Aus der Gau- und Zent-Geschichte

Wennschon gar weit von Alters her der Ackerbau in unserm Gau’ auf Bergabhängen und im muld’gen Felde (oder in Tällen“) so sehr beschwerlich für den Landmann war, und dieser nebenher (doch mehr zur Winterszeit) als Hausbesitzer mit Gesell und Dienstgesinde noch Handwerk oder Profession betrieb, – war doch die Feld- und Stallwirtschaft ihm Hauptwerk und Vergnügen! Der Gründe Futter wie das bessere von Bergeswiesen, und noch die Milchviehheerden hoch auf Huth und Triften genügten ihm und halfen zur Geduld.

Doch, – kam des Winters Grimm, der Wasser Überschwemmung und noch dazu die Pest und Kriegsnot, wovon viel Chroniken besagen, dann stiegen Angst und bitterliche Klagen: „Erbarm’ Dich Gott!“ In Schaaren zogen nun die Bettler und Hausierer, auch Gaukler und Zigeuner (- Zieh Gauner!), „Vagabunden, Marode, Blessierte, ausgediente „Landsknechte“ oder Soldaten durch die Provinz keck aus und ein in Städten wie in Flecken, von Dorf zu Dorf, von Haus zu Haus, vor jede Tür, außerhalb von Mühlen zu den Weilern, und im Wald zu den Meilern (Köhlerplätzen). Mann, Weib und Kind, nur eingehüllt in Lumpen, die Greise und die Krüppel mit lautem Lamentieren, um Mitleid zu erwecken! Man sah’s, man hört’s, man fühlte Scheu und Schrecken!! Was half viel Predigen da, was nützten da die Schulen; die größere Jugend wälzte sich im sittenlosen Pfuhle. … Ortsobrigkeit und Landesregierung tat meist das Möglichste zur Abhilfe, und strenge Polizei, die Hochgerichte selbst die griffen ein!

In Nachfolgendem finden wir Beweise für solche Behauptungen:

Ein 1726 veröffentlichtes, gedrucktes Mandat des Herzogs Johann Wilhelm in Eisenach (Verschärfung des Mandats v. 28. 6. 1719 betreffend) besagt unter Ziffer 3., „daß neben dem nachtwachenden Stunden-Rufer noch 2-3 Mann oder mehrere aus der Gemeinde der Reihe nach Nachtwachen besorgen, um herrenloses Gesindel und Diebes-Rotten abzuwehren, und wenn dergl. betreten und ausgemacht werden, soll durch öffentlichen Glockenschlag oder wie es sonst tunlich sei. die ganze Gemeinde[1] convociret (zusammenberufen) werden und jeder Untertane bei Vermeidung von 5 Gulden conventional-Strafe (vereinbarte), und zwar die von der enröllirten (angeworbenen) Mannschaft wie auch die von der Jägerey mit ihrem ordentlichen Gewehre, die übrigens aber mit ihrer etwa habenden Haus-Wehre ohnausbleiblich an behörigem Ort sich einfinden, die verdächtige Personen und Rotten aufsuchen, widrigenfalls aber, da kein sonsticher Verdacht wider sie vorhanden, dennoch andern zum Schrecken mit 10, 20 bis 50 Stockschlägen zu belegen und nach abgeschworener Urphede[2] fortweisen lassen. Ziff. 8.) Auch soll bei 5 Gulden Strafe kein Leinweber oder anderer Handwerker einen Gesellen annehmen oder ein Hausbesitzer einen Miedling, wenn er es vorher nicht der Obrigkeit angezeigt hat.“

Aus einem Mandat von 1754 entnehmen wir aus Ziff. 6: „Daferne ein Beamter sich in der Veranstaltung zur Habhaftwerdung von Streichergesindel u. a. Rotten nachlässig erweise, um Mühe und Arbeit zu entgehen oder Kosten zu vermeiden, etc. etc. so soll der Beamte mit 50 bis 100 Thaler Straffe oder gar mit Amtsentsetzung bestraft werden. Aus Ziff. XII. »Wer überführt wird, daß er sich wenn auch nur einige Zeit zu Diebs- oder Räuberbande gehalten, soll mit der Strafe des Stranges belegt, oder wenn er bei gewaltsamen Einbruch, Straßenraub oder Mord concuriret hat, soll mit dem Rade bestraft werden; diejenigen Weibsleute, die der Bande angehangen, sollen mit dem Schwerd vom Leben zum Tode gebracht werden!! Aus Ziff. XIV.: „Diebes-Wirthe und Hehler, welche zu der Diebe und Räuber Flucht und Entweichung Vorschub thut, etc. etc. auf gleiche Art anzusehen und zu bestraffen.“ Aus Satz XV.: „Damit nicht eine beständige Pflanzschule von solchem unnützen Gesindel bleibe, sollen die bei einer Bande eingefangenen Kinder, welche das 16. Jahr noch nicht erreicht haben, ihren Eltern und Befreundeten auf beständig weggenommen, am füglichsten untergebracht, im Christentum unterrichtet, zur Erlernung einer Handthierung angehalten und auf andere Art versorgt werden. (14. 11. 1754.).

