Das Ritterwesen im Allgemeinen
Ein Ritter der Vorzeit, zu Pferde
Mit Harnisch, Sporn und Visier,
Zur Lanze geschickt wie zum Schwerte,
Erprobt in Kampf und Turnier,
Bei König und Volk der geehrte –
Beschützte die Unschuld, bewährte
Den Glauben; Das war sein Panier![1]
Und war auch das Leben oft finster und wild,
Dem Edlen blieb die „Minne“[2] doch lieblich und mild. –
Die Entstehung des Ritterstandes lag (n. Götzing.) in der mit der Zeit zunehmenden Bedeutung des Rossedienstes. Indem sich außerhalb der durch Geburtsrecht bedingten Ständeunterschiede die Art des Kriegsdienstes in den Vordergrund drängte, ergab sich ein Band, das namentlich die schon lange getrennten Stände des hohen Adels und der Ministerialen (Staatsbeamten) unter einer neuen Einheit vereinigte. Im Verlauf des zwölften Jahrhunderts bildete sich die Ansicht fester aus, wonach alle zum Ritterdienst berechtigten und verpflichteten Personen als eine geschlossene Gesellschaft, („schildesampt“ oder ordo militaris equestris, d. h. Orden zu Pferde, vereinigt gedacht wurden. Das Symbol (Wahrzeichen) des Rittertums ist das Schild (als Schutzwaffe der Schild), charakteristisches Zeichen der Ritterwürde ist die „swertleite“ oder Umgürtung mit dem Schwerte, auch „ritterslac“, später Ritterschlag genannt. Diese Ceremonie (Feierlichkeit) konnte freilich den Ritter nicht dagegen feien, daß er vielleicht „aus der Art schlage“.
Das deutsche Ritterwesen verdankt seinen guten Anfang den Bemühungen des ersten sächsischen Kaisers Heinrichs I., des Finklers (919 – 936). Er mußte sein Volk wehrbar machen, zumal gegen die räuberischen Einfälle der reitfertigen Magyaren. Seine Nachfolger und die Großen des Reiches förderten die Reiterkunst und die mit ihr gepflegten Ritterkünste. Die berittenen, d. h. mit Pferd und Schwert nebst Knappen (Rittergesellen) sich ausrüstenden Mannen waren vornehmlich die wackern Söhne der begüterten Vasallen des Königs, der Herzöge und fürstlichen Grafen. Die Beschaffung und Unterhaltung schöner Rosse und gewandter Reisiger kosteten dem Lehns- und Burgherrn gar nicht wenig. Auch der vorherige Auf- und Ausbau des Rittersitzes, kurz Alles dies sollte aus dem Ertrage des Ritter- Land- und Forstgutes erschwungen werden zu und bei Ritterehre; keine leichte Aufgabe! Welch’ eine Ehre aber auch war es für den Ritter und sein Geschlecht, wenn er von dem Reichsregenten oder auch nur von einem hochangesehenen Grafen zum Gefolge erkoren wurde. Welche Pracht entfaltete der Ritter für den ihm gestatteten Eintritt als Ebenbürtiger zum Ritterkampfspiele, und welche frohen Gelage wurden gehalten bei der Ehrung von Gästen, oder nach gewonnener Fehde, nach parforcer Wildesjagd und bei Familienfesten! Den Schlüssel, um den lieblichen Zauber, der das ehemalige Ritter-, und Burgwesen umschwebte, vor uns aufzuschließen, (schreibt Brockhaus), giebt jene denkwürdige Zeit, die man in der Geschichte das Mittelalter nennt.
Hurrah! Auf Brunnen, Schimmeln, Rappen
Kommt Reiterschar einhergejagt,
Begleitet von Viel’ treuen Knappen;
Die Fahrt zu sperren niemand wagt.
Die Heime strahlen und die Schilder,
Die Schwerter blitzen aus der Scheid’,
Und kühner blickt der Ritter, wilder,
Wenn die Gefahr nah’t und der Streit.
