Graf Poppo VI., Poppo VII. und Hermann I.
Poppo Vl. nach älterer Linie XII., war auf Schloß Strauf bei Rodach seßhaft; 1185 walllfahrtete er nach Jerusalem und badete im Jordan; vier Jahre später zog er mit Barbarossa nach Kleinasien und starb 1190 in Margat in Syrien. Poppo VII., auch der Kreuzfahrer genannt, starb 1245 und hinterließ aus seiner ersten Ehe nur einen Sohn, Heinrich, aus der zweiten Hermann und Berthold. Dieser letztere erwählte den geistlichen Stand und leistete auf die väterliche Erbschaft Verzicht, so daß nun Heinrich III. und sein Halbbruder Hermann I. die weltliche Herrschaft überkamen. Die Mutter Hermanns, namens Jutta, war eine geborene Landgräfin von Thüringen und verwitwet gewesene Markgräfin von Meißen; sie brachte ihrem zweiten Gemahl (Poppo dem VII.) als Mitgift 12000 Mark Silber zu, – nach jetzigem Münzfuß wohl 768 000 Mark, à. alte M. = 64 neue -. Mit Hilfe dieses mütterlichen Vermögens gelang es Hermann, den vom Vater 1245 ererbten Besitz durch Zukauf sehr zu vergrößern. In der Erbschaftsteilung mit seinem Bruder Heinrich war ihm die Herrschaft Heldburg, Callenberg, Lauterburg, Strauf u. a. kl. Besitzungen zugefallen, indeß Heinrich die althennebergischen Lande bekam und auch meistens auf Schloß Henneberg wohnte.
Hermann I., auch Graf von Henneberg genannt, soll nicht nur reich an Besitz irdischer Güter, sondern reich auch an Geist und Liebenswürdigkeit gewesen sein; in Klosterannalen (Jahrbüchern) wird er darum Hermanus hilaris, d. i. der muntere, witzige genannt. Bei allen Reichsfürsten war er hoch angesehen. Seine Gemahlin Margaretha war eine geborne Gräfin zu Holland. Er wurde königlicher Statthalter von Thüringen, aber die Wahl zum deutschen König schlug er vorher schon aus, half dagegen seinem mütterlichen Oheim Heinrich Raspe (dem Bruder des Thüringer Landgrafen Ludwig IV. od. des Heiligen, dem spottweis „Pfaffenkönig“ genannten, gefühllosen Schwager der heiligen Elisabeth“) zur deutschen Krone. Als Raspe schon nach einem Jahre, 1247, starb und mit ihm die landgräfliche Linie in Thüringen erlosch, fiel nun dem Grafen Hermann auch die Herrschaft Schmalkalden zu. Dieses Erbstück und das durch Kauf hinzu erworbene Besitztum Hermanns heißt in der Henneberger Chronik gewöhnlich: die neue Herrschaft. Die von Graf Hermann gestiftete Linie der neuen Herrschaft starb schon mit dessen einzigem Sohne Poppo (VIII.), der zwar vermählt, doch kinderlos war und seinen Vater nur ein Jahr überlebte, wieder aus. Hermann, welcher wie sein Vater die Burg Strauf vorzugsweise als Residenz bewohnte, starb im Schlosse Aschach 1290, sechzig Jahre alt; sein Leichnam wurde im Kloster Frauenrode (bei Schweinfurt) beigesetzt. Seine einzige Tochter, namens Jutta., ward nach ihres Bruders Ableben die einzige Erbin der neuen Herrschaft; 1268 hatte sie sich mit dem Markgrafen zu Brandenburg Otto „dem Langen“ vermählt, und es kam so das Haus Brandenburg unvermutet zum Besitz der ganzen „neuen Herrschaft“. Markgraf Otto starb 1298 und seine Witwe Jutta verlebte ihre weiteren Tage in Koburg; sein Sohn und Nachfolger Hermann wurde gleichfalls Herr der neuen Herrschaft, starb 1308 im Krieg gegen die Wenden. Außer einem Sohne, der 1317 ohne Erben starb, hinterließ er 3 Töchter.
Verfolgen wir nun auch noch die Genealogie betreffs Heinrich III., Halbbruder Hermanns I. Er hinterließ 3 Söhne: Berthold V., Hermann II., Heinrich IV. Nach zwölsjähriger gemeinschaftlicher Regierung (1274) teilten sie unter sich die sämmtlichen noch übrigen hennebergischen Lande und Besitzungen und stifteten von da an drei neue, besondere Linien.
aus
C. E. Bach
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