Friedrich, Herzog zu Sachsen.

Eine III. gedruckte Bekanntmachung, vom Amt Lichtenberg ausgegeben, an Kaltensundheim und Mittelsdorf, lautet auszugsweise: 1754, den 9. April. „Auf ergangenen Hochfürstl. Sächsisch Eisenacher Obervormundschaftlichen Regierungsbefehl werden um gemeiner Sicherheit und künfftigen Wahrung willen, wegen derer in der Sächs. Eisenachischen Amts Lichtenberger Cent Kaltensondheim am Freitag den 2. Novb. mittags gegen 12 Uhr durch das Schwert vom Leben zum Tode gebrachten Andreas Schrauben’s vudgo (insgemein so genannt) „Gückels« und Pancratii Brauns vudgo „Pans“ aus denen darüber geführten 5 Voluminibus (Bände) Inquisitions-Akten (Untersuchungsakten) folgende Nachrichten hierdurch erteilt.

A Es gehören nachbenannte „Pursche“ oder Landleute, welche meistens vor dem Thüringerwalde gegen Franken, an der Werra und Fulda bis ins Bambergische, Würzburg-Fuldische und Ritterschaftliche herumstreichen, nach des Hildburghäuser Mahrs Anzeige, zu der großen Heß- und Thüringischen Bande, und haben ihre Gesellen auf des linken Daumens hintersten Gliede, aus- oder inwendich einen zugeheilten M- oder C-Schnitt. Zu sochen gehören 4 dieser Pursche:
1.) der Schmalkalder Schieferdecker Daniel X.
2.) Balthaser Wellauer,
3.) Köhlers Michel und 4. der Junge Andres. Braun hat auf ausdrückliches Zureden gestanden, daß er nebst seinen Complicibus (Mitverschwornen) den Diebstahl in der Schafhäuser Kirche verübet -, und er ist mit dem „Gückel“ vom fürstl. Amt Maßfeld an das fürstl. Amt Lichtenberg zu der Cent Kalten-Sondheim, als foro delicti (Gerichtsbarkeit od. Bezirk des Verbrechens), ausgeliefert worden. – Diese beyde Inqirirten haben gutwillig (?) eingestanden, sind durch eingeholtes Jenaisches Urtheil nach Kayser Carl’s des V. peinlichen Halßgerichts-Ordnung in die Strafe des Stranges verurtheilt, diese aber von gnädigster Obervormundschaffts Herrschafft in die Strafe des Schwerds verwandelt worden etc. – 1753 d. 3. Novb. – und 10. Jan. 1754 ist auch an Balthaser Welauer die Strafe des Stranges exequiret worden.“ –

Nun folgt genaue Beschreibung von 24 männlichen Streichern oder Jaunern (Gaunern) und Spitzbuben, und von 24 Weibern und „Menschern“ der Streicher, z. B.
1. Daniel von Schmalkalden, 24 Jahre, in Suhl aus dem Gefängniß gebrochen.
2. „Luce-Hänßgen“ (Johann K.) hat ein Zwickbärtgen und wichset es beständig. (6.-9.)
10. Köhlers Friedrich oder „Zink“, etc. etc. ist im Hildburghäusischen im Stadt-Gericht zu Eisfeldt zum Tode verurtheilt, aber aus dem Hildburghäuser Zuchthauß entsprungen etc. etc.
12.) Der „alte Flohrer“, 56 bis 57 Jahre alt, ein grosser, runtzlichter Kerl, in Eisenach entsprungen etc. etc.- (13.-17.)
18.) Andreas Wellauer, ein 9jähriger Bub, mit braunen stumpfen Härgen, heller Stimme, in einem grünen Waschtuchenen Röcklein, weißen wollenen Strümpfchen etc. etc., geht in der Irre herum und wäre zu wünschen, daß ihme von seiner bösen Eltern schlechten Aufenthalt Nachricht gegeben, es aus der Irre noch bei Zeiten gerissen und an einem Ort zum Guten erzogen würde.

