auch wenn die ganz Armen als Gehauser Klöpfer eine ganz besondere Art des Weltbürgertums ausbildeten.


Die Boineburgs bis zum 16. Jh.

Nach diesem Exkurs in das frühe Mittelalter ist uns nun verständlich, dass das Haus von Boineburg (oder von Boyneburg) erste Vorfahren erst im 10.Jahrhundert benennt. Es waren freie Reichsfürsten aus dem Geschlecht der Grafen von Northeim (950 bis 1144) während der Herrschaft der sächsischen Ottonen.

„Im Merowinger- und Frankenreich war der Graf königlicher Amtsträger in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau), der die Regalien ausübte, und in bestimmten Bereichen (Mark, Königsburg, Pfalz, Königsgut) Stellvertreter des Königs. Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, später auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen.
Seit den Ottonen wandelte sich die Grafschaft vom ursprünglichen Dienstadel durch die zunehmende Erblichkeit des Grafentitels und die Einbindung ins Lehenssystem zum Geburtsadel. Bereits die Ottonen scheinen die Erblichkeit der Grafenämter und Lehen anerkannt und die gräflichen Adelsherrschaften respektiert zu haben. Dem salischen Versuch, der Reorganisation der Grafschaft als Dienstadel war kein nachhaltiger Erfolg beschieden, so dass im Hochmittelalter die hochadeligen Fürstenfamilien die meisten Grafenherrschaften und damit deren Rechte unter ihre Kontrolle bringen konnten und sich der Grafentitel nur als Adelsklasse erhielt.“ [zitiert aus dem Onlinelexikon Wikipedia unter „Graf“]

Als wichtigster Vertreter für die Familiengeschichte wird Graf Otto I. von Northeim genannt, der mit dem Herzogtum Bayern belehnt war und in dessen Herrschaftsbereich die Burg Northeim und die Boineburg (Boyneburgk, Bemelburg) im heutigen Nordhessen lagen. Wegen der strategisch bedeutsamen Lage beider Burgen nannte sich die Familie der Ottos nach der Burg „Northeim“ und nach der „Boyneburgk“.

Dr. Goetz Boyneburg aus Klagenfurt über die Boyneburgk in Hessen (Video):

Die weitere Geschichte des Hauses Boineburg bis zum 16. Jahrhundert möge uns nun eine Angehörige dieses Hauses, Désirée Boyneburg, auf der folgenden Registerkarte selbst erzählen.


Familiengeschichte der Gehauser Boineburgs

Dr. Goetz Boyneburg aus Klagenfurt über das Schloss Lengsfeld (Video):

1504 bis 1526 sind die Brüder Ludwig und Hermann von Boineburg, vom Haus Sachsen verliehen, Inhaber des Burglehens auf der Krayenburg. Wie wir wissen, ist es Ludwig, der 1506 Gehaus kauft. Sein Sohn Georg stirbt 1564. Die Söhne Ludwig und Wilhelm teilen sich in das Erbe, wobei der Anteil Wilhelms, des Begründers der katholischen und Stifter der Barchfelder Linie, auf einen Hans von Boineburg übergeht.
1700 sind die Brüder Philipp, Christian und Christoph die Herren von Gehaus. 1710 kauft Georg Philipp v. Boineburg, k. u. k. österreichischer Generalfeldzeugmeister die Hälfte des Dorfes und lässt sich hier, wie es bei Knips heißt, „die schöne Wohnung erbauen“, das obere Schloss.
Ihm folgen als k. u. k. österreichischer Major und als königlich-preußischer Major Ludwig und Philipp Julius von Boineburg, die ihren Besitz (einschließlich. Fischbach und Hohenwart) um den Preis von 58.000 Gulden jedoch wieder an die Brüder Albert Christian und Hermann Wilhelm, letzterer Hauptmann und Geheimer Rat, veräußern und sich, wie es heißt, „in die Schlossrechnungen von Gehaus und Weilar teilen“.
Erbe des anderen Teiles von Gehaus sind die Nachkommen des Hermann Wolfgang von Boineburg, k. u. k. österreichischer. Obrist, die 1743 ohne männlichen Erben aussterben.
In einem gerichtlichen Vergleich von 1811 mit den weiblichen Nachkommen (und deren Ehemännern) kommen die Brüder Nepomuk und Ludwig Josef aus Mannesstamm als alleinige und rechtmäßige Nachfolger in den Besitz des Erbes und damit auch als die neuen Herrn in den Besitz des Unteren Schlosses.
1757 geboren, residiert bis 1825 im Oberschloss der Hauptmann Heinrich Wilhelm Karl von Boineburg. Nach Knips‘ „Amtsgeschichte“ macht er den Obstbau in Gehaus heimisch und legt dabei wohl auch die Obstanlagen am Mühlrain und am Baiershof an. Nachfolger im Amte des Hausherrn ist der 1882 verstorbene Sigismund Graf und Edler Herr von Boineburg zu Lengsfeld.
Bis zu ihrem Tode bewohnen seine Söhne, der Hauptmann Carl Sigismund (1852 – 1932), im Dorf der „alte Graf“ genannt, sowie dessen jüngerer Brüder Albert (1855 – 1907), Vater des Alfons Graf von Boineburg (1887 – 1943) das Schloss. Mit dessen Sohn Sigismund, der 20-jährig 1944 im Russlandfeldzug fällt, erlischt das Gehauser Geschlecht der Boinbeburgs im Mannesstamm.
Anders als ihre Verwandtschaft in Weilar und Lengsfeld, wo wir es mit „Freiherrn“ zu tun haben, sind die Gehauser Boineburgs „Grafen“ und als solche Abkömmlinge jener Zweige der reichsritterschaftlichen Familie, die von Kaiser Ferdinand III. und Kaiser Leopold 1653 bzw.1697 in den Grafenstand erhoben werden.
Die Tochter des „alten Grafen“, Baronin Frau von Wangenheim, ihre beiden Töchter (von Uckermann und von Seelig) und deren Kinder verlassen kurz nach den US-Truppen das Dorf. „Siri“, die Frau von Alfons kehrt in ihre schwedische Heimat zurück.

Die spätere Gräfin von Boineburg wurde am 26. Juni 1880 in Kalmar / Schweden, als Siri Johanna Marie Löfberg geboren. Am 5. Dezember 1923 ehelichte sie den Grafen Alfons von Boineburg. Nach den Kriegsereignissen musste sie 1945/1946 das ehemalige Schloss der Familie von Boineburg in der Vachaerstr. 1 verlassen und wurde in der Gemeinde Gehaus untergebracht. Ihr letzter nachweislicher Wohnsitz, urkundlich belegt, befand sich in der Oberen Gasse Nr. 4 bei den Eheleuten Gustav und Marie Bley in Gehaus. Aus einer weiteren Umzugs-Abmeldebestätigung geht hervor, dass Siri von Boineburg ausreichend bis zum 30.06.1947 u. a. mit Zucker, Eiern und Marmelade zu versorgen sein. Eine exakte Angabe ist aus den vorliegenden Dokumenten nicht ersichtlich und feststellbar. Nach ihrer Ankunft in Schweden wurde Frau Siri von Boineburg interniert und am 16. Oktober 1947 von Kriminalbeamten vernommen und befragt. Auch hier liegt eine Kopie des Vernehmungsprotokoll vor. Einige Ungereimtheiten treten in diesem Schriftstück trotzdem auf. So ist vermerkt, dass ihr Sohn Siegesmund von Boineburg am 14.07.1945 bei Stanislawow in Russland gefallen sei. Richtig muß es heißen 14.07.1944. Auch der Ort entspricht nicht den hiesigen Unterlagen. Wahrscheinlich sind es Schreib- oder Übersetzungsfehler. Erst nach ihrer Entlassung aus der Internierung bekam sie wieder ihre schwedische Staatsbürgerschaft und verblieb dann in Kalmar bis zu ihrem Tode am 19. März 1976. Auch hier liegen die entsprechenden Todesanzeigen und Danksagungen in Form von Kopien vor. (sh. zu Siri und den Quellen Ergänzungen zu den Boineburgs).

