Grafen des Tullifeldes
so haben dem Tullifeld folgende Grafen vorgestanden:
Hunrogus Comes,
sein Name soll, nach der Meynung des Eckharts, (Rer. Fr. Orient. Tom. I. p. 796.) mit Heinrich einerley seyn. Er hat nach Ausweis Kaisers Ludovici pii Urkunde de Ao. 837. (ab Eckhart. cit. loc. Tom. II. p. 884.) zu·den Zeiten Kaisers Caroli M. gelebet, kann aber mit dem Grafen und nachherigen Marggrafen und Herzog Heinrich, der A. 887. bey Paris gegen die Normänner geblieben, (Regino in Chron. lib II. ad h. An ) und im Grabfeld auch Grafschaften gehabt, (Schannat. C. T. F. nr. 524) nicht eine und dieselbe Person seyn, weil er sonst ein mehr als hundertjähriges Alter erreichet haben müßte; und bei so hohem Alter sich schwerlich als einen Heerführer gegen die Normänner, zur Beschützung des rheinländischen Franziens gegen deren Anfälle, (von Bünau Reichs-Hist. 4. Th. p. 71.) würde haben gebrauchen lassen können. Den gegenwärtigen Graf Hunrog oder Heinrich will zwar Eckhart (cit. loc. Tom. I. p. 796.) vor einen Sohn Eberhardi Marchionis Forojuliensis ausgeben, mit Beybringung des aus gleichzeitigen Schriftstellern oder Urkunden hieher erforderlichen Beweises dürfte es jedoch schwer fallen. Wenigstens würde gegen das hiezu aus gedachten Marggrafen Eberhards, vom Eckart (Vet. Monum. quatern. p. 38.) beygebrachten Testamente herzunehmende Zeugniß sich noch vieles erinnern lassen.
Bobbo oder Poppo Comes
hat nicht nur von A. 819. bis 847. dem Grabfeld vorgestanden, (Pistor. II. nr. 108. Schannat c. l. nr. 386. 393.) sondern daß er auch in dem Landstrich Buchen, und im Tullifeld mit zu befehlen gehabt, solches erscheinet insonderheit aus den Urkunden de A. 819. 825. 839. (beym Schannat c. l. nr. 313. 444. und in Diœces. Fuld. p. 237.) daß er, wo nicht ein Sohn, doch ein Anverwandter des Vorherstehenden gewesen, will daher etwas wahrscheinlich werden, weil bey seinen Nachkommen viel Verwaltung des Tullifelds nebst dem Grabfelde geblieben, und um jene Zeiten die Erbfolge in den Grafschaften ziemlich gewöhnlich gewesen, wie unter andern aus dem Exempel der Kinder Henrici und Eginonis beym Eckhart (Rer. Fr. Orient. Tom. II. p. 7o8.) wahrzunehmen.
Poppo Comes
war ein Bruder des gegen die Normänner A. 887. gebliebenen Herzog Heinrichs, (Annal. Franc. emendat. ad An. 882. 883 in Christ. Noct. Academ. Spec. 4. p. 311. 316.) und muthmaßlich ein Sohn des vorstehenden Grafen Poppens. (Eckhart. Hist. geneal. Princ. Sax. sup. p. 238.) Er machte sich schon A. 880. in einer mit den Soraben an der Thüringischen Saale vorgefallenen Niederlage berühmt, (Hertius de renov. Regn. Bohem. nexu II. i. p. 5o8.) wurde aber nachher 892. als Herzog der Thüringer abgesetzt. Daß er, und nach ihm sein Sohn,
Adalbraht Comes
dem Gau Tullifeld vorgestanden, ist daher abzunehmen, weil es in zweyen Fuldischen Schenkungsbriefen de A. 901. in Pago Grapfelde & Tullifelde in Comitatu Adalbrahtes &c. und ums Jahr 914. in Pago Tullifelde in Comitatu Adalbraht &c. heißet, (Pistor. II. 243. 244. Lünig. Spicil. Eccl. Tom. III. p. 153. Schannat. c. l. nr. 554.)·Adalbraht Comes·auch in einer Urkunde de A. 9o4. (in Eckharts Rer. Fr. Orient. Tom. II. p. 814.) ein Sohn des Herzogs der Thüringer Popponis ausdrücklich genennet wird. Wenn Schannat. in Buch. Vet. p. 404. diesen noch ums Jahr 914 vorkommenden Grafen Adalbraht vor den unglücklichen Bambergischen Grafen Adalbertum ausgeben will, so widerspricht er sich dadurch, daß nach seinem selbst eigenen Anführen letzterer bereits A. 9o5. V. Idus Decembr. enthauptet worden.
Bobbo Comes
kömmt zu den Zeiten Abts Hadumari, der von A. 927. bis 958 das Stift Fulda verweset hat, (Cornelii Breviar. Fuld. in Paullini Synt. Rer. Germ. p. 429. & Schötg. & Kreysig. Diplomatar. Tom I. p. 18.) als Graf des Tullifeldes vor. (Pistor. II. 250. Schannat. nr. 586 ) Ob er ein Bruder des nächst vorstehenden Grafen Adalbraht, und Sohn des abgesetzten Herzogs Popponis gewesen, weil ihrer zusammen in einer Urkunde beym Schannat nr. 526. gedacht wird, oder ob er auch A. 922. dem Pago Buochunna vorgestanden habe, (Schannat nr. 562.) und unter die Kinder eines Henrici Comitis, deren Comitatus in Puchunna pago in König Arnolphs Schenkung A. 888. (Schannat. Buch. Ver. p. 38o.) Erwähnung geschiehet, mitzuzählen sey, weil Tullifeld ein Stück der Landstrecke Buchen gewesen, solches möchte einer nähern Aufklärung bedürfen.
So viel haben derer dem Gau Tullifeld vorgestandenen Grafen dermalen aus Urkunden beygebracht werden können. Zwar will Gonne (de Ducatu Franconiæ p. 41.) Brungerum vor einen Grafen des Tullifeldes im Jahr 814. ausgeben, und beruft sich auf Pistor II. nr. 85. Allein wenn schon in dieser Tradition ein Brungerus Comes der erste unter den Zeugen ist, so folget daraus darum noch nicht, daß er auch über den Gau Tullifeld wirklich zu gebiethen gehabt; sonst könnten aus gleichem Grunde die noch ums Jahr 1145. beym Schannat C. T. F. nr 636. vorkommende Godefridus Comes & frater ejus Poppo Comes gar leicht zu Grafen des Tullifelds gemacht werden.
Von den darinn gelegenen Orten, welche auch dessen Umfang kenntlicher machen, sind zwar die oben Eingangs gemeldete Verzeichnisse bereits vorhanden; weil sie aber theils unvollständig, theils fehlerhaft sind; so wird es erlaubt seyn, eine verbesserte Anzeige derer Orte mitzutheilen, und solche der nähern Prüfung eines historischen Kenners vorzulegen.
aus J. G. Meusel: Vom Gau Tullifeld
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