B. Weiber und Menscher:
als Hanß Nicol’s Frau die „Botten-Cätter“ (Kathrine);
Pan’s Stiefmutter, Anna Barb. Braunin ohngefähr 30 Jahre alt, hängt an keinem Kerl.
Catharine Linse, 30 Jahre alt, ein langes dickes Mensch, schwärzlichen Gesichts hat 2 Kinder.
Sophie, eine alte dicke untersetzte 60-70jährige Frau mit 2 Mädchen von 13 u. 16 Jahren, davon letztere zu Maßfeld gesessen.
Anna Marie Volkin, von dem bey Helmershausen liegenden Hutsberg bürtig, ein junges kurzes Mensch, von runden hübschen doch Blatterstüpflichten Gesicht, mit einer Cattunern Ziehhauben, blaustriefigt barchenden Camisölgen, gelb flanellenen Leibgen mit rothen Blumen, und braunzeugenen Rock etc. etc.; hat die Wirthe zu Helmershausen, Wohlmutshausen und Kaltensondheim bestohlen etc. etc.
„Schirner’s Margreth, ein kurtz schwang Mensch von 28-29 Jahre, schwartzer Haare und Augenbraunen, mit Zahnlucken, welche man, wenn sie lacht, wahrnimmt, sieht freundlich aus, hat einen leinwandenen Lappen mit Spitzen um den Kopf, schwarz Camisol, blautuchenen Leibgen mit gelben Knöpfen und hat ein Jüngelchen von 5-6 Jahren; eine listige Erzdiebin, welche zu Kaltensondheim, Maßfeld und Heldburg gesessen. –
Das „schöne Cätterle“ (Anna Katherine Urbanin), blatterstüpflichten Gesichts, 22 Jahre alt, lange Statur, gelblicher Haare, schwarzen Wammst, rothen Leib, rotbraunen Oberrock und grünen friessen Unterrock anhabend, ist jetzo nach Eisenach ins Zuchthauß kommen. –
Die alte Maria Bredalin hat ein blau Mahl auf dem linken Backen, ohngefehr 50 Jahre, trägt grünen Rock, ist bei den Sachen im Schafhäuser Fichtig gewesen, welche dem Nordheimer Fräulein von der Tann gestohlen worden. –
Catharina, des zu Coburg hingerichteten Elias Loders Mensch aus dem Coburgischen, großstöpfigten Gesichts.

– Nun folgt Verzeichniß derer in den Pan-GückeI Wellauerischen Untersuchungsakten vorgekommenen Diebstähle etc. z. B.
(3) zu Schafhausen in der Kirche d. 31. Aug. 1753 durch Einsteigen und Erbrechung vieler Laden etc.
(18) In Kaltennordheim sitzen die Gaudiebe Paul Mentel, Schwammbast und ,,Stammelhenn«.
(22) In Empfertshaußen haben Paul und Schwammbast 1 Schwein, und gedürrtes Fleisch mittelst eines durch das Scheuerdach gemachten Loches – gestohlen.
(26) Zu Zillbach hat Balthasar, Daniel und Koch dem Oberforstmeister von Wurmb 1 goldene Uhr, Kleider und dergl. durch Einsteigen in ein Fenster gestohlen. –
(28) Zu Gerthausen an verwichenen Ostern hat Balthasar »und noch einer« durch Einbrechung einer Wand dem Kuhhirten 2 Geissen und 1 jungen Bock gehohlet.
(30) Zu Kaltensundheim hat Balthasar mit Daniel u. a. vor 2 Jahren die Kirchmauer und „Gaden“ bestiegen und aus einer erbrochenen Lade viel weißes Zeug gehohlet.
(31) Zu Kaltensondheim vollbrachte der „schwarze Friedrich“, Lorentz Blechschmidt und der kleine Johannes, der Paul und der Balthasar bey dem Krämer (Cramer) Caspar Witzel den starcken und beynahe zum gefährlichsten Brand ausgeschlagenen Diebstahl; doch bekennet „Schwammbast“, daß er und Daniel mit Köhlers Michel den Witzelschen Diebstahl begangen. Nach einer gedruckten Description (Beschreibung) derer, bey verführter Inquisition wider die am 7. Juni 1754 justifizierte Gau-Diebe: Conrad Volmar, Johann Just Zachrias, Andreas Schmal und Hanß Adam Melville vorgekommenen und von diesen gütlich (?) angegebenen 6 Diebes-Banden mit Anfügung anderer ex Actis (aus den Akten) genommenen merkwürdigen Aussagen, welche vermöge eingelangter Hochfürstl. conformer (übereinstimmender) gnädigster Befehle, dem Publiko zum besten zum Druck zu befördern gewesen. Themar, d. 21. Dezbr. 1754.

