Der Gau Tullifeld

In diesem Teil nun soll es wieder um Geschichte und Beschreibung der näheren Umgebung meines Heimatortes gehen. Diese wurde früher, zu Zeiten der Frankenherrschaft, auch der Gau Tullifeld genannt. Was  ein Gau ist kann uns am besten C. E. Bach, emeritierter Lehrer und Organist aus Kaltennordheim, erklären, der ab 1897 bis 1908 vier Hefte „Im Tullifeld – Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat“ (der nördlichen Vorderrhön) verfaßte. Aus dem ersten Heft zitiere ich aus dessen Einleitung die Kapitel III Altdeutsche Gaue und IV. Das Grabfeld. In einem Untermenüpunkt werde ich weitere Teile aus dem Buch von C. E. Bach zitieren. Von Bach verwendete Literatur kann als als PDF-Bilddatei unter den folgenden Links gelesen werden:

III.

Altdeutsche Gaue.

 

Wie Cäsar und Tacitus schon melden, war das alte Deutschland zu ihrer Zeit bereits in Gaue eingeteilt. (Gau, gothisch: gavi, althochdeutsch: gouwi, lateinisch: pagus; n. Grimm: Landschaftsbezirk, Gerichtssprengel, von Oberhäuptern beherrscht, die aus den Vornehmen ihrer Gauen gewählt wurden.) Nachdem die Franken das Gebiet der Hermunduren erobert hatten, trafen sie (527) mit den in Besitz, genommenen Gauen zwischen Unstrut, Ilm, fränkischer Saale und Obermain, Fulda und Mittelwerra eine neue Einteilung, indem sie dieselben in einen thüringischen und in einen fränkischen Gauverband schieden. Zu ersterm gehörig führen wir z. B. den Helmgau, Nabelgau, Watergau, Usitigau, Langewiesengau, Lupnitzer- und Hörselgau wie auch den thüringischen Westergau an. Zu dem fränkischen Verbande gehörte zunächst der große Hauptgau Grabfeld (Grapfeld), welcher mit seiner Osthälfte an das alte Thuringi grenzte, sodann der Hauptgau „Salagewi“ (Saalgau), südlich am westlichen Teile des Grabfedes; ferner, am südöstlichen Teile des Grabfeldes der Gau ,,Radanzgowe“, und im Süden vom Grabfeld das ,,Folcfeld und Gozfeld“, beide wieder Hauptgaue. Im Norden des Grabfeldes lag, wie zwischen seinen östlichen und westlichen Teil hineingeschoben, das Tullifeld, jedenfalls größer und bedeutungsvoller als die 6 folgenden Untergaue des Grabfeldes: 1) Banzgau (Banzgoue) zwischen der Itz und dem Obermain; 2) Haßgau (Hasagowe) bei Königs- und Haßberg im jetzigen Unterfranken; 3) fränkischer Westergau (Wistrego), nördlich vom vorigen, östlich am Saalgau; 4) der Behringergau (Behrungergau, Paringe) nordöstlich am Westergau, links an der Streu und von der größern Bahra (Bara) durchzogen, östlich von Mellrichstadt; Umgegend des Fleckens Behrungen, dessen Name so viel mit Ober- und Unterwald-Behrungen verwechselt worden ist, die aber im 5) Baringau (Baringe) liegen. Dieser meist am rechten Ufer der Streu (Strewa.), wird inmitten von der kleinern  Bara durchflossen und westlich vom Elsbach (Elz); er liegt an dem Nordostende des größern Saalgaues. 6) der Salzgau, der wie Nr 4 auf ältern Karten gar nicht angegeben, jedenfalls aber zwischen dem ,,Hassagowe“ und dem „Wistrego“ – Nr. 2 und 3 – bei Neustadt a. d. Saale mit dem Salzforst zu suchen ist. Der genannte Saalgau (Salagewi) hatte westlich den Sinngau (südwestl. vom hl. Kreuzberg) und südlich den ,,Ascfeldon- und Warin“- oder Weringau als Untergaue. An das große Grabfeld stieß im Westen die Wetterau ,,Wettereiba“, der Bezirk ,,Loganahi“ (Lahngan) und der „Hasago“ (Hessengau), wo dann nördlich – rechts der Unterfulda – ein kl. Gau, ,,Netre“ (Netra) es berührte, was der Vollständigkeit wegen hier noch bemerkt sei. Gegenbaur’s Karte lag uns vor und außer Genßlers ,,Grabfeld“ benutzten wir andere Chroniken; völlige Uebereinstimmung fehlt aber. Genßler sagt: „die Deutschen benannten ihre Gauen nicht nach Städten (da sie keine hatten), sondern nach Flüssen und Gebirgen, das waren ja natürliche, unveränderlichere Markungen.“ –