Indessen weilt in der Kemnate
Die Herrin, sorgt für Tisch und Schrein,
Erwirkt auch Armen Hilf‘, und Gnade,
Wo der Gemahl zu streng konnt’ sein,
Im Erker, in der Mägde Runde
Die Edeljungfrau spinnt und sinnt:
„Wie ernst klingt Minnesängers Kunde! –
„Ob Vater noch den Sieg gewinnt?“
Die Ritterorden verdienen nun zunächst hier der Erwähnung. In der Grafschaft Henneberg, zu der doch das Tullifeld gehörte, waren z. B. die Orden, d. h. die mit strenger Satzung gebildeten stillen Vereinigungen der „Ritter Johannes des Täufers“ und der „Templer oder Tempelherren“ vertreten und ansässig. Die Erstern, die „Johanniter, auch Rhodiser und Maltheser“ genannt, leiteten ihren Namen von ihrem großen Besitztum, von den Inseln Rhodus und Malta im mittelländischen Meere ab. Sie hatten auch in Schleusingen und Kühndorf (am Dolmar) eine sogenannte Comthur oder Commende, d. i. eine Grundbesitzung mit schönen weiträumigen Gebäuden. Graf Berthold VI. war „Johanniter“ und wurde Prior (Vorsteher) dieses Ordens in Böhmen; Berthold XI. war Komthur in Kühndorf. – Die „Templer“ hatten in Leutersdorf (bei Themar) ein Ordenshaus, wozu Freigüter und verschiedene Einkünfte aus der Umgegend gehörten; auch eine eigene Kirche besaßen sie. „1312 schon wurde der Templerorden, angeblich als religionsgefährlich, verdächtigt und vom Pabste für aufgehoben erklärt, die Ordensgüter aber wurden der Kirche oder der Krone zuerkannt. Mancher standhafte Ritter erlitt da auch den Feuertod.“ (Götzinger). Zu den ältesten deutschen Ritterorden gehörte der der „Kreuzherren.“ Sein Zweck war, die christliche Religion gegen die Ungläubigen (Türken) zu schützen. So nahm auch Graf Poppo II. (in alter Reihe IX.) Poppo de Lichtenberg genannt, am ersten, 1096 begonnenen Kreuzzuge Teil; Poppo VI. zog 1185 und 1190 mit aus (s. S. 5.), Poppo VlI. beteiligte sich an der 1216—18 von König Andreas III. von Ungarn Veranstalteten Kreuzfahrt. Die Grafen Wilhelm II. und IV. sind bereits S. 10 als Kreuzfahrer erwähnt.
Die sogenannten fahrenden Ritter, auch fahrende Sänger, Dichter oder Minnesänger geheißen, zogen von Burg zu Burg, von Fürstenhof zu Fürstenhof, um da zeitweilig durch ihre Sanges- und anderen Künste, durch neue Kunde vom In- und Ausland, wie überdies durch seltene Gelehrsamkeit die hohen Herrschaften zu unterhalten, wohl auch, um die jüngern Söhne und Töchter derselben in „höfischer Zucht“ zu unterrichten und auszubilden. Im Hennebergischen galt da z. B. viel ,,Herr Johannes Bitterolf“[3], vermutlich aus dem Dorfe Stille bei Schmalkalden, der aber auch in dem geschichtlich gewordenen „Sängerkrieg auf der Wartburg“ (1206 und 1207) mitauftrat. Bitterolf erhielt, wie Helmrich meldet, die Ritterwürde von dem Grafen Poppo XIII. von Henneberg bei dessen Hochzeitsfeier; in der Nähe des Schlosses Maasfeld a. d. Werra soll dies geschehen sein, wo sich auch ein Bergwald „Still“ finde. Bitterrolf gehörte wie sein Musengenosse Herr Heinrich, ,,der tugendhafte Schreiber« und andere damals auf der Wartburg anwesende Sangmeister, dem Stande der Edlen oder Adeligen an. Heinrich, wahrscheinlich Kanzler bei Landgraf Hermann I., war auch zum vorbemerkten Hochzeitsfeste und erhielt gleichzeitig mit Bitterolf die Ritterwürde. Beiden ist, statt des Wörtchens „von“, das „Herr“ zur Adelsbezeichnung genügend gewesen. Die „fahrenden Ritter“ hatten, wenn sie nicht gerade zu den eigentlich armen Rittern zählten, ihr liebstes Besitztum zu freiester Verfügung stets zur Hand: Roß, Rüstung und Lied!