Nr. 1. der Grose oder Lange Lips, habe einen Schuß bey Oberdörle im Walde von Streiffern an der Stirn bekommen, habe ein Pferd, führe Porzellin, trage einen grünen Rock beständig, rothen, tuchenen Brustlatz mit weisen ausgestochenen Knöpfen und 3mal genähete Schuhe etc. etc., habe die wichtigsten Diebstähle ausüben helfen; dessen Frau heiße die Schlorrfliese, denn sie schlorrfe etwas. Nr. 2. Schlorrff-Johannes, item (desgleichen auch) Schnarr-Liesen-Johannes, Schwager des grosen Lips 27-28 Jahre, ein Erzdieb etc. etc.
Nr. 3. Der kleine Lips oder dicke Lips auch Philipp Hammer genannt, etc. etc. habe beständig einen Castorhut (von Biber) auf, röthlich dickes Haar, manchmal binde er es, ein dick rundes Gesicht, sommerfleckig, klein gestutzte Nase, sei im Eisenachischen von denen Streiffern in die bede Beine geschossen worden; trage einen Kasten mit kurzer Waare, und lägen gemeiniglich seine Pistolen obendrauf, wäre einer von den Erzdieben mit, dessen Frau, so lang u. dürre, heise Eva Marie und führe auf der rechten Hand ein eingebranntes schwarzes Kreuz, trage sich pfälzisch.
Nr. 6. Schwabe Anton aus Unterhessen, ist zur Captur (Verhaftung) kommen und gehet dermahlen in Cassel in Eisen!
Nr. 8. Anton von der Kemmete etc. etc., war in Maßfeldt gefänglich eingebracht, ist aber mit Ketten und Banden wieder durchgegangen etc. etc. (9-10.)
Nr.11. Coburger Lorentz (Blechschmidt) 28 Jahre, schwartz, pfinniges Gesicht, klein, zu Bamberg gebrandmarkt u. zu Coburg ausgepeitscht; Margaretha sein Weib, sitzt zu Würzburg im Zuchthauß.
Nr. 12. Der „lange oder Bamberger Görg“, kurtzes krauses Haar, hat viele Kennzeichen durch erhaltene Hiebe an den Knieen, 1 Stich auf dem Rücken, krummes rechtes Bein, sey curios (vorwitzig), giebt sich vor einen Zimmermann oder Maurer aus, trägt ein Richtscheit, war bei einer Wallfahrt so keck die Fahne zu tragen, wurde verrathen und nach Würzburg arretiret.
Nr. 13. Paul Mente, insgemein „der Wurstfresser“ genannt, ein beruffener Dieb, ist nebst andern zu Kaltennordheim zur Captur kommen und nunmehro daselbst justifizirt worden;“ (justificiren heißt eigentlich rechtfertigen, für richtig befunden, wird hier aber als „hingerichtet“ angewendet.)
Nr. 17. DerHermige“, klein, bleich, sommerfleckig, stottert, (30 Jahre) trägt ständig einen Caputrock, giebt sich für einen Kaufmann aus, führt einen neuen brandenburgischen Postwagen; mit 3 Pferden nur zum Schein, es wäre nichts darin, wären beständig 6 bis 7 Kerle bey ihm, trage einen schwartzen Sammeten-Reisehut und bestehle meistens die Kirchen; ließen, wenn sie einen Diebstahl vorhätten, den Wagen auf 10 Stunden weit zurück, hätte bey Fürth, bei Gehringen (wohl Förtha und Göringen) bei Eisenach u. a. O. viel gestohlen etc. etc., seine Frau „Wekka“ sei aber nicht bei ihm etc. etc.
Nr. 26. Naglers Hanß, ein Erzdieb, dessen Weib die blinde Hermes-Liese, von dicker Statur, sey von der Hessen-Bande, halte sich aber zur Bamberger-Bande, sein Vater sei ein Steigbettler, an 2 Krücken liege er an Stegen, Brücken und Thoren.
Nr. 28. Matthäs Reuter, von der Hessen-Bande, ist in Hildburghausen hingerichtet. (29. 30.)
Nr. 31. Der Batsch oder Dreck-Valte, als Gaudieb beruffen, sein Bruder Melcher geht in Cassel in Eisen!
Nr. 39. „Der schwarze Christel“, Sohn des schwarzen Casper, lange Statur, giebt sich vor einen Drucker aus, 25-27 Jahre, stahl bei Tiefenort u. a. O.;