Die Geschichte der Gehauser Boineburgs ist damit unwiderruflich zu Ende. Ihr Besitztum geht vorübergehend auf die Weilarer Linie über.


Über die Krayenburg und die Geschichte ihrer Verbindung mit der Familie von Boineburg

Da die Familie von Boineburg auch zeitweise in Besitz der Krayenburg bei Kieselbach und Tiefenort war, wollen wir ein wenig in diesen alten Akten blättern und Interessierten Geschichtsfreunden mit dieser Problematik vertraut machen. Nach neusten Forschungen und Erkenntnissen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit an zunehmen, dass der Wachturm um die Zeit um 750 zur Zeit der Sorbeneinfälle entstanden sein muß. Also bereits viel früher als die bekanntere Wartburg bei Eisenach. Wann die weiteren Teile wie Palas, Bergfried, Kapelle usw. entstanden sind, steht nicht genau fest. Lediglich durch den Baustil ist es möglich hier etwas genauer zu datieren. Wer mehr über die Entstehung der Burg wissen möchte, sollte sich die geschriebene Chronik von Ernst Bernhard Staffel aus Tiefenort aus den Jahren 1804 – 1806 zu Grunde legen. Hier ein kleiner Auszug dazu:

„Nach den ältesten Nachrichten und Urkunden gehörte der Kreyenberg mit den dazu gehörigen Orten, etwa in der früheren Zeit (ausgenommen Dorndorf) zuerst den Herren von Frankenstein, Sprösslingen der Grafen von Henneberg Wasunger Linie, deren Ahnherr Poppo IX., Graf zu Heimeberg und Burggraf zu Würzburg, dessen Sohn Graf Ludwig aber der Stifter der Frankensteinischen Linie war, welche dem zum Schlosse Krayenberg gehörigen Gau wenigstens schon zu Ausgang des 12. Jahrh. besaß und einen Teil der Grafschaft Henneberg ausmachte. Einer der von den Frankensteinischen Nachkommen wählte sich jenes Schloß zu seinem Wohnsitz und nannte sich mit seinen Deszendenten, Herren von Creyenbergk.”

Nach dem Tode Ludwig I. erbte der jüngste Sohn Sohn Sybotho, Seyboldt die Krayenburg nebst den umliegenden Ortschaften, wie Breitungen, Dorndorf, Kieselbach, Berka a.d.Werra und Heiligenroda. Ein wichtigstes Ereignis im Leben des Obgn. ist die Sanktionierung seines Lebensverhältnisses zu den Äbten von Hersfeld durch den Kaiser. Durch eine Urkunde, datiert Verona, den 4. November 1184, verleiht Kaiser Friedrich Barbarossa Castrum Greienberc den Abt Siegfried von Hersfeld. Diese Urkunde befindet sich im Staatsarchiv zu Magdeburg. Zeugen sind u.a.: Konrad Erzbischof von Mainz, Gottfried Von Aquileja, Rudolf Graf von Trier, Otto Bischof von Babenberg, Eberhard Bischof von Merseburg, Bertram Erzbischof von Metz, Heinrich Erzbischof von Verdun, Ludwig Landgraf von Thüringen, Berthold, Baron Gerhard, Graf Albert von Heldbur usw. Den Urkunden zur folge muß der damalige Besitzer sehr lange auf dieser Burg gelebt haben. So tritt er u.a. als Zeuge in Urkunden von 1352 von Wihers, 1361 von Buttlar, 1362 Rußwurm von Bibra, 1403 von Kraluke.

1407 kam die Krayenburg von Hersfeld an das landgräfliche Haus von Thüringen. Die genauen Umstände sind nicht bekannt, warum dies geschah. Nun wechselte die Burg ständig die Besitzer, so das ein altes Sprichwort im Werratal sein Runde machte, dass die Krayenburg mehr Besitzer in ihrer Geschichte hätte als Steine aus denen sie errichtet wurde. Durch die Herzöge Ernst und Albrecht von Thüringen wurde erst im Jahre 1493 die letzteren Verträge vollkommen befriedigt. In diesem Jahr verkauften die Herzöge von Sachsen an den getreuen Hans Goltacker, Ritter, ihre Gerechtigkeit an Schloß und Amt Krayenberg mit allem Zubehör als rechtes Manneslehen für den Käufer und dessen rechtmäßigen Erben. Als Kaufpreis wurden 6000 Goldgulden festgelegt! Obwohl die Krayenburg in diesem Vertrage als Erblehen verkauft worden war, kam sie schon im Jahre 1504 an das Kurfürstliche – Sächsische Haus zurück, dass sie an die Ritter Ludwig und Hermann von Boyneburg, allerdings nur für Lebzeiten verkaufte.

Die Boyneburgs behielten aber die Krayenburg nicht sehr lange, sie nutzten den Vertrag, wie bereits erwähnt auf Lebzeiten, nicht einmal aus und veräußerten im Jahre 1519 diese an Herzog Georg von Sachsen. Dieser verkaufte es 1522 an den Grafen von Beichlingen für 12000 Florentiner. Somit waren die Grafen von Beichlingen die letzten Lehensherren auf der Krayenburg. Warum die Boyneburgs das Amt Krayenberg aufgaben konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Ob es mit dem Kauf von Gehaus 1506 in Verbindung gebracht werden kann, liegt vorerst im Dunkel der Geschichte.

Aber ein weiterer ehemaliger Bürger von Gehaus hat maßgeblichen Anteil daran, dass die Krayenburg in ihrer heutigen Gestalt uns Bewunderung abverlangt. Auch hier wollen wir ein kleinwenig auf diese Persönlichkeit eingehen.
Auf Anregung des Herrn Forstmeister Kirschmann Tiefenort hatte die Frankensteingemeinde die Mitglieder des Rhönclubs und des Thüringer Waldvereins für Sonntag, den 25. Januar 1995 nach dem Krayenberg eingeladen, um an Ort und Stelle die Maßnahmen zu besprechen, die zwecks Erhaltung und etwaigem Ausbau der noch vorhandenen Anlage zu treffen waren. An der Gründung nahmen folgende Herren aus Tiefenort, Hämbach und Kieselbach teil: Hermann Brock, Fritz Eilert, Paul Frotscher, Ferdinand Helm, Theodor Hildebrandt, Andreas Hoßfeld, Forstmeister Kirschmann, Heinrich Krug, Andreas Kalb, Max Mäder, Karl Rüdiger, Fritz Reichardt, Karl Simon, Carl Schanz ( Gehaus), Robert Stein, Albin Schröder, Heinrich Sommer, Ernst Ißleib, Ernst Weigel, Ernst Will.
Als Mitglieder des Schultheißenamts wurden gewählt:

  • Schultheiß Carl Schanz, wie erwähnt aus Gehaus stammend
  • Gemeindeschreiber Karl Rüdiger
  • Säckel wart Max Mäder, Beisitzer,
  • sowie die Herren Kirschmann, Stein, Simon Brock und Will.

