Geschichtliches noch über die Centen
(Nachträglich zu Heft I. S. 36-39.)
Nach Aufhebung der Gauverfassung, d. h. als die bisherigen Kaiserlichen Gaugrafen zu Eigentümern ihrer Jurisdiktionsbezirke geworden waren, setzte der Landesherr über jeden Centbezirk einen „Vogt (advokatus) oder Amtmann“, der denselben nach seinem besten Wissen vollständig zu regieren hatte und anfangs ausnahmslos dem Adel angehörte. (Der Voigt von Kaltensundheim bewohnte höchst wahrscheinlich ein Schloß auf der Altmark.“) Zur „Vogteyburg“ für die südliche Hälfte dieser alten Cent blieb die Lichtenburg bei Ostheim v. d. Rhön.
Die Dörfer Kaltensundheim, Mittelsdorf, Schafhausen, Gerthausen, Wohlmuthausen und Weimarschmiedenhofe. Die nördliche Hälfte bestand aus den Dörfern Kaltennordheim, Kaltewestheim, Reichenhausen und Erbenhausen, Ober- und Unterweid wie auch Lichtenau östl. von dem Engelsberge, (seit dem 15. Jahrhundert schon Wüstung); und für diese Gerichtsorte wurde eine neue Vogteiburg in Kaltennordheim erbaut. Kaltensundheim war und blieb Hauptort des Hintergerichts Lichtenberg. (n. Binder.) Weiterlesen