Nr. 41. „Fluhrers Hannes“, ein Erzdieb, geht mit den Franken u. Bambergern, hat nicht nur eine, sondern mehr Weiber etc. etc.
Nr. 47. Saffran’s Görg, Severins Görg, eigentl. Johann Just Zacharias, Erzbösewicht, welchen die Jauner „Regierungsrath“ nennen, weil er alles besser und klüger wissen wolle; hat wegen Strassenraub, Mord u. Diebstählen in Cassel seinen Lohn erhalten etc.. etc.; sein Weib., 60jährig, dick, kurz, rothkupferig Gesicht, deren ältester Sohn Andres schon in Fulda hingerichtet ist, schleppt noch einen 6jähr. Sohn und eine 11jähr. Tochter mit sich herum und hält sie mit Schlägen zum Stehlen an etc. etc.
Nr. 53. „Das Eisenacher Conrädchen“, wegen vielen Diebstählen nun in Kaltennordheim hingerichtet – („justifiziert“).
Nr. 67.» Leyer-Dietrich, Ertzdieb, länglich schnetteriger Kerl etc. etc. führt eine hochmüthige Sprache, hat gesagt: „Er gehe nur hin, wo man das Geld mit Hüten theile!“, geht mit der Thüringer- u. Hessen-Bande.
Zuletzt, unter
Nr. 98. Der Duck-Michel von der Thüringer-Bande, 58 Jahre alt, macht falsche Bettelbriefe, die ihn und andere als vom Brandunglück schwer betroffen schildern; hat seinen Anhang in Buchdruckereyen, läßt die Briefe drucken, schreibt dem, der solche verlangt, dessen Namen hinein, besiegelt sie auch, da er selbst Siegel stechen kann.“ –
Auch bestrebten sich gedachte Pursche, die von Fürstl. oder Gräflichen Canzleyen den wirklich Beschädigten Unterthanen ausgefertigten und behändigten Brandbriefe käuflich an sich zu bringen, und bezahlten solche, nachdem sie eine starke Summe des erlittenen Schadens in sich hielten, auch alt oder neu wären, vor 5, 10, 15 bis 20 Gulden. Mit diesen nehmen sie dann einen Strich den Sommer über vor und betteln darauf hin, sehen dabei hie und da die Gelegenheit zum Stehlen ab nnd führen hernach den Diebstahl selbst zur Herbst- und Winterszeit, wenn die Tage zur Verfolgung kurz und die Nächte zum Stehlen lang wären, mit ihren Cameraden aus. etc.etc. Wenn die Brandbriefe zu alt oder der Aelte halber nicht mehr passabel seyen, so gingen sie hin und steckten ein Haus; oder Scheuern an, damit es wieder neue Brandbriefe geben solle, und daher komme es, daß in Thüringen immer Feuersbrünste entständen etc. etc. Den Vortheil suche sich jeder Landpursche zu machen, daß er wo möglich mit den Gerichtsdienern, Hirten, Flurschützen und Nachtwächtern befreundet würde. Wenn Streifereyen vor wären, welches ja den Gemeinden eröfnet werde, so krichten sie gleich Nachricht hievon; er habe es damalen auch gleich erfahren, als der Jägermord auf dem Beyerhofe [heute genannt: Baiershof] vorgegangen sey etc. etc. Die Thüringer oder Sachsen pflegen gar sauber daher zu gehen, manche in Stock und Hirschfänger, wohl auch ihre Uhr in der Tasche etc. etc. Die Vogelsberger trügen linnene Küttel und hätten Band um den Hut; die Churpfälzischen wären mehrentheils beritten wie die Kaufleute. Im Gemeinen würde zwar die ordentliche Jauner-Sprache, von ihnen die Jenaische Sprache genannt, noch unter ihnen geführt, sie hätten aber auch die sogenannte Casselische (Hurensprache) erdacht, weilen die Platten (Hehler) insgesammt die ordinäre Jaunersprache perfekt könnten und verstünden. „Die Spitzbuben von der Frankenländer Bande Kennen sich daran, daß sie in Wirtshäußern Meßer oder gabeln Verkehrt, mit den Spitzen gegen sich zu legen, die von der Thüringerbande hingegen haben auf der Linken Hand einen kleinen Winkelschnitt.“