Bei der Vorliebe des Mittelalters für zunftmäßige Vereinigungen konnte es nicht fehlen, daß nicht auch die Mitglieder des Ritterstandes zu ähnlichen Verbindungen zusammentraten. Dahin gehören als natürliche Genossenschaften einerseits die ritterlichen Lehenbesitzer von Reichsgütern, die sogenannte Reichsritterschaft, und anderseits die ritterbürtigen Leute einer gewissen Landschaft, die Landesritterschaft. – Außer geistlichen oder kirchlichen Ritterorden gab es auch weltliche oder politische Rittergesellschaften, die besonders in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Rolle spielten. Es entstand in Hessen z. B. 1332 die Wetterauische Gesellschaft und 1391 die Gesellschaft der Sichel, 1397 die der Buchner und die vom Luchs, in Thüringen und Bayern die vom Löwen, in Franken 1379 die mit dem Greifen, und in verschiedenen deutschen Gegenden die ,,Ritter von Sankt Georg u. a. (n. Götzinger). Das Tullifeld, von Hessen, Franken und Thüringen berührt, ist jedenfalls solchen ritterlichen Verbindungen auch zugängig gewesen. Die großen Vereinigungen, wie sie das Rittertum zeitigte, haben für die geschichtliche und kulturelle Entwickelung in Deutschland auch ihren Wert, zu jener Zeit gerade vielleicht einen unersetzlichen Wert gehabt. Daneben freilich sind schlimme, allgemein schädliche und schändliche Auswüchse im Ritterstande, wie in andern deutschen Gauen so auch in Tullifeld-Henneberg nicht ausgeblieben.
Eine ganz entartete Rittergilde, mit falschem Visier und falschem Schilde, entstand durch die Verrohung nicht nur einzelner Ritter, sondern selbst einzelner Rittergeschlechter. In unheimlichen Rotten (verkappte Herren und Knappen oder „Spießgesellen“) zogen sie aus, ihre Thaten nicht im ehrlichen Kampfe und nicht bei öffentlichem Turnier, desto mehr aber im waldigen Revier oder am Engpaß der offenen Handelsstraße zur Geltung zu bringen. Ihre festen Wohnsitze glichen von außen wohl den Burgen, waren aber eher wie eine felsige Luchsshöhle nur Schlupfwinkel für gemachte Beute. Gar leicht brachten sie, wenn Hab und Gut nicht sofort greifbar war, Gefangene ins „Verließ“, die losgekauft werden mußten, wenn sie schrecklichen Mißhandlungen, ja dem Tod entgehen wollten. Oder sie ängstigten ein Kloster, bis es mit großer Summe sich auslöste; ja sie überrumpelten sogar fremde Burgen. So hausten die Raubritter! Nach der Volkssprache waren es ,,Schnapphähne«, wie auch z. B. der Sagenschreiber Bechstein sie benennet, das er unter Anderm von Abt „Fingerhut“ (Bertho II. von Fulda, 1270[4] erzählt, welcher die Bergschlösser Frankenstein bei Salzungen, Rockenstuhl und Boxberg bei Geisa u.a. als Raubritterburgen zerstören ließ. Die Milseburg bei Kleinsassen nennt Bechstein einen Felsenhorst aufs fast unersteiglichen Klippen, von wilden Raubrittergesellen bewohnt; und von der Burg Haselstein, westl.vom Rockenstuhl, sagt er, ihre Ritter hätten sich 1119 schon zügellosen Stegreifritterschaft ergeben. 1275, zur Zeit Rufdolfs von Habsburg, wurde Schloß Hutsberg bei Helmershausen wegen arger Räuberei gebrochen. Näheres über diese und andere tullifeldische Burgen, Schlösser und über Rittergüter bringt der III. Abschnitt.