Wo die Wälder, Huthen, Auen
Abgetrennt durch Berg und Fluß,
Man nunmehr von Cent und Gauen
Die alten Grenzen suchen muß.

IV.

Das Grabfeld, insbesondere als Grafschaft.

Der große fränkische Gau Grabfeld, den verschiedene Chronikschreiber in ein Ost- und in ein Westgrabfeld scheiden, war nach unserer Auffassung nicht nur ein Obergau d. h. ein Hauptgau, sondern vielmehr eine eigentliche, große Grafschaft; und zu dieser Meinung müssen wir von vornherein betonen, daß Grafen und Gaugrafen keineswegs gleichen Charakters und gleicher Macht gewesen sind. „Graf“ war der regelmäßige Vertreter des Königs bei den Franken, er nahm die Stelle der alten Volksfürsten ein; als Belohnung empfing er königliches Gut. Innerhalb eines Gaues in seinem Gebiete (Comitat) konnte er durch Stellvertreter (Vikare) einzelne seiner Befugnisse vornehmen lassen. Es gab ja Grafen, die über mehr als einen Gau gesetzt waren, und wiederum konnte ein Gau mehrere Grafen haben. Ein ,,Gaugraf“ mußte nicht notwendig ein Besitzgraf, d. i. ein eigenmächtiger Herr eines Gebietes von Forsten, Fluren, Ortschaften und deren Insassen sein; er konnte auch als Atheling (Adeliger, einfacher Edelmann) vom Könige nur mit Gericht und Verwaltung eines Gaues oder staatlichen Bezirks betraut und beehrt werden. Das Grab- oder Grapfeld hat nun wahrscheinlich seinen Namen von Graf (Grav, von grâve und grav – ernsthaft und grau, oder erfahren), nicht von ,,graben“, und bedeutet mithin eine Gegend oder ein weites Feld, in welchem ursprünglich ein sehr bedeutender Graf regierte, dessen Söhne und Verwandte nach ihm als einzelne kleinere Grafen Lehnsträger des Königs wurden und für diesen erforderlichenfalls (aus ihrem Felde) zum Kriege mit auszogen. In einer Original-Urkunde Kaiser Karls d. Großen von 777 steht auch Garffelt, in den Originalen von Ludwig d. Frommen hingegen Grapfelt, 834 (n. Gegenbaur). Dieses Grafenfeld ist in früherer Zeit sogar als Provinz angesehen worden, als welche es sich südlich bis Würzburg erstreckte und ein Dritteil des alten Frankonien ausmachte. Binder hat wohl Recht, wenn er die Ansicht vertritt, daß es urkundlich nur ein Grabfeld gegeben habe und dasselbe von Hildburghausen etwa bis zum Vogelsgebirge reichte. Weil aber mitten darin eine Anzahl Orte als im Tullifelde, andere als im Baringau liegend vorkommen, nahm man später zwei durch diese Bezirke getrennte Grabfelder, ein östliches und ein westliches an. Diese waren also durch das Tullifeld und durch den kleinern Baringau, wenn auch nicht durchaus getrennt, doch unterschieden. Genßler dagegen schreibt ausdrücklich: ,,Das westl. Grabfeld, welches durch das Tullifeld und durch den Saalgau ganz von dem östlichen abgeschnitten wird, hat nur an der Seite des Saalgaues und des Tullifeldes eine besondere Grenzbestimmung nötig. Als Gau betrachtet ist das östliche vom westlichen Grabfelde zu unterscheiden.“ Das Alles schließt aber nicht aus, daß in der Vorzeit doch zwischen den so gemeinten zwei Grabfeldern das Tullifeld als kleine Grafschaft selbständig gewesen ist und in solcher Lage den bescheidenen Varingau als Zubehör mit umfaßte, welcher Zustand dann den letzterwähnten Bezirk als einen Untergau des Tullifeldes erscheinen ließ. Betreffs des Ostgrabfeldes erwähnt Sauer: ,,Gegenwärtig wird nur noch die Gegend von Römhild, Königshofen, Behrungen, Mellrichstadt und Neustadt a/S. das Grabfeld genannt und in das vordere (Römhild u. a.) und hintere (Mellrichstadt u. a.) eingeteilt. Nach Angabe Heim’s war im Gebiet der Oberwerra – also im östlichen Grabfeld, zwischen Werra, Hasel und Schmalkalden etwa – ein schon zu des Frankenkönigs Pharamundus bekannt gewesener Untergau, Wiso- oder Werigau genannt, mit dem Gerichtsorte Wasungen (Wasunga); Was, Wis – eine Gegend, wo viele Wiesen gewesen. Ums Jahr 840 war Kristanus in diesen Gegenden Graf. Die Hunnen hatten (450) in dem Werra-Grund sehr gewütet, und zu des Landes Sicherheit wurde die ehemalige Hunnenburg (Himburg) auf einem Berge unter Wasungen erbauet.“ Zwischen dem Wiso-, Barin- und Behringergau, im Umkreise der ehemaligen Burg Henneberg» nördlich am ,,vordern“  Grabfeld ist ein schöner, holz- und getreidereicher Landstrich, der Hennegau genannt, ein kleiner Bezirk in der alten Grafschaft Henneberg, auch altgrabfeldisch. Wie Chronisten und selbst Staatshandbücher melden, ist auf Grund verschiedener Urkunden mancher Ort als im Grabfeld und auch als im Tullifeld liegend angegeben, z. B. Theodorpf (Diedorf), Roßdorf, Urnshausen, Nordheim u. a. m. Dieser Um- oder Übelstand trägt zur Unentschiedenheit über die Grenzen und Bezirke des von uns nun ausführlicher zu besprechenden Tullifelds wesentlich bei.