„Daß nun vorstehende Description nebst angefügten Registraturen sich mit denen wider Volmar und complices (Mitgesellen, Mitverbrecher) verführten Inquisitions-Actis allenthalben conform (übereinstimmend) verhalten, die Eingangs benannte zur Justifikation gebrachten Delinquenten auch vor gehegten Hoch-Nothpeinlichen Hals-Gerichten nicht das Mindeste hiervon widerruffen, vielmehr alles mit ihrem Tode bestärcket haben, solches wird unter Vordruckung fürstlicher Amts-Signatur und gewöhnlicher Subscription in fidem attestiret. Themar, 15. Nov. 1754, Fürstlich Sächsisches Gemeinschaftl. Amt daselbst.

Ein Rückblick auf das „Wesen der allgemeinen Gauverfassung“, – (s. Heft I S. 36-40) läßt sofort den Abstand der uralten Reichs- und Lands-Gerichts-VerIvaltung mit der mittelalterlichen und neuern gewahren!

Es ist begreiflich, daß es der Landesobrigkeit, Einzegerichten und den von Gaunerbanden heimgesuchten Dörfern und Flecken nur zu lästig und drückend ward, die Eingefangenen in „Nummer – sicher!“ und schließlich mit bedeutenden Unkosten an’s Hochgericht zubringen.

 Wir fügen aus der Kaltensundheimer Gemeinde-Rechnung pro Petri 1754-55 (22. Febr.) bei: „3 thr. 17 gr. 2½ δ [Denar=Pfennig] hat Kalten-Sundheim im angegebenen Jahre zu seinem Antheil empfangen vor die Centwachten wegen des Juden Eißig-Hirsch, welche der Jud hat müßen bezahlen, nebst allen anderen Unkosten, und des Landes Ewig verwiesen worden, Welches Urtheil und Recht ihm zuerkannt ist.«[3]

In angeführter Rechnung steht auch: „8 Rchsthlr. hat KaltenSundheim vom Centgericht bezahlt Empfangen vor das Eichenholtz, so von der gemeinde hergegeben worden zum theil zu dem Neuen erbauten Gericht (Galgen) auf der Allmark exclussiv (mit Ausschluß) was Schaffhausen darzu gegeben, so auch darzu gebraucht, welches ihnen gleichfalß vom Centgericht bezahlt worden.“ Zu den Jahresausgaben pro Petri 1754-55 ist bemerkt: ,,227 thlr. 13 gr. 4 δ Hat KaltenSundheim zu seinem antheil bezahlt an den Centgerichts-Kosten wegen der Beyden GerichtenGückels und Pans“ und Wellauer. Unter angegebener Summe sind einige Thaler an die Ausschößer (Abgeordnete aus dem Centbezirk) für Zehrung an den Tagen der beiden Hinrichtungen, und etwas mehr für Centhaußbaukosten eingeschlossen.

1663 wurde zu Kaltensundheim eine Ostheimer „Hexe“, Mg. D…, enthauptet und verbrannt! Weil Ostheim aber diesen Fall nicht in der Cent Mellrichstadt gerügt hatte, wurde jeder eingesessene Centverwandte um die höchste Buße, 20 Pfd. gestraft. Die Strafsumme betrug über 3000 Gulden fränkisch!