Unter Führung von Carl Schanz wurde hier erreicht, dass so ein Kleinod noch heute Bewunderung hervorruft, was nicht immer der Fall war. Heute gedenkt man diesen Bürgern wieder, so wurde z.B. in Tiefenort eine Straße nach Carl Schanz benannt und auch auf dem Gipfel des Krayenberges befindet sich eine Gedenktafel zu seinen Ehren.
Wenn wir auf unsere eigene Geschichte zurückblicken, sollten wir auch an jene Bürger denken, die in die Fremde zogen und auch dort ihren Heimat und Geburtsort Gehaus würdig vertreten haben.

Dankeschön möchte ich hiermit dem Vereinsmitglied Frau Angelika Bischoff sagen, die die entsprechenden Materialien zur Verfügung gestellt hat.

Quelle:

Die Krayenburg – Geschichte der Krayenburg und des Amtes Krayenberg – von Hans Brandt 1927. Druck und Verlag der Hofbuchdruckerei Eisenach H. Kahle A. = G.

Im Auftrag des Heimatpflegeverein e.V.
Reinhold Lotz†, Vors.

Zitiert aus „Baier Bote“ 7(2009)09 vom 21. August 2009


Lehnsdienst

400 Jahre Zusammenleben und mehr mit den Boineburgs ist eine historische Realität, die wir nicht ungeschehen machen können. Umso unersetzlicher der Verlust der ehemals in der Schlossbibliothek vorhandenen Urkunden, Dokumenten sowie der vielen anderen wertvollen, in Leder und Metall gebundenen Folianten, die uns manches Mehr über unsere gemeinsame Vergangenheit hätte erzählen können. Leider weiß niemand etwas über den Verbleib dieser Schriftzeugnisse zu sagen. Umfangreiches Aktenmaterial über die Gehauser Boineburgs, mit Schwerpunkt Güter-, Finanz-, Rechnungs- und Prozesssachen aus dem 17. bis 19. Jh. bewahrt das Hessische Staatsarchiv in Marburg auf. Es umfassender auszuwerten, würde über den Rahmen unserer Dorfchronik hinausgehen.
Nach ihrem Erwerb von Gehaus beginnen die Boineburgs, wie wir wissen, mit der Kultivierung des Landes. Die Urbarmachung der wildnisartigen Region ist für die Ansiedler, unsere ersten Gehauser, mühselige und harte Arbeit. Als Besitzlose, die sie sind, sind sie die billigen Arbeitskräfte für die Boineburgs und von diesen in einer Weise abhängig, dass sie nur im Grad nicht aber in der Art von einem Leibeigenen verschieden sind. Sie bestellen die Felder des Grundherrn und erhalten dafür ein kleines Stück Land, wenig genug, um sich und die Familie ernähren zu können.
Den Boineburgs gehört rundherum alles: Wälder, Holz und Jagden, Felder, Wiesen, Weiden und Triften, Mühlen, Teiche, Fischgewässer und eben auch als größtes Kapital: der Mensch.
Weil es für sie vorteilhafter ist, bleibt es nicht aus, dass sie Ländereien lehensweise, das heißt pachtweise, anderen zur Bewirtschaftung überlassen und dafür in Form von Lehns- und Dienstgeld, Natural-, Grund- und Erbzins sowie Hand- und Spanndiensten müheloses Einkommen kassieren.
Die Lehens- und Fronverträge zu ungleichen Bedingungen diktiert, liefern den kleinen Mann wirtschaftlich fast vollständig seinem Grundherrn aus, der beliebig und nach Gutdünken über dessen Zeit und Arbeitskraft bei der Gewinnung von Neuland, bei Bestellung und Ernte, bei Bauarbeiten und anderswie verfügen kann. So muss oft genug das eigene Stück Acker bei Aussaat, Pflege und Ernte erstmal liegen bleiben. Als Gegenleistung übernehmen die Boineburgs, damals noch Burgherrn auf der Krayenburg, in einem 1522 abgeschlossenen Fronvertrag immerhin die Verpflichtung, die Frondienste rechtzeitig anzukündigen, versäumte Frondienste mit höchstens zwei Fronen zu bestrafen, Hut- und Triftrechte freizugeben und „jeder Kindbetterin auf bittliches Ersuchen einen Eimer Bier zu vergünstigen“.
Überliefert ist uns ein Lehnsbrief des Hans Georg Lindenmuth aus unserem Dorf vom Jahr 1716, der folgende Lehensverpflichtungen für ein im Dorf gelegenes Haus samt Garten enthält:

  • 62 ½ Gulden an Dienstgeld zu entrichten
  • 6 Klafter Holz zu machen
  • 4 Tage zu mähen
  • 2 Tage Zäune zu machen
  • ½ Tag Flachs zu brechen
  • 1 Stück Fastnachtshuhn und zwei Michaelishühner zu liefern
  • 6 Pfd. Werg zu spinnen

Nach einem Lehensprotokoll aus dem Jahr 1813 sind dem Salzhändler Ludwig Schmidt folgende Abgabeverpflichtungen aufgegeben:

  • A. 4 Gulden 36 Kronen Dienstgeld 2 Hahnen 1 Huhn 15 Eier haftend auf dem Garten
  • B. 40 Kronen Erbzins 2 Maß 3 Köpfchen Korn 2 Maß 3 Köpfchen Hafer haftend auf 2 Stück Land über dem Siechenteich
  • C. 1 Gulden 1 Krone Erbzins 4 Maß Korn, 4 Maß Hafer haftend auf ein Stück Feld am Gänserasen
  • D. 20 Kronen Erbzins haftend auf ein Anwesen hinter dem oberen Schlossgarten.

Dass es Lehensverträge auch mit Juden gibt, zeigt die gerichtliche Klage der Boineburgschen Administration in Weilar aus dem Jahr 1820 wegen schuldig gebliebenen Dienstgeldes gegen die Itzig Levi Sonder und Abraham Levi Wetterhan aus unserem Dorf.