„Die Zeiten des Faustrechts, in denen in unaufhörlichen Fehden des Adels das Land verwüstet wurde, in denen nur der Stärkere recht hatte und jeder Stand auf Selbsthilfe angewiesen war, gingen ihrem Ende entgegen. Verschiedene für bestimmte Territorien (Gebiete) und auf bestimmte Zeit vereinbarte Landfrieden bereiteten die Zeit vor, bis der ewige Landfrieden aufgerichtet, das Reichskammergericht zur Schlichtung aller Streitigkeiten, die sonst zu Fehden Veranlassung gegeben hatten, gegründet und das Landsknechtswesen eingeführt wurde. Verlor dadurch der Ritterstand bedeutend an Macht und Geltung, so suchte er sie auf andere Weise wieder zu gewinnen . . . So teilte sich die süddeutsche Ritterschaft in 3 Kreise, in den fränkischen, schwäbischen und rheinischen. Jeder derselben zerfiel wieder in „Kantone“ oder „Orte“, der fränkische.z. B. in sechs, wozu der Rhön-Werra-Kanton zählte, der seinen Sitz der „Ritterhauptmannschaft“ in Schweinfurt hatte; mehrere „Ritterräte und ein Truhenmeister“ (Schatzmeister, Kassier) stand dem Ritterhauptmann zur Seite. Unter dem Schutze dieser Macht im Reiche wurde der Edelmann Landesherr auf seinem Grund und Boden, Gerichtsherr über seine Lehns- und Dienstleute«, Fürsten zum Verdruß. „Die napoleonischen Kriege machten der Reichsunmittelbarkeit des Adels und dem größten Teile der 304 „Staaten“ und den etwa anderthalbtausend Stäätchen des heiligen römischen Reichs ein Ende.“ (n. Binders „Amt Lichtenberg v. d. Rhön“, S. 300. u. 314.)
Bald gab es auch Ritter samt Recken nicht mehr,
Der „Ad’ligen“ aber genug noch umher!
Im Ritterwesen, durch welches auch Tullifeld-Henneberg zur mittelalterlichen Zeit im Allgemeinen doch mehr gelitten als gewonnen hat, war zugleich die Grundlage der Edlen, der Edelleute, des Adels. Der Adel alter Zeit hatte wohl seine Bestimmung, wie auch das Rittertum, für den Krieg; Tapferkeit und gute Sitte sollte seine erste Tugend, Güter und Vorrechte (Privilegien) dann seine Belohnung sein. Die Stellung desselben teils als Vormauer und teils als Scheidewand zwischen Fürst und gemeinem Volk hat nicht, wie ursprünglich angenommen, für immer den Platz behaupten können. Seit dem Bürger nichts mehr im Wege stand, sich gleich dem Edelmanne auszubilden und auszuzeichnen, blieben dem Adel keine anderen Vorzüge mehr, als seine Ahnen (ebenbürtige Voreltern), seine ererbten Privilegien und die Präposition „von“ bei dem Familiennamen. Die Ahnenprobe wurde vor Eintritt zum Turnier, zu bestimmten Ritterorden u. a. Berechtigungen gefordert; war nun die Reihe der Vorfahren unanfechtbar, untadelhaft, so wurde der Aufzunehmende als „Gerechtigkeits-Ritter“, im andern Falle als „Gnaden-Ritter“ zugelassen, (n. Brockhaus-Lexikon). Mit Leichtigkeit kann man aus Chroniken für das Tullifeld Dutzende von Ritter- und Adelsnamen aufführen, die gewöhnlich mit dem „von“ geschmückt waren. Von ihnen seien hier folgende angegeben, ohne aber zu