In Nachfolgendem dazu noch einige Mitteilungen aus früherer Zeit. Die Gemeinderechnung von Kaltensundheim aus 1638-39 giebt unter den Ausgabeposten an: „7 Rchsthlr. 17 Grosch. an Meister Heinrich W. von Dreißigacker gegeben, als er den Andreß W., Klaßer von B…haußen mit dem Schwerdt gerichtet Und darauf den Körper auf’s Rad gelegt hatt’«; 1 Rthl. – – an Hannßen Lauterbach, gerichtsKnecht[4] gerichtsgebühr Wegen des Klaßers.“ Die Gesamtkosten einer Hinrichtung – (schreibt Binder, in I. der Geschichte Lichtenberg’s S. 221) betrugen in alter Zeit schon (1595) gegen 46 Gulden (à 2 Mark).

1599 ist der arme unschuldige Heinz Spiegel Von Wihlmars, (war vorher Verwalter auf Hinterweimarschmieden) allhier auf der centh besichtigt worden und hernach allhier ehrlich begraben, welchen die gottlosen zween brüder „von adel“, Hans Ullrich und Merten Geihs von Heltrit, als er seine schaafhürten vortgeschlagen, schändlich und unehrlicherweiße erschlagen haben.“ (Kltsdhr. Kirchbuch.).

Auf Verwendung der Altenburgischen Regierung wurde zwar der Prozeß gegen die Mörder, die Besitzer von Vorderweimarschmieden, niedergeschlagen, diese aber doch zu einer ansehnlichen Geldstrafe verurteilt.“ Herzog Fried. Wilhelm von Sachsen-Weimar bestimmte von dieser Strafsnmnle 300 Gld. für die Witwe und Kinder des Ermordeten.“ (Binder schreibt:« Dieser Fall wurde die hauptsächlichste Veranlassung zur Lostrennung der Vogtei Kaltennordheim von der Cent, (Lichtenb.); die vollzogene Trennung wurde am 10. März 1603 sanktioniert von Herzog Johann von Sachsen Weimar und Kurfiirst Christian ll. von Sachsen, des Oberherrn der gemeinschaftl. hennebergischen Regierung zu Meiningen. Um die durch den Wegfall der KaltennordheimerAmtsorte zusammengeschmolzene Lichtenberger Cent einigermaßen wieder zu vervollständigen, wurde nun das Gericht Helmershausen ganz aufgehoben und dieser Ort der Cent zugewiesen: 1619. suchte zwar Helmershausen beim Amte Lichtenberg um Restitution seiner Cent bittlich nach, erbot sich dagegen 200 Thaler in specie zu erlegen, doch vergeblich!

1570: Hans Schöll… aus Hilders hatte gestohlen und den Hans Limpert in Oberweid erstochen, weshalb er einem Jenaer Schöffennrteil zufolge gehenkt wurde. Obgleich er ein Ausländer gewesen, im Hennebergischen ergriffen worden war, mußte doch auch der sächsische Teil der Cent die Kosten – 102 Gulden 12 Gnacken – zur Hälfte tragen.“ (n. Binder.).

„ – 1550. Stephan Weiß … aus Kaltennordheim war eines Diebstahls überführt und ohne Zuthun des Nachrichters geständig. Von Hennenbergk und Mansfelt ist den zentpflichtigen Dörffern geboten worden, einen galgen zu Kaltensontheim machen zu laßen und auffgericht, in willens den übeltheter auf freitag nach Luciae des 50. jhars mit peinlichen gericht vorzunehmen. Auff den sechzehnden Tagk in der nacht ist er zu Kaltennortheim aus dem thurm gebrochen, hat sein bet mit sich genommen und darvon.“ – (Binder sagt dazu: Seiner Bestimmung, den neuen Galgen als Erstling zu zieren, entging „Steffen“ nicht! Mittwoch nach Ostern, ein Vierteljahr nach seiner Flucht wurde er in seinem Haus ergriffen und Freitag nach Quasimod vor das Halsgericht gestellt und mit Urteil u. Recht „vermöge seiner verwirkung und urgicht“ – mit dem Strang vom Leben zum Tode“ gestraft. Die Galgenleiter zu machen – 1 Gld. 16½ Gnacken; dem Scharfrichter mußten die Centverwandten = 41 Gld. 13½ Gnacken zahlen! – 1548, vincula Petri, ist Jörg R. v. E. einer notzucht halber gefenglich angenommen und auff den genannten tagk vor das Halßgericht gestellet und mit einem Urtheil von Leypzigk bracht, mit dem schwert gericht worden.“