Die Gutshöfe

Den größeren Teil ihrer Ländereien bewirtschaften die Grafen selbst. Genauer gesagt, das überlassen sie unter Kontrolle ihrer in der Aufsichtspflicht geübten Aufsehern den Tagelöhnern, von denen es im Dorf genug gibt und die zudem selbst sehen müssen, wie sie tagsüber bei der Feldarbeit zu ihrem Teller Suppe und dem Stück Brot kommen.
Als es die Gutshöfe im Unter- und Oberschloss gibt, sind es Gutsverwalter, die für die Schlossherrn die Bewirtschaftung erledigen, dann Gutspächter (1782 ist das im Oberschloss ein Johann Adam Hoßfeld) und schließlich nach Auflösung der Gutshöfe (um 1880?) als Kleinpächter jene vielen, kleinen Leute im Dorf, die schon immer ihren Rücken für die Boineburgs krumm machen mussten.
Verwundern muss es, dass auch die Boineburgs Geldsorgen haben, die dazu führen, sich nicht nur bei Ihresgleichen, sondern selbst bei ihren Untertanen zu verschulden. So muss sich ein Ludwig von Boineburg in den Jahren 1659 bis 1689 wiederholt auf diese Weise Geld beschaffen.
Weil es daran fehlt, schlägt sich der Pfarrer Nagler (1680 -1703) wegen ausstehender Besoldung mit Christian von Boineburg herum, dem zudem noch der eigene Sohn, der Oberhofmeister Georg von Boineburg auf den Pelz rückt, der ausgeliehene „Capitalien und Geldposten“ kurzfristig zurückfordert.
So kommt es, besonders in der 1. Hälfte des 18. Jh., fast zwangsläufig zu Landverkäufen (selbst an Schutzjuden), zu Erbstreitigkeiten mit der eigenen Verwandtschaft und, wie urkundlich überliefert, 1752 deshalb wohl auch wegen der Mitgift seiner Frau Beate (sie ist eine geborene v. Baumbach!) durch den Oberkämmerer Johann Ludwig. von Boineburg zur gerichtlichen Klage gegen deren Familie.
Johann Oezel aus dem Dorf als Geschädigter führt Beschwerde bei der Reichsritterschaft Werra/ Rhön, weil derselbe Ludwig den mit ihm abgeschlossenen Lehensvertrag eigenmächtig aufkündigt und wider alles Recht die betreffenden Ländereien einfach an Dritte verkauft.
Es muss eben Geld her, weil auch die Boineburgs ihre herrschaftlichen Lebensstil, die Bewirtschaftung und Verwaltung des umfangreichen Besitztums sowie ihre Bauaktivitäten irgendwie bezahlen müssen. .
Es spielt wahrscheinlich auch noch eine Rolle, als die Schlossherren 1852 der Gemeinde die auf ihrem Grundbesitz lastenden Abgaben verweigern.
Andererseits fließen in den 20er Jahren unseres Jh. glaubhafter mündlicher Überlieferung zufolge, alleine aus unserem Dorf, jährlich an Pacht- und Zinsgeldern 38.000 Mark (Rentenmark) in die Kassen der Boineburgschen Rentmeisterei in Weilar.
Noch bis Ende des 19. Jh. sind ihnen die Esels- und Thalmühle in Oechsen als Erbzinsschuldner abgabepflichtig.


Wald- und Jagdbesitz

Zu den großen Reichtümern der Boineburgs gehören die ausgedehnten Waldreviere in Lengsfeld, Weilar und Gehaus mit ihrer etwa 3.500 ha umfassenden Bestandsfläche. Es ist das eine Geldquelle, die sie zu Lasten des kleinen Mannes über den von ihnen diktierten Holzpreis redlich ausschöpfen. Dieses Diktats wegen ist der Mangel an Brennholz über Jahrhunderte eine bedrückende Last für viele Menschen unseres Dorfes, die ihrerseits immer wieder mit Petitionen versuchen, so fordert eine Bittschrift aus dem Jahr 1612, die Boineburgs zur Herabsetzung des Holzpreises zu bewegen. Auch dessentwegen gehen die Gehauser 1848 auf die Straße, um neben anderen Forderungen gerade euch der Verbilligung des Holzpreises revolutionären Nachdruck zu verleihen.
Verbunden mit dem Besitz an Wäldern ist für die Boineburgs ein anderes Stück Reichtum: die Jagd. Als üppig fließende Nahrungsquelle für den herrschaftlichen Tisch und zugleich als liebster Zeitvertreib überwacht man sie mit Argusaugen. Wegen so genannter Jagdirrungen, d.h. über den genauen Verlauf der Jagdgrenzen streitet man sich schon im 15. Jh. mit den Hennebergern, den sächsischen Herzögen und fuldaschen Äbten herum, aber auch mit der eigenen Verwandtschaft .
Ausübung und Schutz der Jagd, reglementiert durch zahlreiche Mandate, Verordnungen und Rezesse, überträgt man seinen Jägern, hauptverantwortlich, dem s. g. Gesamtjäger, den es in dieser Funktion mit seiner Zuständigkeit auch für das Gehauser Revier der Boineburgs schon 1616 gibt.
1727 ist das ein Johann Daniel, dessen Bittschrift an die gräfliche Herrschaft als zeitgeschichtliches Dokument unser Interesse verdient. Dort heißt es:

„…geruhen gnädigst, sich unterthänig vortragen zu lassen, dass ich verblichenen Jahr an meinen gnädigen Herrn eine unterthänige Suplick habe ergehen lassen wegen meines alten versprochenen Sold, habe aber keine Antwort bekommen. So treibt mich die höchste Not, dass ich meinen gnädigen Herrn wieder bemühen muß, dass mir bei meiner annahmung meines Dienstes 6 Malter Korn, 4 Klafter Holz, 6 Sattel Länderey, im Wald Futter für 1 Kuh versprochen worden, ich aber auf das 12. Jahr nur 3 Malter Korn, 2 Klafter Holz aber gar keine Länderey bekommen habe.“

Wie weit sich der alte Daniel seines Rechtes wegen herablassen muss, erfahren wir am Schluss seiner Petition, wo er geradezu fleht:

„ … bitte daher meinen gnädigen Herrn um Gottes willen ganz unterthänigst, sie werden mich in meinem Alter nicht verlassen oder gar verstoßen, auch mit angehängter Bitte, es werde mein gnädiger Herr meine einfältige Schrift nicht in Ungnade annehmen. Getröste mich gnädiger Erhörung“.

Wir erfahren nichts darüber, ob die Bittschrift erfolgreich war, wohl aber verrät sie uns, wie die Herrschenden damals mit den Menschen umzugehen pflegten.
In der langen Reihe der gräflichen Förster bis hin zum letzten in diesem Amt, unserem Borchardts Karl wird 1849 für das Gehauser Revier die Anstellung eines Forstaufsehers Hein nachgewiesen.