untersuchen, inwieweit ihre Träger mit Recht oder Unrecht zum alten wahren Ritter- und Adelsstand gehörten: Die Herren „von“ Auerochs (Urochs), Auersberg, Allendorf, Altenstein, Bastheim, Bibra, (Bibraha) Bielstein, Buchenau, Buttlar, Boyneburgk, Berlepsch, Beust, Botenlauben, Benshausen, Bisa, Birkis, Bimbach, Biedefeld, Blittersdorf, Bose, Borsa, Brandenstein, Bratten, Breitinge, Crainbergk, Diemer, Dietsche, Dandorf, Erlthal, Ebertsberg, Eberach und Eberstein, Eschwege, Fladung, Frankenstein und Frankenberg, Fasold, (Vasolt), Geyso, Gebsattel, Gosen, Hanwacker, Haussen, Haun, Harstall, Haselstein, Herda, Heßberg, .Heldritt, Herbilstadt, Hinkeldey, Hohnberg, Hoßfeld, Holtzheim, Honigkens, Hopffgarten, Huldoriodus, Hund, Jochsberg, Johzan, Joßa, Kanstein, Katza, Kere (Kehre), Kohlhausen, Königsberg (Künßberg), Kraluk (Cralac), Kreinberc, Krethar, Laucha, Lemnitz, Leimbach, Leibols, Linck, von der Linden, Linderbach, Lichtenberg, Lengisfeld (Leingesfelt), Mansbach, Maßbach, Marschalk, Miltz, Miltitz, Mörlau, Müller, Nessen, Nithardishusen, Nordheim, Ostheim, Rechtern, Reckrod, Riedesel, Romrod, Rosrit, Roßdorf, Rußworm, Rügheim, Sand, Schafhausen, Schaumberg, Schenkenwalt, Schlitz, Schlotthauer, Schmalkalde, Schott, Schwallung (Sualingen), Schrimpf, Schweinsberg, Soden, Sommersee, Sommerseburg, Swinfurd, Stein, Steinau, Steinrück, Steitzen, Sternberg, Strauch, Spechsart (Spessart, Speßhardt), Tann, Teuffel, Theisen, Thüngen, Tilemann, Tirmbach, Tonndorf, Thodtenwarth, Treischfeld, Urff, Uttenhofen, Varnroda, Vollstädt, Vueitha (Weida), Waltratehufen, Weber, Weberstädt, Wechmar, Weihers, Werinburg, Werners, Wildprechtsroda, Wilere (Weilar), Wittgenstein, Wolf v. d. Landwehr, Wolfskeel, Zufras u. a..
Es ist zwar anzunehmen, daß in Chroniken, selbst auch in Urkunden bei dem einen oder andern Namen das „von« weniger auf ein Adelsgeschlecht als vielmehr nur auf den Wohnort des bloß mit dem Taufnamen angeführten Herrn hinweisen sollte und nur später erst in Adelsbezeichnung übergegangen ist. (Sich selbst das Adelsattribut zu geben, ist Eingriff in fürstliche Gnade.) Immerhin bleibt es erstaunlich, wie zahlreich auch im Tullifeld der Adel aufgetreten ist, und löblich, daß kein „eiserner“ Landgraf ihn wie dort an der Unstrut zu Doppelpaaren einspannte und den „Adelsacker“ pflügte. (Sage.) Wer war wohl im .Tullifeld duldsamer? der Ritter, der Graf oder das Volk? –
aus
C. E. Bach
„Im Tullifeld“
Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat
– der Vorderrhön –
[1]Hauptfahne, Leitstern, Zweck. –
[2]Minne, von minnon = lieben, erinnern, preisen.
[3] Der Name Bittorf ist wohl eine Abkürzung.
[4] Wegen seiner kurzen Gestalt so von seinen Gegnern geschimpft; wurde unter Anführung des Ritters ,,Geis von Steinau« 1271 am Altar der Kapelle Sankt Jacob zu Fulda aus Rache erstochen.
Bücher und DVD über Geschichte, Landschaft und Kultur der Rhön und Thüringens
– nach Themen sortiert –