aus
C. E. Bach
„Im Tullifeld“
Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat
– der Vorderrhön –


Bücher und DVD über Geschichte, Landschaft und Kultur der Rhön und Thüringens
– nach Themen sortiert –


 

2 Kommentare

  • Heiko Zimmermann

    Der kath. Pfarrer Franz Gehrig (1915-2012) veröffentlichte 1964 im Freiburger Diözesan-Archiv, 84. Band (Dritte Folge, Sechzehnter Band, S. 5-115) den Beitrag: „Die Grenzen von Wildbann, Waldmark, Grafschaft und Diözese vom Uffgau bis zum Taubergau sowie am Mittel- und Oberrhein“.
    Darin weist er überzeugend nach, nach welchen Kriterien die fränkischen Könige die im Titel genannten Grenzen ziehen ließen.
    Auf diesen Beitrag wird deshalb in wiss. Veröffentlichungen immer wieder Bezug genommen.
    Daraus geht auch hervor, wie es zu vermeintlichen Überschneidungen von Gauen und zu Zuweisungen von Orten zu verschiedenen Gauen kommen konnte.
    Die Jahresbände des o.g. Archivs kann man von Band 1 (1865) – 129 (2009) als PDfs kostenlos herunterladen.
    Den 84. Band findet man unter: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5656/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heiko Zimmermann

    • Danke für den Hinweis. Ich habe mir die PDF heruntergeladen und gelesen und fand sie sehr aufschlußreich, um die Kriterien zur Grenzziehung im frühen Mittelalter zu verstehen. Der Leser dieses Blog kann nun ihrem Link folgen, den Sie dankenswerter Weise zugefügt haben, sofern er Interesse hat.

      Mit freundlichen Grüßen zurück
      Helmut Hehl

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