Wilddieberei

Die Not der Menschen, Jagdleidenschaft, aber auch die Überzeugung vieler, dass das frei lebende Wild niemandem oder allen gehöre, bringen den Wilderer hervor, jenen Rechtsbrecher in der Auffassung der Besitzenden, der sich an ihrem geheiligten Eigentum vergreift und mit unnachsichtiger Härte bestraft werden muss.
Mit Sicherheit schon früher, als 1676 urkundlich nachgewiesen, erlassen die Boineburgs strenge Anordnungen zum Schutz gegen das Wildern, über die Verhütung und Bestrafung von Jagdfreveln.
In einer Urkunde aus dem Jahr 1711 ist von Raubgesindel die Rede, eine Art zweibeiniges Raubwild, das sich in ihren Wäldern herumtreibt. Da wundert es nicht, dass es im Kleinkrieg zwischen Forsthütern und Wilderern für den oben erwähnten Förster Rohr aus Weilar keine Chance gibt.
Der 1829 zwischen den Boineburgs und den v. Müllers in Lengsfeld abgeschlossenen Jagdrezess mit seinen Strafbestimmungen lässt erkennen, dass die Wilderer nach wie vor am Werk sind.
Das Wildern, von Helfern und Hehlern im Dorf begünstigt, trifft die Boineburgs an einem empfindlichen Nerv. Es mag daher auch stimmen, dass die Siedlung in der Fischbach von ihren Bewohnern nicht freiwillig aufgegeben wird, sondern auf Anordnung der Boineburgs verschwinden muss, weil sie als Versteck und Schlupfwinkel von Wilderern gilt.
1885 verliert der Schankwirt Jakob Kaiser auf der Hohenwart seine Schankkonzession wieder, weil man ihn Mitwisserschaft an Wilddieberei vorwirft.
Die Wilddieberei ist 1912 noch einmal in aller Munde, als der Einzelgänger Klotzbach aus Stadtlengsfeld monatelang in den Boineburgschen Wäldern räubert und durch Einbrüche in den umliegenden Ortschaften die Bewohner verunsichert. Unser Dorf lässt er unbehelligt, wie es heißt, weil es da Helfer und gute Freunde gibt. Wiederholt wird seinetwegen die Feuerwehr alarmiert. Als man in Gehaus, Weilar und Stadtlengsfeld drei Geheimpolizisten auf ihn ansetzt und ihn schließlich auch im Elektrizitätswerk Weilar fasst, weiß man, Klotzbach ist im Grunde nur ein kleiner Fisch, ein gemeiner Straftäter jedoch in den Augen der damaligen Justiz
Als die Gehauser März-Revolutionäre 1848 den Boineburgs ihre Forderungen präsentieren, gehört auch die Forderung auf Abtretung der Jagd auf und an den Grenzen der bäuerlichen Grundstücke dazu. Das Jagdrecht soll danach künftig wieder dem zustehen, dem der Grund und Boden gehört, das Privileg der Boineburgs auf fremden Grundstücken zu jagen ab sofort nicht mehr gelten. Tatsachlich gehört der freie Zugang des herrschaftlichen Wildes zu den Saatflächen damals zu den wirklich schlimmen Plagen für die Bauern, die vielfach ihre Ernte schon abschreiben dürfen, noch bevor sie überhaupt herangewachsen ist. Die „Acta“ der Boineburgs vom Jahr 1825 zur Verminderung der Wildschäden ändert daran offensichtlich nur wenig.


Patrimonialgerichtsbarkeit

Gehaus ist Gerichtsdorf der Boineburgs. Als Gerichtsherrn üben sie die Patrimonial-gerichtsbarkeit aus, die Ordnungswidrigkeiten, in besonderen Fällen aber auch Straftaten verfolgt. Was die Boineburgs da den Gehausern an Verboten und Geboten verordnen, ist in der uns überlieferten, 72 Artikel umfassenden „Adeliche Boineburgsche Gerichts-Ordnung“ aus dem Jahr 1663 enthalten. Wegen ihres zeitgeschichtlichen Inhalts möchte dar Chronist etwas ausführlicher darauf eingehen.
Wie es da heißt, „soll verboten sein“:

  • dürr Holz außer den verbilligten Tagen aus dem Wald zu tragen,
  • nicht in Wasser zu fischen noch auf denselben mit Pirschrohr zu schießen,
  • alle Gotteslästerung, Fluchen, Schelten; ferner kein bös Gerücht und Leumund unter die Leut zu bringen,
  • auf die Kindstauf nicht zu hadern; alles unehrlich Spiel zu lassen,
  • fremdes, unbekanntes Volk zu haußen, und wo darüber Schaden entstünde, denselben ohne alle Gnaden zu entgelten,
  • wüstes Land nicht ohne obrigkeitliches Vorwissen einzunehmen,
  • kein Kalb zu kaufen oder verkaufen, es sei denn drei Jochen alt, keine Ziegen zu halten,
  • in fremden Orten außerhalb des Gerichts mahlen lassen,
  • nachts auf Gassen mit Juchzen und Pfeifen herumvagieren, auch den Nachtwächter zu inkommodieren,
  • über die Abwendung (Ackergrenze, d. Chronist) zu pflügen, mähen, ähren, mähen und schneiden (welcher das tut, soll den Jungkern so viel Gulden zur Strafe geben, so viel Schuhe das ausmacht}.

Es soll zudem geboten sein:

  • die Sonn- und Heiligentag, nach christlicher Gewohnheit gebräuchlich, zu halten und während man in der Kirche singt und predigt nicht auf dem Kirchhof und anderswo herumstehen und schwatzen,
  • vor und unter der Predigt kein Branntwein und ander Getränk ausschenken, Zecherei nicht zuzulassen und beim Läuten der großen Glocke im Winter ab 8, im Sommer ab 9.00 Uhr kein Bier und Wein mehr ausreichen,
  • niemanden zum Einwohner annehmen, er bringe denn Kundschaft und Urkund von der Obrigkeit, und welcher von fremden Orten hereinzieht, soll an den Jungkern 3 … und an die Kirche 3 … erlegen,
  • für jeden Einwohner, durch Glockenschlag zusammen berufen in Eil gehorsamlich zu erscheinen,
  • Küh und Schwein bei Zeiten einzutun und nicht auf den Kirchhof lassen,
  • „… sollen auch Junggesellen und Jungfrauen ernstlich ermahnet seien auf Hochzeiten und Tänzen züchtig und ehrbarlich sich verhalten und zu tanzen. Und da sie sich mit unordentlichen drehen und springen verhalten, die Knechte auch ohne Röcke und Wämser sind, soll ein Knecht um 1/2 und eine Magd, so sich schwenken läßt, um einen halben Kloben Flachs zur Strafe verfallen sein,“
  • „… soll geboten sein, dass Weibsleut, die einander schmähen, schelten, raufen und prügeln den Jungkern, zur Straf zwei Kloben Flachs brechen, hecheln und schwingen,“
  • das Fleisch in offenen Fleischhütten und nicht in Häuser zu verkaufen, dasselbe durch Fleischschätzer das ganze Jahr an Sonnabenden besehen und nach billigen Werth der Stadt Vacha schätzen zu lassen,
  • gegen Straf von feisten Därmen Fett abzuschneiden,
  • notgeschlachtet Vieh, so dem Metzger bewußt gewesen, und Fleisch, das von fremden Metzgern zum Verkauf im Dorf herumgetragen wird sowie, bei unehrlich Gewicht Brod und Weck all das wegzunehmen und an die arme Leut zu geben.
  • wegen des Schaden an Wildbret in Feldern und Wäldern, die Hunde zu beknütteln und Taubenhäuser, weder offen noch geheim zu halten.

Die Strafen sind in Geld zu vorbüßen und für den Betroffenen besonders dort empfindlich, wo sich die Boineburgs in ihren persönlichen Interessen beeinträchtigt glauben.
So gehen die 5 Gulden für Wald-, Holz- und Fischereifrevel über das sonst übliche Strafmaß von etwa 3 fl. für Ordnungswidrigkeiten erheblich hinaus.
Strafanzeigen beim nächst höheren Gericht (als „Rüge“ bezeichnet) erwartet denjenigen, wie es heißt:

„… der in gehegen und offenen Feld mit Büchse geht“, „… ohne Vorwissen der Obrigkeit wüst Feld einnimmt“, aber auch bei Verlust derselben „Geißen hält“.