Dadurch, daß wir aus den Jahren 1726 bis einschließlich 1754 landesobrigkeitliche „Mandate und später noch Regierungsbefehle und staatspolizeiliche Bluturteile anführten, „zur Aufrechthaltung öffentlicher Ordnung und Sicherheit“ im Herzogtum Eisenach und besonders in und an den Centbezirken des Gaues Tullifeld auszugsweise hier mitteilten, ist keineswegs der Meinung Raum gegeben, daß anderwärts und in andern Zeiten solche Vergehen und Verbrechen, wie sie vorhin geschildert sind, nicht auch vielfach vorgekommen wären. Ebenso sind auch die Ursachen zu den beregten Landplagen und Landesnöten unsers Vater- und Heimatslandes nicht etwa aus im engern Inlande entstandenen Kriegen hervorgegangen, sondern unbestreitbar durch die unser Deutschland durchstürmenden allgemeinen Fehden und Kämpfe aufs Höchste gesteigert worden! z. B. durch den vorausgegangenen schrecklichen 30jährigen Krieg, (1618-48,) den Schmalkaldischen (1546-1555) und den „Bauernkrieg“ (1524-25.)

Die „kriminelle“ Polizei (gegen crimen-Verbrechen, Todsünde), die nach den soeben angeführten 7 Verhandlungen in Kraft trat, ist, mit der unserer Zeit verglichen, streng genug gewesen; und doch steigerte sich der Zuwachs gott– und sittenlosen Tuns und Treibens der Ortseinwohner, besonders aber der wandernden „fahrendenBevölkerung mehr u. mehr. Diese rekrutierte sich aus „Vagabunden, Maroden“ und selbst von Vaganten. Vagaband=Herumschweifer, Landstreicher, bettelnder Reisender, = Marodeur, „Nachschleicher, Plünderer“ bei Kriegszügen; hingegen Vagante, abgel. v. vacant = erledigt des Amtes, Dienstes oder Berufs – und anderes Unterkommen suchend. Daneben die Exulanten, von ex = aus, Ausgetriebene, Verbannte von Heimat und Vaterland, (wegen anderer Religion gewöhnlich.). Emigranten = vom Ausland wegen dort erlittener Verfolgungswut- oder Gefahr freiwillig eine neue Heimat suchend mit Familie; – z. B. fanden Emigranten 1699 durch Landgraf Karl von Hessen in dem nordwestl. Tullefeld – zw. Vacha u. Friedewald – auf der Anhöhe ,,Götzmann«, Schutz u. Heimatsrecht und begründeten dort das Dörfchen Gethsemane.


aus
C. E. Bach
„Im Tullifeld“
Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat 
– der Vorderrhön –


[1] Anm. Wir belassen die lateinischen Ausdrücke wie sie im Original stehen; es ist ja der sprachlich gemischte Stil noch heute beliebt. Die versuchte Umschreibung des Fremdworts ist manchem Leser wohl doch erwünscht, ob immer zutreffend? dessen bescheiden wir uns.

[2] Urfehde – eidlich gelobter Verzicht auf Rache für erlittene Feindschaft.

[3] Dies auf,,Ewig« erinnert uns an eine Notiz aus Binder, wo es heißt: 1572 that ein Schöffe in der Cent Mellrichstadt über einen Mörder aus O. folgenden Spruch: »Der scharpff Richter soll Inn mit dem Schwert vom leben zum todt richten zwischen himmel und erden, und Ime verbieten, daß ers nit mehr thue!« – Die Sprech- und Schreibweise der Originale ist meist beibehalten!

[4]Der Centbüttel, Landsknecht“, wie die Amtsdienergehilfen vom Volke noch bis etwa 1830 genannt wurden, genossen so wenig Ehre, daß sie in manchen Wirtshaus nur neben der Ofenblase sitzen sollten.


Bücher und DVD über Geschichte, Landschaft und Kultur der Rhön und Thüringens
– nach Themen sortiert –


 

2 Kommentare

  • Ich interessiere mich auch für Geschichte und ich bin immer wieder erstaunt über diese. Auch finde ich die Schreibweise von manchen Worten sehr gut. Zum Beispiel „Schwartz“ =) Oder auch das Fortbewegungsmittel „Der Postwagen“. Es wäre bestimmt interessant mal ein paar Tage in dieser Epoche zu verbringen.

    • Interessant als Urlaub wäre es sicherlich eine solche Reise in die alte Zeit sicherlich, man müsste allerdings die Gewissheit haben, jederzeit wieder in unsere Zeit zurückkehren zu dürfen. 😉
      heli

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