Gab es ein Schloss in Schafhausen?

Nimmt man von Henneberg-Stedtlingen den Rückweg ins engere Tullifeld nordwestwärts nach dem Südabhang des Neubergs, so gelangt man bald durch schöne Waldpartieen zum Dörfchen Schmerbach und dann nach Weimarschmieden, dem schon erwähnten Hochorte des ehemaligen „Aemtleins Hutsberg.“ Von hier aus thun wir nun einen frischen Rundblick und einen längern Rundgang zu den Schlössern des obern Herpfgebiet’s, zunächst auf das überschriftlich genannte.

Schafhausen, das Dorf östl. am Ursprung der Herpf, südlich vor dem bewaldeten Ohberg, gehörte nach Schult’s Angabe „ehedessen nebst Rittersitz und vogteilicher Gerichtsbarkeit der adelichen Familie von der Tann in der Eigenschaft eines Sachsen-Eisenachischen Mannslehns. Als aber in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts ein „Herr von der Tann“, sich ermächtigte, in dem fürstlichen Jagdrevier einen Hirsch zu schießen und sich denselben zuzueignen, so wurde diese Handlung für einen Treubruch angesehen und von dem fürstlichen Lehnhof das ganze Lehnguth eingezogen. Nach einem langwierigen Prozeß hat sich endlich S. Eisenach im Jahre 1758 mit der tannischen Familie verglichen und ihr für die Abtretung dieses Ritterguts 12000- und für die Abnutzung desselben 800 Thlr. bezahlt.[1] Schultes bemerkt noch (1804): die zum Rittergut gehörig gewesenen Feldgüter sind steuerfrei und unter die Einwohner verteilt. Die Herren von der Tann und „von Speßart“ haben von den hiesigen Gütern jährlich 6 Maas Korn, 4 Mltr. 6 Maas 3 Metzen Hafer und 8 Thlr. 1. gr. 6 Pf. als Erbzins zu erheben. An die Landesherrschaft werden 11 Mltr. 2½ Ms. Korn und 30 Mltr. 3½ Ms. Hafer -, an die Pfarrei hingegen 10.Mltr. Korn und ebensoviel Hafer abgegeben. Die hiesige Kirche ist eine Tochter von der zu Wolmuthausen.“ –

„Scafhusen erscheint, nach Binder’s Angabe, zuerst in der Kaiserurkunde von 1031. – Am 2. Mai 1593 bekunden zwar Mathes Bühner und andere bejahrte Nachbarn, daß niemaln kein adl. ansitz daselbsten gewesen,“ wofür die v. d. Tann ihren Hof daselbst ausgaben; er muß aber doch ein solcher gewesen sein, denn noch nicht hundert Jahre vorher nannte sich noch ein Rittergeschlecht nach diesem Orte. Häufig kommt in den hennebergischen Urkunden Petze (Becze- Berthold) von Schafhausen vor. Ist er noch im Besitze seines Stammortes gewesen, so hat er ihn doch bald veräußert, denn 1362 verkauft die damalige Herrschaft, das Stift Fulda, das Dorf mit allen Zugehörungen für 400 Pfund Heller an die Gebrüder von Waltershausen mit Vorbehalt des Wiederkaufs.“

1315, März 10, bei einem Verkaufe der Frankensteinischen Güter zu Schneit, kommt ein Otto de Schafhusen in der Urkunde als Zeuge vor. 1359, April 26, verkauft ein Berthold von Schafhausen dem Stifte zu Schmalkalden 1 Pfund Heller Zins zu Niederstille um 12 Pfund Heller wiederlößlich. Die betreffende Urkunde beginnt: „Ich Betze von Sehafhusen, Katharyne myn eliche werthin und alle unsir erbin bekennen, daz wir mit vorbedachten müte vnd mit gesamter hant eyntrerhtlichen verkaufft haben etc. 1382, Juli 25, bekennet sich Graf Heinrich von Henneberg gegen „die von Schaffhausen“ zu einer Schuld von 1100 Pfundi Heller.  Die Urk. lautet auszüglich: „Wir Heinrich von gotis gnadin grafe und herre zu Hennenberg etc., daz wir den erbern vesten Cuntzen und Betzin von Schaffhusin, unsirin liebin getruwin und allen iren erben schuldig sin eylfhundert pfund hellir Frenkischir lantwer (fränkischer Landwährung), die wir in (ihnen) sullen und wollen betzalen uffe (auf) den nestin sante Petirstag (Kathedra Petri genannt zu latin) mit guter werunge also hivor beschrieben stet. Dafur setzin wir in zu burgen[2] (Bürgschaft) on uerschadinlich die erbern vestin, die hernach beschrieben sten etc. 1359 hat ein Edelmann ,,Petze von Schafhausen das Kaltensundheimer Centgrafenamt zu Lehen besessen. Kronfeld schreibt: ,,Dorf und Rittergut Schafhausen fiel nach dem Aussterben derer von Schaffhusen an die Familie von der Tann.“ – Ueber ein Schloß oder Kemnate von Schafhausen können wir nichts auffinden, ein ehemaliges Vorhandensein eines besondern Edelsitzes dortselbst aber auch nicht bestreiten.


aus
C. E. Bach
„Im Tullifeld“
Eine historisch-landschaftliche Umschau in engerer Heimat
– der Vorderrhön –


 

[1] Binder giebt nur 1200, Thlr. für’s Gut, Kronfeld aber 20 000 Thlr. für Beides an.

[2] Binder schreibt darüber: Graf Heinrich stellt ihnen 6 Edle als Bürgen und räumt diesen im Nichtzahlungsfalle das Recht des Einlagers von je einem Knecht mit Pferde in einem Meininger Wirtshause ein. –


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