Strafverschärfung in besonderer Weise legt die Gerichtsordnung für Versäumnisse bei der Erfüllung von Lehnsverpflichtungen und Frondiensten fest. Da heißt es:

  • es soll keiner Guth oder Behausung beziehen, er habe denn das draufstehende Lehnsgeld gegeben, bei Verlust von Guth oder haus,
  • es soll keiner einen Miethling aufnehmen ohne Vorwissen der Obrigkeit und ohne Frondienst zu tun, der dem des Hauses ist.

wie andernorts muss es auch in Gehaus einen Pranger gegeben haben bestimmt der Art. 35 der Gerichtsordnung:

  • „… so einer in verzäunte Gärten eindringt und die Geldstraf dafür nicht erlegen kann, soll er zwei Stunden öffentlich ans Halseisen geschlossen werden …“,

Dass wir es bei den alten Gehausern mit einem rauflustigen, trinkfreudigen, leicht reizbaren und wohl auch manchmal zur Gewalttätigkeit neigenden Menschenschlag zu tun haben, sollte man bei folgenden Artikeln der Gerichtsordnung in der Tat nicht völlig ausschließen:

  • „ . . . jederman, der ohne bilig Ursach in Wirthshäusern und sonstwo nach vorherig Streit gegen jemand gewalttätig ist oder gar die Büchse abdrückt, aber fehlt, soll mit 12 fl. der Straf verfallen sein, wo aber Schaden an Leib und Leben entstehet und der Verbrecher die Straf nicht zahlen kann, soll mit Gefängnis, und wenn er eine verruchte Person, nach dem Gefängnis, mit Verweisung des Landes bestraft werden…“
  • „… wer mir Stein auf jemand wirft, er treffe oder fehle, soll den Jungkern 5 fl. Strafe erlegen oder mit Gefängnis büßen, dergleichen wer mit der Faust jemand blutrünstig geschlagen, dass dieser des Balbierers bedarf, ebenso derjenige, der jemand die Fenster ausschlägt und auch der, der dem andern durch Wort, Werk und Schrift die Ehr abschneidet…. “

Fügen wir dem Sündenregister als Geldbusen folgende Strafandrohungen noch hinzu:

  • „… soll jeder, der nach des anderen Guth steht (Diebstahl begeht, d. Chronist) mit 5 Gulden, der Flachs beis Licht tut und ebenso, der Feuer unordentlich bewahret, mit 2½ fl. bestrafet werden…“

Bei allem darf nicht vergessen werden, dass die zumeist als Geldstrafen verfügten Strafen den armen Sünder gerade bei uns in unserem armen Gehaus mit besonderer Härte treffen, da die meisten gar nicht wissen, wie sie überhaupt zu Geld kommen sollen.
Zwei aus der Gemeinde bestellten und eidesstattlich auf ihr Amt verpflichtete Personen ist als Aufsehern die Aufgabe übertragen, wie es heißt,

  • „… auf die Schlägereien und überhaupt auf all Unzucht und Verfehlung das ganze Jahr über fleißig Achtung zu geben und alles, was da geschehen mit Pünktlichkeit anzeigen“.

Zurückbleiben, als die Boineburgs Gehaus verlassen, ihre in boineburgschem Auftrag von den Menschen unseres Dorfes in harter Arbeit ausgeführten Bauwerke, heute für uns Baudenkmäler und steinerne Zeugen der Historie unseres Ortes und des sichtbaren Wirkens derer von Boyneburg. Bei aller Ungleichheit der Dorfbevölkerung gegenüber der gräflichen Familie muss wenigstens hier das mitfühlende soziale Engegemant der Grafenfamilie, besonders anschaulich am Wirken im Unteren Schloss, betont werden.


Berühmte Boineburger

In ihrer „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ schreibt Désirée Boyneburg:

„Ein ehemals mit besonderen Rechten verbundener Geburtsname , gegründet auf Geschlecht, Herrschaft, Besitz und kriegerische Leistungen, entwickelte eine bestimmte Standesmoral und besondere Lebensformen. Daraus bildete sich der Wappenspruch der Familie, der ihre Wertvorstellungen so formuliert:

 

 

Mit dem Schwerte sei dem Feind gewehrt,
Mit dem Pflug der Erde Frucht gemehrt,
Frei im Walde grüne meine Lust,
Schlichte Ehre wohn‘ in meiner Brust,
Das Geschwätz der Städte will ich fliehn,
Ohne Not von meinem Heim nicht ziehen,
So gedeih‘ ein wachsendes Geschlecht,
Das ist Adels Sitt und altes Recht.“

Das in dieser Familienchronik geschilderte Leben und Wirken bemerkenswerter Männer des Hauses Boineburg will ich kurz darstellen, möge dies jenes, im vorigen Kapitel gezeichnete parteiliche Bild aus Sicht der Gehauser, gerecht ergänzen.

Ludwig I. von Boineburg (1466 bis 1537)
Ihm haben wir die Neubesiedlung von Gehaus im 16. Jh. zu verdanken. Sein Leben, aus der Familienchronik von Désirée Boyneburg, findet man komplett in den Unterseiten.

Konrad, Reichsfreiherr von Boyneburg (1494 bis 1567) – sh. auch mein Blog und die Unterseite
auch „von Bem(m)elberg“ genannt. Sein Leben und Portrait fanden Eingang in Ludwig Bechsteins „200 deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen“ (Leipzig 1854). Er war Landsknechtführer im 16. Jahrhundert, der sich bei der grausamen Niederschlagung des Bauernaufstandes des „Armen Konrads“ Verdienste erwarb. Er gehörte später dem „Schwäbischen Ritterbund“ bei. Ab 1522 stand er in kaiserlichem Sold, nahm 1525 an der Schlacht von Pavia, der größten Schlacht des 16. Jahrhunderts, teil. Dieser Konflikt des Kaisers Karl V. mit den Franzosen gipfelte 1527 im Sacco di Roma. Nach weiteren Schlachten kehrte Konrad von Boineburg 1530 nach Deutschland zurück und begleitete den Kaiser 1530 auf den Reichstag zu Augsburg. Von König Ferdinand I. erhielt er den Titel eines „Hofkriegsrates“ und „Feldhauptmannes“. 1536 kämpfte er auf der Seite des Kaisers Karl V. im zweiten Romzug erneut gegen die Franzosen machte er sich in den Türkenkriegen einen Namen. Im Schmalkaldischen Krieg allerdings verließ ihn sein Glück, wegen der Übergabe von Reims an die protestantischen Fürsten verlor er kurzzeitig die Gunst des Kaisers. Im Alter von 63 Jahren nahm er ein letztes Mal an einer militärischen Aktion gegen Frankreich teil. Hochbetagt, im Alter von 73 Jahren, starb er 1567 und fand in Schelklingen seine letzte Ruhestätte.

Dieses Porträt von Konrad Freiherr von Boineburg
stammt aus dem Buch „Zweihundert deutsche Männer“,
herausgegeben von Ludwig Bechstein, Leipzig 1854

Der „Kleine Hess“, wie er auch genannt wurde, war außerdem ein guter Organisator und gewandter Geschäftsmann und verfasste 1544/1545 eine „Kriegsordnung für Landsknechte“. Sein Wahlspruch war „Ist das endt guet, so ist alles guet!“ (sh. Unterseite).

Johann Christian, Reichsfreiherr von Boineburg zu Lengsfeld (1622 bis 1672)
war Kurmainzischer Obermarschall, Geheimrat und Erster Minister, Kämmerer und Gelehrter. Er widmete sich auch der theologischen Wissenschaft, besaß eine umfangreiche Bibliothek und hatte eine besonderes Verhältnis zu Gottfried Wilhelm Leibniz, dem er die Erziehung seines Sohnes Philipp Wilhelm von Boineburg anvertraute.
Johann Christian vermittelte im Westfälischen Frieden von 1648 zwischen dem Kurfürstentum Mainz und der fortschrittlichen Reichspolitik des Kaiserhauses.

Philipp Wilhelm, Reichsgraf von Boyneburg-Lengsfeld (1656 bis 1717)
Sohn des Vorigen, war Kaiserlicher Kämmerer, Wirklicher Reichshofrat, Kurmainzischer Statthalter zu Erfurt. Seinem allzu strengen Lehrer Leibniz machte der lockere Lebenswandel von Philipp Wilhelm ziemlichen Verdruss, so dass er ihn 1674 entließ. Philipp bleib noch bis Anfang 1676 in Paris und trat dann wie zuvor sein Vater in die Dienste des Kurfürsten von Mainz. 1683 wurde Philipp Wilhelm zum Diakon geweiht und somit dem geistlichen Stand zugeführt. In diesem Jahr wurde sei Sohn, Franz Philipp Bellmon(t) geboren. Die Vaterschaft ist allerdings nicht 100%ig bewiesen. Nachdem Philipps Mutter verstorben war, trat er ein Jahr später in Wien in die dienste des Kaisers Leopold I. und wurde von diesem noch im selben Jahr zum Kaiserlichen Kämmerer und 1691 zum Wirklichen Reichshofrat ernannt. Er genoss das Wiener Leben in vollen Zügen und liebte vor allem die Gesellschaft des Max Emanuel von Bayern. Ab 1693 war er in diplomatischer Mission in Sachsen und Böhmen unterwegs. … Im Jahre 1697 wurde Wilhelm zum „Plenipotentiatus“ (=Bevollmächtigten) des Kaisers in Frankfurt/Main ernannt – ein Amt. das er bis 1702 bekleidete. den Höhepunkt und Abschluss seiner bemerkenswerten Karriere bildete die Statthalterschaft zu Erfurt von 1703 bis 1717. Durch einen feierlichen Einzug wurde der Domkapitular a(=Mitglied es Domkapitels) am 9.3.1703 in sein neues Amt in Erfurt eingesetzt. (aus „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg). Er brachte der Stadt Erfurt einen derart glänzenden Aufschwung, dass sie ihn noch heute als bedeutenden Mann auf ihrer Internetpräsenz ehrt. Désirée Boyneburg zitiert aus einem „Patriotischen Archiv für Deutschland“ : „Er hinterließ nach seinem Tode eine ‚Stadt voller Fabriken‘, ‚alles voll Leben und Zufriedenheit‘, ‚die Kassen alle angefüllt‘, ‚das Land wohlhabend (…)‘, es enthielt ‚jedes Jahr seiner Regierung Pläne von Jahrhunderten‘, er begründete seinen Ruhm als ‚Mäcen der Wissenschaften‘ und verband ‚Religion mit Liebe und Toleranz!‘ “

Carl (Carolus) von Boineburg-Hohenstein (1668 bis1738)
hessischer Generalleutnant und Oberjägermeister wurde vor allem durch seinen heldenhaften Einsatz in der Schlacht bei Hochstädt an an der Donau (1704) bekannt. Diese Schlacht bei Hochstädt, von den Engländern „Schlacht bei Blenheim“ genannt, war die bedeutendste Schlacht im spanischen Erbfolgekrieg. [zitiert aus „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg].

Moritz Heinrich, Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1788 bis 1668)
diente ab 1807 in der Westfälischen Armee. Ging 1813 mit seinem Regiment zu den Österreichern über, wurde Generalmajor zu Temesvar und danach Divisionär von Ofen, einem Stadtteil von Budapest (Pest = Ofen). Ab 1848 leitete er das Generalkommando von Galizien.

Richard Wilhelm Karl Maria, Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1878 – 1905)
ein Großonkel von Désirée Boyneburg, fand literarischen Niederschlag im Robert Musils Roman „Die Verwirrungen des Zöglings Törleß“. Das abenteuerlich spannende Lebens des Vorbildes der Romanfigur Beineberg ist es wert, komplett aus der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg zitiert zu werten (sh. Unterseite).

Wilhelm Georg Gustav Botho Rudolf Hans Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1889 bis 1980)
Seine Mitwirkung am Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 ist sicherlich weitgehend unbekannt. So hoffe ich, dass dessen bewegende Biografie aus der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg nun auch über diese Website bekannt wird (sh. Unterseite).


 

Die Boineburgs der Gegenwart

Als wichtigste Lebensgrundlage für die Linien Boyneburg-Stedtfeld und Boyneburg-Lengsfeld dienten jahrhundertelang die Einkünfte aus der Waldwirtschaft. Stets dachte man bei der Nutzung des Waldes auch an die folgenden Generationen, denn Bäume, die der jeweilige Besitzer schlug, hatte schon sein Groß- oder Urgroßvater gepflanzt. Beide noch existierenden Linien hatten ihren Waldbesitz zum Großteil in Thüringen.
Unsere Linie, Boyneburg-Lengsfeld, hatte auf der Grundlage des schon in den Streiflichtern erwähnten Testaments aus dem 18. Jahrhundert von Adalbert Georg August Wilhelm Freiherr von Boineburg-Lengsfeld im 19. Jahrhundert ein Familien-Fideikommiß errichtet, dessen Inhalt bis heute seine Gültigkeit nicht verloren hat.
Als nach dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches im Jahre 1920 ein Gesetz erlassen wurde, in dem eine Zwangsauflösungsverordnung für alte Familiengüter in Deutschland enthalten ist, errichtete unser Familienzweig aus Weilar gemeinsam mit der gräflichen Linie von Gehaus am 10.1.1930 eine Stiftung, die den Namen „von Boineburgsche Familienstiftung Weilar“ trägt und die heute noch existiert. Mit Stand vom 27.1.1938 beträgt die Gesamtgröße des in der Stiftung enthaltenen Grundbesitzes in Thüringen 1.763,26 Hektar; davon entfallen 1.239,63 Hektar auf die Waldfläche.65l Laut einem Beschluß vom 9. Februar 1945 wurde der Wert des Stiftungsvermögens mit 900.000 Reichsmark vom Landesgericht Weimar, dem dafür zuständigen Fideikommißgericht, festgesetzt.
Nach den Richtlinien unserer Familienstiftung wurden weibliche Familienmitglieder und so genannte nebengenußberechtigte männliche Abkömmlinge finanziell durch regelmäßige Zahlungen unterstützt, um ihnen eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen. Hauptgenußberechtigte an der Stiftung waren zwei Vertreter des deutschen Stammes Boineburg-Lengsfeld und ein Vertreter der österreichischen Linie, zunächst mein Urgroßvater. Nach seinem Tode ging die Hauptgenußberechtigung auf seinen ältesten Sohn Kurt über und von diesem an meinen Vater. Aufsichtsorgan der Stiftung war der Justizminister von Thüringen.
Durch die kommunistische Bodenreform in der neu gegründeten DDR (Ausrufung am 7.10.1949) und die Vertreibung aus der angestammten Heimat ging unserer Familie nach dem Kriegsende der seit vielen Jahrhunderten oft unter großen Opfern erhaltene Grundbesitz verloren. Die Stiftung wurde infolge des „Vermögensverlustes“ mit einem Bescheid aufgehoben. Die Schlösser Weilar und Gehaus sowie das Rittergut Herda gingen in staatliche Verwaltung über.
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Opfer der Konfiskation (= Einziehung eines Gutes) ihre Vermögenswerte zurückerhalten oder zumindest eine Entschädigung oder einen Ausgleich zugesichert bekommen, gehört zu den am heftigsten diskutierten Streitpunkten seit der Wiedervereinigung der alten Bundesländer der ehemaligen DDR mit der BRD im Jahre 1989.
Seither versuchen viele frühere Grundbesitzer ihre auf ehemals ostdeutschem Boden verlorengegangenen Güter käuflich zurückzuerlangen.
Im Dezember 1996 hat mein Vater ein Forstrevier im Ausmaß von 133 Hektar bei Stadt Lengsfeld im Familienverband mit den österreichischen Verwandten und einem Cousin, Generalmajor a.D., Ruprecht von Butlar, nach dem im Dezember 1994 vom deutschen Bundestag erlassenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zurückerworben.
In Deutschland gibt es keine männlichen Nachfahren des Stammes Boyneburg-Lengsfeld mehr. Auf der „Altenburg“ bei Melsungen in Hessen leben nur noch die unverheiratet gebliebenen beiden Töchter des verstorbenen Hans Freiherrn von Boineburg-Lengsfeld, General a.D., (siehe Kapitel VII.) Beatrix Wilhelmine Sigrid Gunnel, (Jahrgang 1921), staatlich geprüfte Forstwirtin, und Dr. med. Brita Hildegard Helene, (Jahrgang 1927), Freiinnen von Boineburg-Lengsfeld.
In Österreich hat sich die Familie Boyneburg-Lengsfeld nach meinem Ururgroßvater, Moritz Theobald (1848 bis 1927), bis heute fortgesetzt. Der drittgeborene Sohn des Moritz Theobald, Egon, hatte zwei Söhne, von denen der jüngere, Heinrich, und seine noch lebende Gemahlin, Marianne, vier Söhnen das Leben schenkten, die in der Generation meines Vaters stehen und in Wien-Hütteldorf ihren Hauptwohnsitz haben. Der viertgeborene Sohn des Moritz Theobald, mein Urgroßvater Erich, hatte drei Söhne und eine Tochter, meine Großmutter, Désirée 1., Freiin von Boyneburg-Lengsfeld, nach der ich benannt bin. Keiner von den Söhnen zeugte einen männlichen Abkömmling. Deshalb wurde mein Vater von seinem Onkel, Kurt Erich Moritz Vinzenz Franz Josef, Freiherr von Boyneburg-Lengsfeld, adoptiert. Dieser war der älteste und kinderlos gebliebene Sohn meines Urgroßvaters Erich und Bruder meiner Großmutter. Durch diese Adoption folgte mein Vater seinem Onkel als Hauptgenußberechtigter der „von Boineburg’schen Familienstiftung Weilar“ nach.
Von den vier in Wien lebenden Boyneburgern aus der Generation meines Vaters sind drei im öffentlichen Dienst und einer in der Privatwirtschaft beschäftigt. In meiner Generation gibt es sechs Cousins und drei Cousinen, die in Wien leben.

[dieser Abschnitt entspricht dem kompletten Kapitel VIII der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg]


Quellen

Bücher und DVD über Geschichte, Landschaft und Kultur der Rhön und Thüringens
– nach Themen sortiert –


 

3 Kommentare

  • Manfred Schaarschmidt, Bangertsgasse 12; 64686 Lautertal-Reichenbach; Tel.: 0 62 54 - 94 08 64

    Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin sehr interessiert an einem Kontakt mit der Freiin zu Boineburg. Ihre Familie war mit der Familie des Freiherrn Pergler von Perglas verwandt. Er war der einzige Ehrenbürger von Bensheim Schönberg und hatte um die Jahre vor 1900 hier ein Landgut. Als heimatkundlich interessierter hätte ich gerne etwas mehr gewußt über die Familie und würde mich glücklich schätzen, wenn es ein Bild von dieser Persönlichkeit, Ernst Sigismund Pergler von Perglas gäbe und ich eine Kopie bekommen könnte. Seine Grabstätte befindet sich auf dem Friedhof in Bensheim-Schönberg ist ist als Kulturdenkmal geschützt. Ich wurde 1951 in Schönberg geboren bin Vorsitzener des Verschönerungsvereins Schönberg und Leiter der örtlichen Stadtteil-Dokumenmtation, des lokalen Archives. Seit 1999 wohne ich im 5 km entfernten Lautertal-Reichenbach. Es wäre schön, wenn sich jemand auf meine Email mit einer, hoffentlich positiven Antwort melden würde und grüße herzlich. Manfred Schaarschmidt

    • Leider kann ich Ihnen nur mit dem Adresseintrag im Telefonbuch zu Dr. Götz Boyneburg Dornkasch:
      http://www.telefonabc.at/telefonbuch/goetz-boyneburg-dornkasch/eoUH
      dienen. Ich selbst habe über Familieninterna des Geschlechts derer von Boyneburg weiter keine Informationen als solche, die Sie in meiner Website finden.
      Gruß
      H. Hehl

    • Daniel Niepel

      Hallo Herr Schaarschmidt.
      Ich wohne direkt zum Fuße der Altenburg. Durch Zufall habe ich den Artikel hier gefunden da mich die Familienchronik sehr interessiert. Leider muss ich ihnen mitteilen das die Freiin Britta von Boineburg schon lange nicht mehr hier ist. Aus wohl gesundheitlichen gründen wurde sie vom Testamentsverwalter der verstorbenen Schwester zur Pflege in eine Einrichtung gebracht. Der genaue Aufenthaltsort wird verschwiegen. Jedoch sagt man das sie in der Nähe von Fulda untergebracht ist. Ich empfehle ihnen einfach direkt an die Adresse: Am Schlossgarten 25, 34587 Felsberg einen Brief zu schreiben. Die Post wird dort regelmäßig abgeholt.
      Vielleicht gelangen sie auf diesem Weg zum Kontakt. Gehen sie aber davon aus das die Freiin nicht direkt antwortet (auch wenn das so aussehen mag) den aus altergründen scheint sie dazu nicht mehr in der Lage.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute und Erfolg!

      Grüße vom Altenburger

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